Staatsexamen

Auslaufender Studiengang

Die Studiengang Magister Artium und Staatsexamen alten Typs laufen in den nächsten Jahren aus. Einschreibungen in diese Studiengänge werden nur unter besonderen Bedingungen, etwa bei einem Hochschulwechsel mit entsprechender Fachsemestereinstufung, vorgenommen. Falls Sie ein Studium beginnen wollen, erkundigen Sie sich bitte unter den Studiengängen Bachelor of Arts und Bachelor of Education.

Studienfachberatung

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Relevante Ordnungen für das Studium auf Staatsexamen Geschichte

Leistungsnachweise

Leistungsnachweise

Es gilt die Studienordnung vom 15. Mai 2002.

Grundstudium

  • Nachweis der Sprachkenntnisse (Latinum und eine weitere Fremdsprache)
  • 1 fremdsprachige Quellenlektüre-Übung (benotet)
  • 1 Proseminar in Alter Geschichte (benotet)
  • 1 Proseminar in Mittelalterlicher Geschichte (benotet)
  • 1 Proseminar in Neuerer oder Neuester Geschichte (benotet)
  • 2 Übungen oder zwei Einführungsvorlesungen (im Vorlesungsverzeichnis sind die Übungen als Übung G oder Übung G/H gekennzeichnet; die Übungen benotet)
  • 1 Vorlesung in Alter Geschichte
  • 1 Vorlesung in Mittelalterlicher Geschichte
  • 1 Vorlesung in Neuerer Geschichte
  • 1 Vorlesung in Neuester Geschichte
  • 1 Vorlesung nach Wahl
  • 1 mindestens eintägige Exkursion

SWS Grundstudium: 27-29

Hinweis: Im Rahmen der Zwischenprüfung muss eine Vorlesung ebenfalls benotet abgeprüft werden. Lesen Sie hierzu näheres unter Zwischenprüfung!

Hauptstudium

  • 1 Hauptseminar in Alter oder Mittelalterlicher Geschichte (benotet)
  • 1 Hauptseminar in Neuerer Geschichte (benotet)
  • 1 Hauptseminar in Neuester Geschichte (benotet)
  • 1 Übung fortgeschrittenen Charakters (benotet)
  • 1 fachdidaktische Übung (= „Fachdidaktik im Hauptstudium“). Voraussetzung: 2 Schulpraktika (zwei und vier Wochen; benotet)
  • 5 Vorlesungen aus allen Zeitabschnitten und Bereichen - mindestens aus zwei Zeitabschnitten, - zwei Vorlesungen in dem Bereich, in dem kein Hauptseminarschein erworben wurde
  • Lehrveranstaltungen nach Wahl (um die geforderte Stundenzahl von insgesamt 65 SWS zu erreichen)
  • 1 mindestens eintägige fachdidaktisch orientierte Exkursion

SWS Hauptstudium: 36-38

Weiteres

Studienumfang: Grund- und Hauptstudium (StO §13):

  • SWS Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen in Grund- und Hauptstudium: 65 SWS
  • Wahllehrveranstaltungen: 6

Für die Teilnahme an den Proseminaren in Alter Geschichte ist das Latinum Voraussetzung, für die Teilnahme an den Proseminaren in Mittelalterlicher Geschichte ist Latein nachzuweisen (mind. 3 Schuljahre, Nachweis durch Schulzeugnis oder die staatliche Ergänzungsprüfung), für die Proseminare in Neuerer oder Neuester Geschichte ist eine andere Fremdsprache als Latein nachzuweisen (durch Klausur). Bis zum Ende des Grundstudiums sind 5 Schuljahre Latein (= Latinum) bzw. die staatliche Ergänzungsprüfung am Fachbereich der Universität nachzuweisen.

Epochengrenzen

Alte Geschichte: bis ca. 500 n.Chr.

Mittelalterliche Geschichte: ca. 500 bis ca. 1500

Neuere Geschichte (frühe Neuzeit): ca. 1500 bis ca. 1815

Neueste Geschichte: ca. 1815 bis Gegenwart

Fremdsprachenkenntnisse

Für das Staatsexamen benötigen Sie das Latinum und eine weitere Fremdsprache.

Das Latinum wird entweder durch das Abiturzeugnis oder durch die staatliche Ergänzungsprüfung nachgewiesen. Die Eintragung des Latinums in ihren Grundstudienpass erfolgt im Historischen Seminar, Arbeitsbereich Alte Geschichte. Die staatliche Ergänzungsprüfung wird im Auftrag des Landesprüfungsamtes vom Seminar für Klassische Philologie durchgeführt. Wer also Latein nachholen muss, wendet sich an das Seminar für Klassische Philologie (weitere Informationen auf der Homepage der Klassischen Philologie http://www.klassphil.uni-mainz.de). Mit viel Fleiß kann Latein in zwei Semestern – inkl. Kompaktkurs in der vorlesungsfreien Zeit – nachgeholt werden.

Die übrigen Fremdsprachen werden in einer Klausur nachgewiesen, und zwar in der Einführungswoche und gegen Ende eines jeden Semesters. In dieser 90-minütigen Klausur ist eine Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuchs anzufertigen.

Tragen Sie sich für die Anmeldung zur Klausur in die entsprechenden Listen am Schwarzen Brett des Historischen Seminars ein. Soll eine andere Fremdsprache als Englisch oder Französisch geprüft werden, ist dafür die Anmeldung im Geschäftszimmer des Historischen Seminars (Zi. 00-627) erforderlich. Da die Anforderungen hoch sind, wurde speziell für Französisch ein eigener Sprachkurs eingerichtet (vergleichen Sie dazu das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis des Historischen Seminars). Hinweis: Die Sprachklausur ist für jeden Studierenden obligatorisch. Es werden weder eine bestimmte Zahl von Schuljahren noch entsprechende Zertifikate (z.B. TOEFL) anerkannt, ebensowenig sind Muttersprachler von der Sprachklausur ausgenommen. Andere Fremdsprachen können in der Zentralen Sprachlehranlage oder in den einzelnen philologischen Instituten (z. T. nur bei Belegung als Studienfach) erlernt werden. Die Fremdsprachenkenntnisse werden zur Bearbeitung von Quellen und zur Lektüre der Fachliteratur in den Pro- und Hauptseminaren sowie in den Vorlesungen und Übungen benötigt. Die fremdsprachigen Quellenlektüre-Übungen setzen in der Regel solide Kenntnisse in Grammatik und Lexik einer Sprache voraus.

Im Falle von Englisch und Französisch halten Sie sich bitte vor Augen, dass Sie in der Regel mit historischen Quellentexten zu tun haben, die vom Schulenglisch und –französisch abweichen, das Sie gelernt haben. Eine bestandene Quellenlektüre ersetzt übrigens die allgemeine Sprachklausur in der jeweiligen Fremdsprache. Quellenlektüre-Übungen sind nicht verpflichtend für das Nebenfach im Magisterstudiengang, können dort aber innerhalb der Kategorie Übungen eingebracht werden.

Hinweis: Zwar gibt es in Deutschland Universitäten, die für das Geschichtsstudium weniger Sprachkenntnisse verlangen als die Universität Mainz, doch bitte bedenken Sie, dass solche Kenntnisse und Fähigkeiten gerade im zusammenwachsenden Europa für Ihre späteren Bewerbungen von großem Vorteil sind.

Fristregelung für Proseminararbeiten

Das Leitungsgremium des Historischen Seminars hat folgende Regelung getroffen, die für einige Studierende auf Staatsexamen oder Magister relevant sein dürfte:

Alle Seminararbeiten in Proseminaren, die

  1. nicht in die Zwischenprüfung eingehen und bei denen
  2. der Dozent/die Dozentin kein definitives Abgabedatum genannt hat,

müssen bis spätestens 31.09.2012 in dem Arbeitsbereich, in dem der Dozent/die Dozentin früher tätig war oder weiterhin tätig ist, abgegeben werden.

Sie haben damit eine komfortable Frist, in denen Sie diese Aufgaben erledigen können. Wenn der Dozent/die Dozentin ein früheres Abgabedatum benannt hat, bleibt dieses selbstverständlich gültig. Für zwischenprüfungsrelevante Seminararbeiten in Proseminaren gilt weiterhin die Zwischenprüfungsordnung und damit die Dreimonatsfrist für die Erstellung der Seminararbeit.

Zwischenprüfung

Zwischenprüfung im Fach Geschichte (Staatsex.) und im Fach Mittlere u. Neuere Geschichte (M.A.) im Hauptfach.

Es gilt die Ordnung für die Zwischenprüfung vom 4. März 2002 in der jeweils geltenden Fassung.

Grundsätzliches

  1. Die ZP müssen alle Studierenden im Fach Geschichte (Staatsexamen; hier Ausnahme für Geschichte als „nichtkünstlerisches Beifach“!) ablegen und alle Hauptfach-Studierenden im Fach Mittlere u. Neuere Geschichte (Magister).
  2. Die ZP ist studienbegleitend, d.h., sie besteht aus mehreren Teilprüfungen, die im Lauf des Grundstudiums zu erbringen sind. In der Regel sollte sie bis zum 5. Semester abgeschlossen sein.
  3. Die ZP besteht aus folgenden Teilprüfungen:
    a) Zwei Proseminar-Prüfungen. Diese müssen sie aus den drei lt. Studienordnung geforderten Proseminaren (Alte, Mittelalterliche, Neuere oder Neueste Geschichte) auswählen. [Es ist nicht möglich, alle drei Proseminare zur Zwischenprüfung anzumelden!] Sie müssen also zwei der drei im Rahmen des Grundstudiums von Ihnen zu absolvierenden Proseminare in die Zwischenprüfung einbringen.
    b) Einer mündlichen Prüfung über den Stoff einer mindestens 2-stündigen Vorlesung aus derjenigen Epochen, die nicht für die beiden Proseminar-Prüfungen gewählt wurde. (Als Epochen gelten hier: (1) Alte Gesch.; (2) Mittelalterliche Gesch.; (3) Neuere/Neueste Gesch. Wer also z.B. seine Proseminare in Alter und Mittelalterlicher Geschichte in die ZP eingebracht hat, muß sich über eine Vorlesung in Neuerer oder Neuester Geschichte prüfen lassen usw.) Diese Vorlesungsprüfung ist im letzten Semester des Grundstudiums zu erbringen, also in dem Semester, in dem Sie die letzten „Scheine“ des Grundstudiums absolvieren. Die Prüfung kann sich dabei durchaus auf eine Vorlesung beziehen, die bereits ein oder mehrere Semester zurückliegt.

Meldeverfahren

  1. Vor der Anmeldung zur ersten Teilprüfung, also vor der Meldung zur ersten Proseminar-Teilprüfung, müssen Sie eine Erklärung über nicht bestandene Teilprüfungen bzw. nicht bestandene Zwischenprüfungen abgeben. Diese Erklärung nimmt der/die Proseminar-Leiter/in entgegen, und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem auch die Meldung für die erste Proseminar-Teilprüfung erfolgt (siehe 2.).
  2. Für alle Teilprüfungen müssen die Anmeldungen bis spätestens vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters erfolgen. Die Meldungen nimmt der Leiter bzw. die Leiterin der betreffenden Veranstaltung (Proseminar bzw. Vorlesung) entgegen.
    a) Beim Proseminar: Die Teilnahme am Proseminar ist noch nicht mit einer Meldung zur ZP-Teilprüfung verbunden. (Für evtl. notwendige Anmeldungen zum Proseminar: s. kommentiertes Vorlesungsverzeichnis!) Erst spätestens vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit fordert der Leiter bzw. die Leiterin der Veranstaltung Sie auf, sich zu entscheiden, ob Sie dieses Proseminar in die ZP einbringen wollen, und nimmt entsprechende Meldungen entgegen.
    b) Für die Vorlesungs-Prüfung: Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Dozenten bzw. der Dozentin der Vorlesung, über die Sie geprüft werden wollen, in Verbindung. Achten Sie bei der Wahl der Vorlesung darauf, daß die Prüfung zu der Epoche erfolgt, die Sie für die ZP nicht durch die beiden gewählten Proseminare abgedeckt haben (vgl. oben I. 3.)!

Durchführung der Prüfungen

  1. Proseminar: Die Teilprüfung besteht aus einer Hausarbeit (Bearbeitungszeit: längstens drei Monate; diese Frist kann nur bei Vorliegen triftiger Gründe verlängert werden!) und einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten. Die Proseminar-Teilprüfung der ZP gilt als bestanden, wenn die Note für Hausarbeit und mündliche Prüfung jeweils mindestens „ausreichend“ (4,0) lautet. Die Endnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel beider Noten.
  2. Vorlesungs-Prüfung: Prüfung von etwa 15 Minuten. Sie gilt als bestanden, wenn die Note mindestens „ausreichend“ (4,0) lautet.

Wiederholung einer Teil-Prüfung

Sollten Sie eine Teilprüfung (also eines der beiden von Ihnen für die ZP gewählten Proseminare oder die Vorlesungs-Prüfung) nicht bestehen, müssen Sie die betreffende Prüfung innerhalb des nächsten, spätestens aber innerhalb der beiden nächsten Semester wiederholen. Dies bedeutet für das Proseminar, daß Sie eine Hausarbeit (unter gleichen Bedingungen: Dreimonatsfrist!) und die mündliche Prüfung (oder nur eines von beiden, wenn Sie den anderen Teil bestanden hatten) zum gleichen Proseminar, nicht etwa für ein anderes Proseminar aus der gleichen Epoche, noch einmal machen müssen; für die Vorlesungs-Prüfung, daß Sie sich über die gleiche Vorlesung noch einmal prüfen lassen müssen. Setzen Sie sich dazu rechtzeitig mit dem Leiter bzw. der Leiterin der betr. Veranstaltung in Verbindung. Auch Fristversäumnis gilt als Nichtbestehen! Falls Sie auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen oder im vorgesehenen Zeitraum nicht ablegen sollten, sind Sie durch die gesamte ZP durchgefallen. Eine weitere Prüfung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.

Ausstellen des ZP-Zeugnisses

Wenn Sie alle drei Teilprüfungen bestanden und das Grundstudium abgeschlossen haben, kann das ZP-Zeugnis ausgestellt werden. Um dies zu veranlassen, gehen Sie bitte möglichst bald nach Abschluß der genannten Leistungen mit dem vollständig ausgefüllten Grundstudien-Paß zu Herrn Dr. Elz in die Sprechstunde. Die Gesamtnote der Zwischenprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der drei Einzelnoten (für die beiden Proseminare und die Vorlesungsprüfung).

Schematische Übersicht

Grundstudium (GS) Zwischenprüfung Zwischenprüfung
Proseminar 1 Meldung 1. Proseminar-Prüfung
Proseminar 2 Meldung 2. Proseminar-Prüfung
Proseminar 3 und sonstige Leistungsnachweise des Grundstudiums im letzten Semester des Grundstudiums Prüfung zu einer Vorlesung aus der Epoche von Proseminar 3

(Proseminare 1-3 stehen hier für die 3 im Rahmen des GS zu absolvierenden Proseminare aus Alter, Mittelalterlicher und Neuerer/Neuester Geschichte; Reihenfolge und Wahl der 2 Proseminare für das „Einbringen“ in die Zwischenprüfung sind beliebig. Aus der Wahl der Proseminare für die Zwischenprüfung ergibt sich allerdings die Epoche, zu der eine Vorlesungsprüfung im letzten Semester des Grundstudiums abzulegen ist.)

Staatsexamensprüfung

Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsvoraussetzung ist der Nachweis des erfolgreichen Besuchs aller unter >Leistungsnachweise aufgeführten Veranstaltungen sowie die Vorlage des Zwischenprüfungszeugnisses.

Prüfungsanforderungen

  • Überblick über die Epochen der alten, mittelalterlichen, neueren und neuesten Geschichte.
  • Vertiefte Kenntnisse entweder eines Sachgebietes (z.B. aus der Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Verfassungsgeschichte usw.) oder eines zeitlichen Abschnitts. Diese Kenntnisse müssen aus dem Studium von Quellen und wissenschaftlicher Literatur unter Verwendung wichtiger Hilfsmittel und Methoden der Geschichtswissenschaft erworben sein.
  • Fähigkeit, die gewählten Themen in die Zusammenhänge der Geschichte einzuordnen.
  • Im Bereich der Fachdidaktik: Kenntnis der Grundbegriffe und Fragestellungen der Fachdidaktik und - im Zusammenhang mit dem Schulpraktikum - Kenntnisse grundlegender Elemente des Fachunterrichts unter Berücksichtigung der geltenden Lehrpläne.

Durchführung der Prüfung

  1. Wissenschaftliche Prüfungsarbeit. Hinweis: Diese muss nur angefertigt werden, wenn Geschichte das erste Fach ist.
  2. Schriftliche Prüfung: Hierbei handelt es sich um eine fünfstündige Klausur. Diese Klausur kann aus dem Bereich der alten, mittelalterlichen, neueren oder neuesten Geschichte gewählt werden. Es werden zwei Aufgaben zur Wahl gestellt, jedoch nicht aus dem Bereich, in dem die wissenschaftliche Prüfungsarbeit angefertigt wurde. Die jeweilige Aufgabe besteht ganz oder teilweise aus einer Quelleninterpretation.
  3. Mündliche Prüfung: Die Prüfung erstreckt sich auf die Anforderungen gemäß Abschnitt II Nr. 1 bis 3. Die Prüfung in neuerer und neuester Geschichte muss mindestens die Hälfte der Prüfungszeit umfassen. Die Schwerpunkte der mündlichen Prüfung sollen sich nicht mit dem Gegenstand der wissenschaftlichen Prüfungsarbeit überschneiden. Prüfungsleistungen im Bereich der Fachdidaktik: Mündliche Prüfung oder studienbegleitende Prüfung im Hauptstudium.

Landesprüfungsamt für die Lehrämter an Schulen

Die zur Staatsexamensprüfung berechtigten Prüferinnen und Prüfer finden Sie auf der Homepage des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen, Geschäftsstelle an der Universität Mainz, unter http://www.uni-mainz.de/lehramt/Downloads.htm, dort im entsprechenden PDF-Dokument. Das Landesprüfungsamt informiert Sie auch über alle Formalitäten der Staatsexamensprüfung.

Prüferinnen und Prüfer im Staatsexamen

Die Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 7. Mai 1982 in der Fassung der vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 7. November 2002 kennt für mündliche und schriftliche Staatsexamensprüfung nur die folgenden Epochen: Alte, Mittelalterliche, Neuere und Neueste Geschichte. Die Prüfungsberechtigung hierfür haben derzeit:

Alte Geschichte

Marietta Horster, Filippo Carlà, Gerhard Horsmann

Mittelalterliche Geschichte

Johannes Pahlitzsch, Joachim Schneider, Franz J. Felten, Jörg Rogge, Jan Kusber, Stephanie Haarländer, Ernst-Dieter Hehl

Neuere Geschichte, Neueste Geschichte

Matthias Schnettger, Ludolf Pelizaeus, Josef J. Schmid, Bettina Braun, Johannes Dillinger, Michael Müller, Jan Kusber, Hans-Christian Maner, Andreas Rödder, Michael Kißener, Sönke Neitzel, Jan Kusber, Johannes Hürter, Anita Ziegerhofer-Prettenthaler, Hans-Christian Maner

Fachdidaktik

Meike Hensel-Grobe, Hans-Christian Maner

Bitte beachten Sie: Insbesondere bei den schriftlichen Arbeiten sowie bei den Staatsexamensklausuren achten die Prüferinnen und Prüfer stärker auf ihre eigenen Arbeitsgebiete und Epochen, die sie in Lehre und Forschung vertreten. Es macht also Sinn, sich frühzeitig eine/n geeignete/n Prüfer/in zu suchen.