Sprachanforderungen

Didaktische Überlegungen

In der wissenschaftlichen Arbeit steht die Auswertung der schriftlichen Überlieferung im Vordergrund. Deshalb sind neben der sicheren Beherrschung der deutschen Sprache für die Interpretation historischer Quellen Fremdsprachenkenntnisse erforderlich, die ein präzises und vertieftes Textverständnis ermöglichen.

Für den Bachelor of Education Geschichte werden zwei Fremdsprachen gefordert: Englisch und Latinum (nachzuweisen durch Abiturzeugnis oder die staatliche Ergänzungsprüfung). Für Latein kann auch eine eine moderne Sprache (romanische, slawische, baltische, finno-ugrische Sprachen oder Arabisch) eingebracht werden. In diesem Fall muss die staatliche Ergänzungsprüfung Latein aber bis zur Einschreibung in den M.Ed. Geschichte nachgewiesen werden.

Rechtliche Grundlagen

Curriculare Standards des Fachs Geschichte (Rheinland-Pfalz) [für die Lehramtsausbildung curricular bindend und der Prüfungsordnung übergeordnet):

"Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums sind hinreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen. Im Masterstudiengang für das LA an Gymnasien werden ausreichende Lateinkenntnisse (Latinum bzw. staatl. Ergänzungsprüfung) vorausgesetzt. Es ist Aufgabe der Studierenden, sich ggf. über Vorkurse, Begleitkurse, Förderkurse an oder außerhalb der Universität die geforderten Sprachkenntnisse anzueignen."


Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07, § 2 Abs. 2:

"Wird im fachspezifischen Anhang der Nachweis von Sprachkenntnissen zu einem bestimmten Zeitpunkt gefordert und nicht erbracht, ist eine Fortführung des Studiums in diesem Fach nicht mehr möglich; die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben."


Fachspezifischer Anhang Geschichte in der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07, A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen, 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse nach § 2 Abs. 2:

"Vorausgesetzt werden hinreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen: Englisch und Latein (Latinum bzw. staatliche Ergänzungsprüfung) oder (ersatzweise für Latein) eine moderne Sprache (romanische, slawische, baltische, finno-ugrische Sprachen oder Arabisch). Die Kenntnisse in den modernen Fremdsprachen werden durch eine Sprachklausur, die in der Regel bis zum Ende des 5. Semesters bestanden sein muss, überprüft. Im Masterstudiengang für das LA an Gymnasien werden ausreichende Lateinkenntnisse (Latinum bzw. staatl. Ergänzungsprüfung) vorausgesetzt. Es ist Aufgabe der Studierenden, sich ggf. über Vorkurse, Begleitkurse, Förderkurse an oder außerhalb der Universität die geforderten Sprachkenntnisse anzueignen."

Grafik

Nachweis der Sprachkenntnisse

Die englischen Sprachkenntnisse werden im Rahmen einer englischen Quellenlektüreübung im Einführungsmodul überprüft.

Die Kenntnisse in der modernen Sprache (romanische, slawische, baltische, finno-ugrische Sprachen oder Arabisch) müssen bis zum Ende des 5. Semesters überprüft und nachgewiesen werden. Wer Latein einbringen möchte, muss das Latinum (Abiturzeugnis) bzw. die staatliche Ergänzungsprüfung ebenfalls bis zum Ende des 5. Fachsemesters nachweisen.

Sanktion

Die Prüfungsordnung für den Studiengang B.Ed.regelt in § 2 Abs. 2 BED-PO:

"Wird im fachspezifischen Anhang der Nachweis von Sprachkenntnissen zu einem bestimmten Zeitpunkt gefordert und nicht erbracht, ist eine Fortführung des Studiums in diesem Fach nicht mehr möglich; die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben."

Der fachspezifische Anhang Geschichte besagt:

"Vorausgesetzt werden hinreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen: Englisch und Latein (Latinum bzw. staatliche Ergänzungsprüfung) oder (ersatzweise für Latein) eine moderne Sprache (romanische, slawische, baltische, finno-ugrische Sprachen oder Arabisch). Die Kenntnisse in den modernen Fremdsprachen werden durch eine Sprachklausur, die in der Regel bis zum Ende des 5. Semesters bestanden sein muss, überprüft."

Das bedeutet: Wir prüfen zu Beginn eines neuen Semesters, welche Studierenden diesen Nachweis schon erbracht haben und welche Studierenden nicht. Letzteren können wir eine kurze Frist einräumen, um den eventuell noch nicht vorgelegten Nachweis nachzureichen; andernfalls informieren wir das Studierendensekretariat, das dann eine Rückmeldesperre zum nächsten Semester verhängt. Das laufende Semester kann auf jeden Fall noch studiert werden; es ist auch möglich, in diesem Zeitraum die Sprachklausur erfolgreich zu absolvieren und so die Rückmeldesperre aufzuheben.

Für den Ernstfall, dass dies nicht gelingt, ist das Studium auf B.Ed. Geschichte noch nicht zwingend beendet. In einem solchen Fall müssen Sie sich zunächst in einen anderen Studiengang oder in eine andere Fächerkombination umschreiben:

  • Sie können z.B. Geschichte vorübergehend durch ein anderes Fach ersetzen, bis Sie den Sprachnachweis geschafft haben und in das Fach Geschichte zurückkehren können.
  • Sie können sich mit den anderen Fächern auch in einen B.A.-Studiengang einschreiben und nach erfolgreichem Sprachnachweis den B.Ed.-Studiengang wieder aufnehmen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn Sie ohnehin B.A. und B.Ed. parallel studieren möchten.

In jedem Fall können Sie unsere Studienfachberatung wahrnehmen; da dies etwas heikler ist und Prüfungsrecht wie auch Einschreibeordnung usw. betrifft, nehmen Sie am besten eine Beratung direkt im Studienbüro wahr.

Sprachanforderungen für den M.Ed.

Die Einschreibung in den Master of Education setzt zwingend den Nachweis des Latinums resp. der staatlichen Ergänzungsprüfung voraus. Wenn dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erbracht werden kann, muss er bei der Einschreibung vorgelegt werden. Sofern Ihnen das Latinumszeugnis noch nicht zugegangen ist, reicht eine vorläufige Bestätigung der Stelle, die die Prüfung abgenommen hat (an der JGU Mainz: die Klassische Philologie). In diesem Falle sollten Sie mit dem Studierendensekretariat besprechen, ob die Einschreibung so lange zurückgehalten werden kann, dass Sie die Bescheinigung vorlegen können.