Sprachanforderungen

Didaktische Überlegungen

In der wissenschaftlichen Arbeit steht die Auswertung der schriftlichen Überlieferung im Vordergrund. Deshalb sind neben der sicheren Beherrschung der deutschen Sprache für die Interpretation historischer Quellen Fremdsprachenkenntnisse erforderlich, die ein präzises und vertieftes Textverständnis ermöglichen.

Für den Bachelor of Education Geschichte werden zwei Fremdsprachen gefordert: Englisch und Latein. Für Latein kann auch eine eine moderne Sprache eingebracht werden. In diesem Fall muss die staatliche Ergänzungsprüfung Latein aber bis zur Einschreibung in den M.Ed. Geschichte nachgewiesen werden.

Rechtliche Grundlagen

Curriculare Standards des Fachs Geschichte (Rheinland-Pfalz) [für die Lehramtsausbildung curricular bindend und der Prüfungsordnung übergeordnet):

"Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums sind hinreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen. Im Masterstudiengang für das LA an Gymnasien werden ausreichende Lateinkenntnisse (Latinum bzw. staatl. Ergänzungsprüfung) vorausgesetzt. Es ist Aufgabe der Studierenden, sich ggf. über Vorkurse, Begleitkurse, Förderkurse an oder außerhalb der Universität die geforderten Sprachkenntnisse anzueignen."


Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07, § 2 Abs. 2:

"Wird im fachspezifischen Anhang der Nachweis von Sprachkenntnissen zu einem bestimmten Zeitpunkt gefordert und nicht erbracht, ist eine Fortführung des Studiums in diesem Fach nicht mehr möglich; die Immatrikulation wird ohne weitere Mitteilung aufgehoben."


Fachspezifischer Anhang Geschichte in der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07, A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen, 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse nach § 2 Abs. 2:

"Vorausgesetzt werden hinreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen: Englisch und Latein oder (ersatzweise für Latein) eine moderne Sprache. Die Kenntnisse in den modernen Fremdsprachen werden durch Vorlegen des Abiturzeugnisses, durch den Nachweis der aktiven Teilnahme an entsprechenden Sprachkursen oder durch gleichwertige andere Nachweise überprüft. Im Masterstudiengang für das LA an Gymnasien werden ausreichende Lateinkenntnisse (Latinum bzw. staatl. Ergänzungsprüfung) vorausgesetzt. Es ist Aufgabe der Studierenden, sich ggf. über Vorkurse, Begleitkurse, Förderkurse an oder außerhalb der Universität die geforderten Sprachkenntnisse anzueignen."

Nachweis der Sprachkenntnisse

Die englischen Sprachkenntnisse werden im Rahmen einer englischen Quellenlektüreübung im Einführungsmodul überprüft.

Die Kenntnisse in der modernen Sprache (oder ersatzweise Lateinkenntnisse) müssen im Laufe des Bachelorstudiums durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse nachgewiesen werden. Bitte setzen Sie sich dazu mit Dr. Andreas Linsenmann in Verbindung.

Wer das Latinum einbringen möchte, kann das entsprechende Zeugnis auch direkt im Original oder mit einer beglaubigten Kopie bei Frau Shahla im Prüfungsamt Geschichte vorlegen.

Sprachanforderungen für den M.Ed.

Die Einschreibung in den Master of Education setzt zwingend den Nachweis des Latinums resp. der staatlichen Ergänzungsprüfung voraus. Wenn dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erbracht werden kann, muss er bei der Einschreibung vorgelegt werden. Sofern Ihnen das Latinumszeugnis noch nicht zugegangen ist, reicht eine vorläufige Bestätigung der Stelle, die die Prüfung abgenommen hat (an der JGU Mainz: die Klassische Philologie). In diesem Falle sollten Sie mit dem Studierendensekretariat besprechen, ob die Einschreibung so lange zurückgehalten werden kann, bis Sie die Bescheinigung vorlegen können.