Revision der Studiengänge (2011)

Optionsmöglichkeiten im Wintersemester 2011/12?

Die Optionsfrist zum Wechsel af die revidierte Prüfungsordnung ist zum 31.07.2011 ausgelaufen. Aus zwei Gründen lassen wir die Informationen auf dieser Seite aber noch eine Weile stehen:

1. Die Informationen bleiben weiterhin zu Ihrer Klärung, was genau Ihre nun geltende Prüfungsordnung für Sie bedeutet, wichtig.

2. Studierende, die neben Geschichte ein weiteres Fach studieren, das erst im Wintersemester 2011/12 die Prüfungsordnung wechselt, können den Wechsel im anderen Fach im Wintersemester 2011/12 nutzen, um dort auf die revidierte Prüfungsordnung zu wechseln. In diesem Fall wechseln Sie aber automatisch auch in Geschichte (sofern Sie dort noch auf der alten Prüfungsordnung studieren) auf die neue Prüfungsordnung - automatisch. Damit Sie also wissen, was der Wechsel im anderen Fach für Sie insgesamt bedeutet, sind diese Informationen weiterhin relevant.

Hintergrund

Nach den großen Studierendenstreiks des Jahres 2010 wurde in Rheinland-Pfalz das Landeshochschulgesetz geändert. Das ging mit der Aufforderung an die Fächer einher, die Bachelor-Studiengänge auf ihre Studierbarkeit zu überprüfen und entlang vorgegebener Rahmenbedingungen zu reformieren.

Das Historische Seminar hat im Sommersemester 2010 die Studiengänge Geschichte im Lehramt (B.Ed. Geschichte) und in der Fachwissenschaft (B.A. Geschichte, Kern- und Beifach) auf diese neuen Vorgaben hin geprüft und Vorschläge zur Reform entwickelt, die im Wintersemester 2010/2011 in die Form von Änderungsanträgen gebracht wurden.

Die geänderten Prüfungsordnungen treten zum kommenden Wintersemester 2011/2012 in Kraft. Sie gelten für alle Studierenden, die sich neu einschreiben; Bachelorstudierende, die bereits eingeschrieben sind, werden von den Änderungen nicht automatisch erfasst, haben aber das Recht, einen Wechsel auf die revidierten Prüfungsordnungen zu beantragen, wenn ihnen diese sinnvoller erscheinen.

Um Ihnen diese Entscheidung, die innerhalb einer knapp bemessenen Frist bis zum 31.07.2011 getroffen werden muss (nur in bestimmten begründeten Fällen ist auch ein späterer Antrag möglich), zu erleichtern, haben wir auf dieser Seite viele relevante Informationen für Sie zusammengestellt.

Inhalt der Reform

Viele der neuen Rahmenbedingungen haben die geschichtswissenschaftlichen Studiengänge nicht berührt. Als problematisch erwies sich insbesondere die hohe Zahl an echten, d.h. dem Prüfungsrecht unterliegenden Prüfungen, deren Note zudem in die jeweilige Modulnote (und das heißt: auch in die Bachelornote) eingingen und die bei Nichtbestehen nur zweimal wiederholt werden dürfen. Eine größere Zahl von (inzwischen nur noch in wenigen Ausnahmen zulässigen Modulteil-)Prüfungen wurde daher zu weiterhin benoteten Studienleistungen herabgestuft, deren Nichtbestehen das (im Prinzip nicht begrenzte) Wiederholen des gleichen Veranstaltungstyps erfordert und deren Note nicht in die Modulnote eingeht. Das ändert auch das relative Gewicht der echten Modulprüfungen.

Damit ergeben sich die nachfolgenden Synopsen, mit deren Hilfe Sie auch selbst nachrechnen können, ob Sie unter den alten oder den neuen Bedingungen besser gestellt wären. Zum Nachrechnen beachten Sie bitte die folgenden einfachen Grundregeln:

  1. Studienleistungen werden grundsätzlich nicht auf die Modulnote angerechnet.
  2. Modulteilprüfungen gehen gewichtet mit der LP-Zahl der Lehrveranstaltung, an die sie gebunden sind, in die Modulnote ein.
  3. Modulprüfungen gehen mit dem Gewicht aller LP-Zahlen aller Lehrveranstaltungen, die keine eigene Modulteilprüfung in die Modulnote schicken, in die Modulnote ein (bei Abwesenheit einer Modulteilprüfung also mit 100% Gewicht und allen LP des Moduls).
  4. Die Rundungsregel der Modulnote wird in der Prüfungsordnug (B.Ed. und B.A.) wie folgt definiert: "Bei der Bildung der Modulnoten wird nur die erste Dezimalstelle hinter dem Komma berücksichtigt, alle weiteren Stellen werden ohne Rundung gestrichen." (§ 17 Abs. 2 BAPO; § 16 Abs. 2 BEDPO)
  5. Für alle weiteren Fragen zur Bachelor-Gesamtnote schauen Sie bitte in § 17 BAPO (B.A.) oder § 16 BEDPO (B.Ed.)!
  6. Nicht alle Module gehen in die Bachelornote ein; Genaueres entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch. Im Bereich des Bachelor Geschichte sind es vor allem - ja nach Studiengang - die Module Studium Generale, Praxismodul, Exkursionsmodul sowie die Oberseminare im bisherigen Abschlussmodul, die nicht in die Modulnote eingehen.
  7. Nicht bestandene Prüfungsleistungen (Modulprüfungen, Modulteilprüfungen) erfordern eine nächstmögliche Wiederholung der Prüfungsleistung. Es sind bis zu zwei Wiederholungen möglich. Die Veranstaltung selbst wird nicht wiederholt. Ein Ausscheiden aus dem Studiengang entbindetnicht vom prüfungsrechtlichen Verhältnis; Sie müssen die Prüfung dennoch wahrnehmen bzw. wiederholen.
  8. Nicht bestandene Studienleistungen führen zur Wiederholung der Veranstaltung, auch wenn sie nicht jedes Semester angeboten wird. Es gibt keine Frist für die Wiederholung der Veranstaltung. Die Veranstaltung muss so oft wiederholt werden, bis sie erfolgreich bestanden werden; eine Höchstgrenze hierfür besteht nicht. Ein Ausscheiden aus dem Studiengang entbindet von der Wiederholung.

Alles Weitere können Sie dann mit den unten folgenden Synopsen (bitte zu Ihrem jeweiligen Studiengang die richtige Synopse wählen!) nachrechnen.

B.A. Geschichte Kernfach

B.A. Geschichte Beifach

B.Ed. Geschichte

ACHTUNG: In einer älteren Version dieser Tabelle war im Modul 2ED die Vorlesungmit 7 LP angesetzt, das Proseminar mit 3 LP; das war just verkehrt herum, wie in der Prüfungsordnung, im Modulhandbuch und auf dieser Homepage zu den Studiengangstrukturen auch nachzuvollziehen war. Wir bitten diesen Fehler herzlich zu entschuldigen!

BITTE BEACHTEN:

Beachten Sie dabei aber bitte: Wenn Sie einen Wechsel auf die revidierte Prüfungsordnung beantragen, bezieht sich dieser Wechsel auf die gesamte Modulstruktur und nicht bloß auf einzelne Module; und Sie müssen auch in den anderen Fächern in Ihrem Studiengang auf die zu diesem Zeitpunkt aktuellste (ggf. ebenfalls revidierte) Prüfungsordnung wechseln.

Zudem würde eine seriöse Rechnung auch die noch ausstehenden Prüfungsleistungen einbeziehen, deren Note Sie ja noch nicht kennen.

Wir können Ihnen daher leider auch in keinster Weise die individuelle Überlegung darüber abnehmen, welche Änderung z.B. im Notenschnitt ein Wechsel bei Ihnen bedeuten würde. Wir stehen aber gerne allgemein beratend zur Verfügung.

Frequently Asked Question:

Wieso zählt ausgerechnet im Modul "Neuere Geschichte" die Seminararbeit des Proseminars als Modulprüfung - und in den anderen Basismodulen die Vorlesungsprüfung?

Der Grund ist systematischer Natur: Es gibt eine klare Erwartungen, über den ganzen Studiengang hinweg alle normalen Prüfungsformen möglichst breit zu streuen. In einem Modul sollte daher die Hausarbeit zählen; und das sollte eine Epoche sein, die in den Modellverläufen eher spät an der Reihe ist, damit es die Möglichkeit gibt, das Schreiben von Seminararbeiten vorher ausreichend einzuüben.

Rechtsgrundlagen

Übergangsregelungen aus den Änderungsordnungen:

Fachspezifische Anhänge Geschichte der neuen Prüfungsordnungen:

Beratungsangebote

Infoveranstaltung

Das Studienbüro wird am 14. Juni 2011 um 16 Uhr s.t. in P1 eine Informationsveranstaltung für alle Bachelorstudierenden im Fach Geschichte (B.Ed., B.A. Kernfach, B.A. Beifach) anbieten und Sie darüber informieren, welche Änderungen in den geschichtswissenschaftlichen Studiengängen vorgenommen wurden, wer auf diese geänderten Ordnungen wechseln darf und wie dieser Wechsel beantragt und durchgeführt wird. Bei Interesse an den geänderten Ordnungen wird eine Teilnahme an dieser Veranstaltung dringend empfohlen.

Studienfachberatung

Daneben steht Ihnen die Studienfachberatung des Historischen Seminars unter den oben genanten Einschränkungen beratend zur Verfügung. Die Sprechzeiten der Studienfachberatung zwischen dem 01.06.2011 und dem 31.07.2011 sind wie folgt:

  • Dr. Andreas Frings (Studienmanager): MI 10-12 Uhr, Philosophicum, 01-537, Abwesenheit am 08. Juni 2011, 27. Juli
  • Dr. Verena von Wiczlinski (Studienfachberatung B.A. Kernfach, B.A. Beifach): MI 10-11 Uhr, BKM-Gebäude, 01-125, keine Abwesenheit
  • Dr. Regina Schäfer (Sudienfachberatung B.A. Kernfach, B.A. Beifach): DI 9-10 Uhr, Philosophicum, P 00-567, Abwesenheit am 28. Juni, 19. Juli, 26. Juli
  • Prof. Dr. Hans-Christian Maner (Studienfachberatung B.Ed.): DI 13-14 Uhr, Philosophicum, P 01-545, Abwesenheit am 21. Juni, 26. Juli
  • Prof. Dr. Meike Hensel-Grobe (Studienfachberatung B.Ed.): MO 16-17 Uhr, MI 11-12 Uhr, Abwesenheit am 15. Juni, 20. Juni, 11. Juli, 25. Juli, 27. Juli

Last-Minute-Sprechstunde: Verena von Wiczlinski (alle Bachelor-Studiengänge), MI 27. Juli, 10-11 Uhr, BKM-Gebäude, 01-125

Einschränkung

Der JoGuStine-Newsletter für Studierende aus dem Sommersemester 2011 empfiehlt leider: "Darüber hinaus ist es empfehlenswert, einen Termin mit dem/der Studienberater/in des jeweiligen Faches zu vereinbaren, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden." Das ist zum einen - bei derzeit knapp 1.500 Bachelorstudierenden im Fach Geschichte - nicht zu schaffen. Zum anderen können wir Ihnen auch im Rahmen einer individuellen Studienfachberatung nicht individuell vorrechnen, ob die Wahrnehmung der Wechseloption für Sie sinnvoll wäre (siehe auch oben, "Inhalt der Reform"). Gehen Sie also bitte nur dann zur Studienfachberatung, wenn Sie einzelne Punkte nicht verstanden haben oder besondere Fragen vorliegen, die aus dieser Homepage heraus nicht beantwortet werden können. Wir werden uns bemühen, alle anfallenden Fragen raschestmöglich ebenfalls mit einer Antwort auf dieser Seite zu beantworten. Und: Die Studienfachberatung hierzu findet ausschließlich in den regulären Sprechstundenzeiten statt!

Formulare

B.A. Geschichte

Den Übertritt zur revidierten Ordnung erklären Sie grundsätzlich immer gegenüber dem Prüfungsausschuss des Kernfaches, auch dann, wenn dieses noch keine revidierte Ordnung vorgelegt hat; das Beifach wird dann entsprechend informiert. Das Formular finden Sie hier:

Den ausgefüllten Antrag (hier nur für B.A. Kernfach Geschichte!) schicken Sie bitte an:

B.Ed. Geschichte

Im Studiengang B.Ed. Geschichte wird der Übertritt zur revidierten Ordnung gegenüber dem Zentralen Prüfungsausschuss für das Lehramt erklärt. Das einschlägige Formular finden Sie auf der Homepage des Hochschulprüfungsamts für das Lehramt (HPL). Der Antrag kann im HPL abgegeben oder mit der Post dorthin geschickt werden.

› Weitere Informationen auf der Homepage des HPL

Fristen

Die jetzt revidierten Ordnungen erlauben es Ihnen, Ihr Optionsrecht auf Umsetzung auf die revidierte Ordnung bis zum 31.07.2011 wahrzunehmen, wenn Sie in dieser Zeit den entsprechenden Antrag ausfüllen und damit gegenüber dem Prüfungsausschuss des Kernfachs (B.Ed.: der Bildungswissenschaft) den Übertritt auf die neue Ordnung erklären. Zum Sommersemester 2012 wird es voraussichtlich eine zweite Welle an revidierten Prüfungsordnungen in einer größeren Zahl jener Fächer geben, die an der aktuellen Revision noch nicht beteiligt sind. Die Studierenden dieser Fächer haben dann die Gelegenheit, ihr entsprechendes Optionsrecht auszuüben. Je nach Studienfachkobination kommen Sie also zweimal in den Genuss des Optionsrechtes; die Wahrnehmung des Optionsrechtes hat jeweils die Folge einer Einschreibung in den zu diesem Zeitpunkt jeweils aktuellsten Fachanhang aller betroffenen Fächer. Alle geschichtswissenschaftlichen Studiengänge werden zum Wintersemester 2011/12 revidiert; weitere Revisionen zum Sommersemester 2012 sind bislang nicht geplant.

Konsequenzen

Das Wahlrecht bezieht sich ausschließlich auf die fachspezifischen Anhänge und ist schriftlich bis zum 31. Juli 2011 gegenüber dem zuständigen Prüfungsausschuss des Kernfachs zu erklären (Ausschlussfrist). Ein einmal ausgeübtes Wahlrecht ist unwiderruflich. Wird von dem Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, gilt die alte Prüfungsordnung weiter, es sei denn, es wird ein Härtefall gem. § 26 Abs. 5 Hochschulgesetz geltend gemacht. Die getroffene Entscheidung bezieht sich sowohl auf das Kern- als auch auf das Beifach (B.Ed.: auf alle drei Fächer).

Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall auch die Nichtwahrnehmung des Optionsrechtes Konsequenzen hat:

  1. Sie verlieren nach dem 31.07.2011 das Recht, auf die revidierte Prüfungsordnung zu wechseln.
    Einschränkungen:
    1. In den Fällen, in denen Ihr anderes Fach zum Sommersemester 2012 revidiert und Sie dementsprechend dort in einer zweiten Optionsphase im WS 2011/2012 einen Wechsel erklären können, eröffnet sich gewissermaßen eine zweite Chance, in Geschichte auf die revidierte Prüfungsordnung zu wechseln.
    2. In Härtefällen nach § 26 Absatz 5 Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz kann das Optionsrecht auch über den 31.07.2011 hinaus wahrgenommen werden.
  2. Laut "Ordnung zur Änderung der Ordnung der Fachbereich 02, 05 und 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang" ist die Möglichkeit, das Studium nach der bisher geltenden Prüfungsordnung zu studieren, zeitlich beschränkt:
    "(3) Das Recht nach der in Absatz 2 Satz 1 genannten Ordnung geprüft zu werden, kann längstens bis einschließlich WS 2015/16 ausgeübt werden. Danach muss die Prüfung nach der in Absatz 1 Satz 1 genannten Ordnung abgelegt werden."

FAQ (Frequently Asked Questions)

1. Ich beende mein Bachelorstudium voraussichtlich im Sommersemester 2011. Kann ich dennoch rückwirkend von diesen Änderungen profitieren?

Ja, denn der Antrag auf Umsetzung auf die revidierten Prüfungsordnungen gilt für das Datum des Antrags, die Umsetzung erfolgt also nicht erst zum Wintersemester 2011/12, sondern zum jetzt laufenden Sommersemester (und damit rückwirkend für das gesamte Bachelorstudium). Allerdings wird die technische Abwicklung, insbesondere die Umsetzung in CampusNet/Jogustine, eine gewisse Zeit dauern, so dass sich die Zeugnisausgabe verzögern kann. Diesen Prozess kann die JGU Mainz auch leider nicht beschleunigen. Sollten Sie Ihr Zeugnis rasch benötigen, müssen Sie das berücksichtigen. Bei einer vorbehaltlichen Bewerbung auf einen Masterstudiengang an der JGU Mainz ist das Bachelorzeugnis zum Zeitpunkt der Bewerbung i.d.R. nicht nötig.

2. Welchen Notendurchschnitt verlangen die geschichtswissenschaftlichen Masterstudiengänge an der JGU Mainz?

Weder der M.Ed. noch der M.A. Geschichte verlangen eine Mindestnote. Der Studiengang M.Ed. Geschichte verlangt Englisch, Latinum und ein abgeschlossenes B.Ed.-Studium im Fach Geschichte. Der M.A. Geschichte Latein (Latinum oder staatliche Ergänzungsprüfung), Englisch und eine romanische oder slawische Fremdsprache sowie ggf. (abhängig vom gewählten Schwerpunkt) besondere Sprachenkenntnisse; daneben ein abgeschlossenes Bachelorstudium mit geschichtswissenschaftlichen Anteilen von mindestens 60 Leistungspunkten, in dem alle drei Epochen des MA-Studiengangs Geschichte (Alte Geschichte, Mittelalter, Neuzeit) studiert wurden. Für die Bewerbung auf unsere geschichtswissenschaftlichen Studiengänge an der JGU Mainz bedarf es derzeit also keiner Mindestnote. An anderen Universitäten kann dies aber durchaus der Fall sein.

3. Ich will mein Beifach wechseln, im Kernfach Geschichte aber auf der alten Prüfungsordnung sitzen bleiben. Geht das?

Nein. Wenn ein Fachwechsel auch nur in einem der beiden Fächer durchgeführt wird, wird man in beiden Teilen auf die in diesem Moment aktuellste Prüfungsordnung gesetzt.

Variante: Ich will mein Beifach wechseln. Das Beifach studiert noch nach einer alten Ordnung. Bleibe ich dann auch in Geschichte auf der alten Ordnung?

Nein. Der Grund ist der gleiche.

4. Können Sie mit mir individuell durchrechnen, was das notenmäßig bedeutet? Ich komme auf eine Verbesserung von 0,1 Punkten - was raten Sie mir da? Allgemein: Was soll ich am besten tun?

Wie oben schon geschrieben: Wenn Sie einen Wechsel auf die revidierte Prüfungsordnung beantragen, bezieht sich dieser Wechsel auf die gesamte Modulstruktur und nicht bloß auf einzelne Module; und Sie müssen auch in den anderen Fächern in Ihrem Studiengang auf die zu diesem Zeitpunkt aktuellste (ggf. ebenfalls revidierte) Prüfungsordnung wechseln. Zudem würde eine seriöse Rechnung auch die noch ausstehenden Prüfungsleistungen einbeziehen, deren Note Sie ja noch nicht kennen. Wir können Ihnen daher leider auch in keinster Weise die individuelle Überlegung darüber abnehmen, welche Änderung z.B. im Notenschnitt ein Wechsel bei Ihnen bedeuten würde und was für Sie die sinnvollere Entscheidung ist.

5. Ich beziehe BAFöG - was würde es bedeuten, wenn ich nun wechsle?

In Einzelfällen ist es denkbar, dass Sie wegen einer nun zur Studienleistung abgestuften ehemaligen Prüfungsleistung, die Sie wiederholen müssen, etwas länger studieren. Das liegt daran, dass nicht bestandene Prüfungen derzeit halbjährlich wiederholt werden können, nicht aktiv absolvierte Lehrveranstaltungen jedoch mitunter nur jährlich, etwa die meisten Vorlesungen im Bachelorbereich. Ob dies für das BAFöG Konsequenzen hat, wissen wir jedoch nicht; in solchen und ähnlichen Fragen müssen Sie sich direkt an das BAFöG-Amt wenden.

6. Welche Folgen hat ein Wechsel für mich, wenn ich eine bisherige Modulteilprüfung, nach neuer Ordnung: Studienleistung, nicht bestehe?

Wie unter 5. schon geschrieben: In Einzelfällen ist es denkbar, dass Sie wegen einer nun zur Studienleistung abgestuften ehemaligen Prüfungsleistung, die Sie wiederholen müssen, etwas länger studieren. Das liegt daran, dass nicht bestandene Prüfungen derzeit halbjährlich wiederholt werden können, nicht aktiv absolvierte Lehrveranstaltungen jedoch mitunter nur jährlich, etwa die meisten Vorlesungen im Bachelorbereich.

7. Damit verbunden: Wenn ich im WS 2010/11 eine Prüfungsleistung nicht bestanden habe, jetzt aber die Prüfungsordnung wechseln will - soll ich mich dann überhaupt noch für die Wiederholungsprüfung anmelden und an ihr teilnehmen?

Ja, unbedingt! Wieso? Rein rechtlich entfällt ja mit der neuen Ordnung, also der jetzt als Studienleistung definierten Leistung, im Grunde die prüfungsrechtliche Wiederholungspflicht. Aber:

1. Was passiert, wenn Sie die Prüfung nicht anmelden oder nicht teilnehmen - und am 30.07.2011 nach diversen Rechengängen entscheiden, doch auf der alten Ordnung zu bleiben? Dann haben Sie hier eine 5,0. Sie verbauen sich damit gewissermaßen die Wahlfreiheit.

2. Falls Sie die Wiederholung bestehen, gilt die Prüfung als bestanden, auch wenn Sie nach der Umsetzung auf die neue Ordnung eine Studienleistung wird. Sie müssen die Veranstaltung dann nicht wiederholen.

8. Was bedeutet es für meine Anmeldungen in der jetzt kommenden Lehrveranstaltungsanmeldephase, wenn ich einen Antrag auf Umsetzung auf die revidierte PO stelle?

Nichts, Sie melden sich ganz normal an. Die Modulumzüge finden nach der Anmeldephase statt, bestätigte Anmeldungen werden mit umgezogen.

9. Mein Fach Y hat mich noch nicht über eine eventuelle Revision der Prüfungsordnung informiert. Dort steht auch nichts auf der Homepage.

Fragen Sie das zuständige Studienbüro, ob und wie, ggf. wann dort revidiert (werden) wird.

10. Bekomme ich bei einem Wechsel auf die neue Prüfungsordnung Schwierigkeiten mit meinen bereits anerkannten Leistungen von einer anderen Universität?

Was wir anerkannt haben, bleibt auch anerkannt.

11. Welche Auswirkungen hat ein Wechsel auf die neue Prüfungsordnung auf die Ausgestaltung des Master?

Keine. Der Master ist ein neuer Studiengang. Ab der Einschreibung in den Master gilt hierfür die Master-Prüfungsordnung.

12. Wo kann ich meine bisherigen Prüfungsleistungen einsehen?

Bei Jogustine. Wenn Jogustine nicht richtig funktioniert: Bei Frau Shahla. Bitte beachten Sie, dass Jogustine an manchen Stellen anders rundet, als es die Prüfungsordnung vorsieht, Sie also nachrechnen und dabei die oben genannten Rundungsregeln beachten müssen.

13. Ich habe bisher nach der alten Prüfungsordnung BED studiert und z.B. die Übung Alte Geschichte mit Klausur abgeschlossen, dafür aber die Vorlesung Geschichtsdidaktik bisher nicht besucht. Muss ich die Vorlesung Geschichtsdidaktik nachholen? Welche Gewichtungen haben meine neuen Module 2ED und 6ED nach einem Wechsel?

Für diese Fragen gibt es keine prüfungsrechtlich saubere Lösung. Wir müssen Ihnen da im Grunde pragmatisch entgegenkommen. Zunächst einmal: Die Noten der abgeschlossenen Module 2ED und 6ED werden auf die neuen Module als Modulnote übertragen. Die Vorlesung Geschichtsdidaktik müssen Sie dann nicht nachholen. Welches der beiden Module dann aber die 10 LP Gewichtung und welches die 13 LP Gewichtung erhält, wird studierendenfreundlich zu entscheiden sein; im Zweifelsfalle macht das keinen großen Unterschied, aber wir bemühen uns, das in Ihem Sinne individuell zu regeln. (Das scheint sicher manchen von Ihnen den anderen Regelungen oben zu widersprechen; es geht hier aber um den Sonderfall einer kleinen Revision vor der großen Revision, der eine andere Behandlung erfordert.)

14. Ich möchte mich zum Wintersemester 2011/12 in ein Erweiterungsfach/ einen Zweitstudiengang einschreiben. Werde ich dann im Erststudiengang auf die neue Prüfungsordnung gesetzt?

Nein. Die Wahl eines Erweiterungsfachs im Lehramt hat ebenso wenig einen Einfluss auf die Wahl der Studiengangs-Prüfungsordnung wie ein Zweitstudium. Beides sind von dem ursprünglichen Studiengang getrennte Konstrukte. Nur im Erweiterungsfach oder dem Zweistudiengang werden Sie auf die jeweils aktuellste Prüfungsordnung eingeschrieben.