Anwesenheitspflichten im M.Ed. Geschichte

In allen Lehrveranstaltungen des M.Ed. Geschichte gilt die Pflicht zur aktiven Teilnahme. Die Lehrenden gehen i.d.R. zum Semesterbeginn ausführlicher darauf ein, was das für die jeweilige Lehrveranstaltung bedeutet.

In einigen Lehrveranstaltungen gibt es zudem eine Anwesenheitspflicht. Die Prüfungsordnung definiert die Anwesenheitspflicht so: "Die Anwesenheit an einer Lehrveranstaltung ist noch zu bestätigen, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, ver-säumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden."

Sollten diese zwei Fehlsitzungen in Ihrem individuellen Fall, etwa wegen gesundheitlicher Einschränkungen, nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte an Dr. Andreas Frings (https://www.geschichte.uni-mainz.de/beratung/unterstuetzung-fuer-studierende-mit-kindern-und-studierende-mit-beeintraechtigungen/).

Die Anwesenheitspflicht gilt für folgende Lehrveranstaltungen im M.Ed. Geschichte:

  • Hauptseminar im Aufbaumodul Geschichtsdidaktik