Magister Artium

Auslaufender Studiengang

Die Studiengang Magister Artium und Staatsexamen alten Typs laufen in den nächsten Jahren aus. Einschreibungen in diese Studiengänge werden nur unter besonderen Bedingungen, etwa bei einem Hochschulwechsel mit entsprechender Fachsemestereinstufung, vorgenommen. Falls Sie ein Studium beginnen wollen, erkundigen Sie sich bitte unter den Studiengängen Bachelor of Arts und Bachelor of Education.

Studienfachberatung

Zu den Informationen über die Studienfachberatung ...

Relevante Ordnungen für das Studium auf Magister Artium

Ordnung zur Aufhebung der Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche 02, 05, 07, 09 und 10 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz vom 27. März 2009 (StAnz. Nr. 17 vom 18. Mai 2009, S. 891)

Ordnung für die Magisterprüfung der Fachbereiche 02, 05, 07, 09, und 10 vom 11. Oktober 1999 i. d. F. vom 10 Juli 2006

Ordnung für die Zwischenprüfung der Fachbereiche 02, 05, 07, 09, und 10 vom 4. März 2002 in der aktuellen Fassung

Studienordnung des Fachbereichs 16 Geschichtswissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Geschichte vom 11. Januar 1985

Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft - der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Mittlere und Neuere Geschichte mit den Studienabschlüssen Magister Artium und Promotion vom 17. Juni 1992 i.d.F. vom 28. Febr.

Spezifische Fachanforderungen für das Fach Mittlere und Neuere Geschichte

Studienordnung des Fachbereichs 16 - Geschichtswissenschaft für das Studium des Faches Osteuropäische Geschichte mit den Studienabschlüssen Magister Artium und Promotion vom 17. Juni 1992 i.d.F. vom 28. Februar 1997

Spezifische Fachanforderungen für das Fach Osteuropäische Geschichte

Studienordnung für das Fach Alte Geschichte mit dem Studienschlüssel Magister Artium und Promotion vom 17. Juni 1992 i.d.F. vom 28 Februar 1997

Spezifische Fachanforderungen für das Fach Alte Geschichte

Studienordnung des Fachbereichs 07 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz für das Studium des Faches Byzantinistik mit den Studienabschlüssen Magister Artium und Promotion vom 17. Juni 1992

Spezifische Fachanforderungen für das Fach Byzantinistik

Leistungsnachweise

Alle einschlägigen Regelungen finden Sie wie seit vielen Jahren im "Grünen Heft"; die entscheidenden Passagen haben wir hier als PDF für Sie hinterlegt:

Im Folgenden werden nur die spezifischen Anforderungen für den Magister Mittlere und Neuere Geschichte beschrieben. Genauere Informationen zu den Studiengängen Magister Alte Geschichte, Magister Osteuropäische Geschichte und Magister Byzantinistik finden Sie in den oben aufgeführten Ordnungen.

Es gilt die Studienordnung vom 15. Mai 2002.

Hauptfach

Grundstudium

  • Nachweis der Sprachkenntnisse (Latinum, Französisch und eine weitere Fremdsprache)
  • 1 fremdsprachige Quellenlektüre-Übung (benotet)
  • 1 Proseminar in Alter Geschichte (benotet)
  • 1 Proseminar in Mittelalterlicher Geschichte (benotet)
  • 1 Proseminar in Neuerer oder Neuester Geschichte (benotet)
  • 2 Übungen oder zwei Einführungsvorlesungen
  • 1 Vorlesung in Alter Geschichte
  • 1 Vorlesung in Mittelalterlicher Geschichte
  • 1 Vorlesung in Neuerer Geschichte
  • 1 Vorlesung in Neuester Geschichte
  • 5 Lehrveranstaltungen nach Wahl

SWS Grundstudium: 33

Hinweis: Im Rahmen der Zwischenprüfung muss eine Vorlesung ebenfalls benotet abgeprüft werden. Lesen Sie hierzu näheres unter Zwischenprüfung im Hauptfach.

Hauptstudium

  • 1 Hauptseminar in Mittelalterlicher Geschichte (benotet)
  • 1 Hauptseminar in Neuerer oder Neuester Geschichte (benotet)
  • 1 Hauptseminar in Mittelalterlicher oder Neuerer oder Neuester Geschichte (benotet)
  • 3 Vorlesungen aus mindestens zwei Epochen
  • 11 Lehrveranstaltungen nach Wahl (auch aus der Byzantinistik und Osteuropäischen Geschichte)
  • 1 mindestens eintägige Exkursion

SWS Hauptstudium: 34

Hinweis: Die Neuere und die Neueste Geschichte müssen mit jeweils einem Pro- oder Hauptseminar vertreten sein.

Nebenfach

Grundstudium

  • Nachweis der Sprachkenntnisse (Lateinkenntnisse, Französisch)
  • 1 fremdsprachige Quellenlektüreübung (benotet) oder eine andere Übung
  • 1 Übung Einführung in die Alte Geschichte (benotet)
  • 1 Proseminar in Mittelalterlicher Geschichte (benotet)
  • 1 Proseminar in Neuerer oder Neuester Geschichte (benotet)
  • 1 Vorlesung in Mittelalterlicher Geschichte
  • 1 Vorlesung in Neuerer oder Neuester Geschichte
  • 3 Lehrveranstaltungen nach Wahl

SWS Grundstudium: mindestens 20

Hauptstudium

  • 1 Hauptseminar in Mittelalterlicher oder Neuerer oder Neuester Geschichte (Hauptseminar)
  • 1 Vorlesung zur Mittelalterlichen Geschichte
  • 1 Vorlesung zur Neueren oder Neuesten Geschichte
  • Lehrveranstaltungen nach Wahl (auch aus der Alten Geschichte, der Byzantinistik und der Osteuropäischen Geschichte)

SWS Hauptstudium: mindestens 14

Weiteres

Studienumfang im Grund- und Hauptstudium (StO §13): SWS Pflicht- und Wahlpflichtlehrveranstaltungen: 70

Für die Teilnahme an den Proseminaren in Alter Geschichte ist das Latinum Voraussetzung, für die Teilnahme an den Proseminaren in Mittelalterlicher Geschichte ist Latein nachzuweisen (mind. 3 Schuljahre, Nachweis durch Schulzeugnis oder die staatliche Ergänzungsprüfung), für die Proseminare in Neuerer oder Neuester Geschichte ist eine andere Fremdsprache als Latein nachzuweisen (durch Klausur). Bis zum Ende des Grundstudiums sind 5 Schuljahre Latein (= Latinum) bzw. die staatliche Ergänzungsprüfung am Fachbereich der Universität nachzuweisen.

Epochengrenzen

Alte Geschichte: bis ca. 500 n.Chr.

Mittelalterliche Geschichte: ca. 500 bis ca. 1500

Neuere Geschichte (frühe Neuzeit): ca. 1500 bis ca. 1815

Neueste Geschichte: ca. 1815 bis Gegenwart

Fremdsprachenkenntnisse

Magister Hauptfach

Für den Magister im Fach Mittlere und Neuere Geschichte brauchen Sie im Hauptfach das Latinum, Französisch und eine weitere Fremdsprache.

Latinum

Der Nachweis des Latinums erfolgt in der Regel durch das Abiturzeugnis. Wer Latein nachholen muss, wendet sich an das Seminar für Klassische Philologie (weitere Informationen auf der Homepage der Klassischen Philologie - http://www.klassphil.uni-mainz.de ). Mit viel Fleiß kann Latein in zwei Semestern – inkl. Kompaktkurs in der vorlesungsfreien Zeit – nachgeholt werden.

Französisch und eine weitere Fremdsprache

Die übrigen Fremdsprachen werden in einer Klausur nachgewiesen, und zwar in der Einführungswoche und gegen Ende eines jeden Semesters (Lesen Sie bitte hierzu den Menüpunkt Erstsemesterleitfaden). In dieser 90-minütigen Klausur ist eine Übersetzung aus der Fremdsprache ins Deutsche mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuchs anzufertigen. Tragen Sie sich für die Anmeldung zur Klausur in die entsprechenden Listen am Schwarzen Brett des Historischen Seminars ein. Soll eine andere Fremdsprache als Englisch oder Französisch geprüft werden, ist dafür die Anmeldung im Geschäftszimmer des Historischen Seminars (Zi. 00-627) erforderlich. Die Fremdsprachenkenntnisse werden zur Bearbeitung von Quellen und zur Lektüre der Fachliteratur in den Pro- und Hauptseminaren sowie in den Vorlesungen und Übungen benötigt. Die fremdsprachigen Quellenlektüre-Übungen setzen in der Regel solide Kenntnisse in Grammatik und Lexik einer Sprache voraus. Im Falle von Englisch und Französisch halten Sie sich bitte vor Augen, dass Sie in der Regel mit historischen Quellentexten zu tun haben, die vom Schulenglisch und –französisch abweichen, das Sie gelernt haben. Eine bestandene Quellenlektüre ersetzt übrigens die allgemeine Sprachklausur in der jeweiligen Fremdsprache. Quellenlektüre-Übungen sind nicht verpflichtend für das Nebenfach im Magisterstudiengang, können dort aber innerhalb der Kategorie Übungen eingebracht werden.

Da die Anforderungen hoch sind, wurde speziell für Französisch ein eigener Sprachkurs eingerichtet (vergleichen Sie dazu den Studienführer des Historischen Seminars). Auf begründeten Antrag hin kann Französisch durch eine andere Fremdsprache außer Englisch ersetzt werden (nach § 9 Abs. 4 der Magisterprüfungsordnung). Es müssen dafür aber besondere Gründe vorliegen. Ein solcher Antrag sollte möglichst zu Studienbeginn an den Dekan des Fachbereichs gestellt werden, damit Sie Sicherheit für Ihre weiteren Planungen bekommen. Für nichtdeutsche Muttersprachler gelten gesonderte Regeln, die Sie in der Studienberatung erfragen können. Andere Fremdsprachen können in der Zentralen Sprachlehranlage oder in den einzelnen philologischen Instituten (z. T. nur bei Belegung als Studienfach) erlernt werden.

Magister-Nebenfach

Für den Magister im Nebenfach sind drei Schuljahre Latein in aufsteigender Reihenfolge (Die Endnote im dritten Schuljahr muss mindestens "ausreichend" sein!) oder Lateinkenntnisse sowie Französisch nachzuweisen.

Lateinkenntnisse

Der Nachweis der Lateinkenntnisse erfolgt entweder durch Vorlegung der entsprechenden Schulzeugnisse oder durch erfolgreiches Bestehen der Klausur zum lateinischen Lektürekurs am Seminar für Klassische Philologie. Wer auf diese Weise Latein nachholen muss, wendet sich an das Seminar für Klassische Philologie (weitere Informationen auf deren Homepage: http://www.klassphil.uni-mainz.de). Mit viel Fleiß kann Latein in zwei Semestern – inkl. Kompaktkurs in der vorlesungsfreien Zeit – nachgeholt werden.

Französisch

Französisch wird in einer Klausur nachgewiesen, und zwar in der Einführungswoche und gegen Ende eines jeden Semesters (Lesen Sie hierzu bitte den Menüpunkt Erstsemesterleitfaden). In dieser 90-minütigen Klausur ist eine Übersetzung aus dem Französischen ins Deutsche mit Hilfe eines zweisprachigen Wörterbuchs anzufertigen. Tragen Sie sich für die Anmeldung zur Klausur in die entsprechende Liste am Schwarzen Brett des Historischen Seminars ein. Da die Anforderungen hoch sind, wurde speziell für Französisch ein eigener Sprachkurs eingerichtet (vergleichen Sie dazu das Kommentierte Vorlesungsverzeichnis des Historischen Seminars). Die fremdsprachigen Quellenlektüre-Übungen setzen in der Regel solide Kenntnisse in Grammatik und Lexik einer Sprache voraus.

Auf begründeten Antrag hin kann Französisch durch eine andere Fremdsprache außer Englisch ersetzt werden (nach § 9 Abs. 4 der Magisterprüfungsordnung). Es müssen dafür aber besondere Gründe vorliegen. Ein solcher Antrag sollte möglichst zu Studienbeginn an den Dekan des Fachbereichs gestellt werden, damit Sie Sicherheit für Ihre weiteren Planungen bekommen. Für nichtdeutsche Muttersprachler gelten gesonderte Regeln, die Sie in der Studienberatung erfragen können.

Hinweis

Zwar gibt es in Deutschland Universitäten, die für das Geschichtsstudium weniger Sprachkenntnisse verlangen als die Universität Mainz, doch bitte bedenken Sie, dass solche Kenntnisse und Fähigkeiten gerade im zusammenwachsenden Europa für Ihre späteren Bewerbungen von großem Vorteil sind. Weiterhin sollten Uniwechsler, die eine Zwischenprüfung an einer anderen Universität absolviert haben, rechtzeitig überprüfen, ob die mitgebrachten Sprachanforderungen denen der Universität Mainz entsprechen. Wenn nicht, sollten Sie die für einen Studienabschluss in Mainz erforderlichen Sprachnachweise so schnell wie möglich nachholen!

Fristregelung für Proseminararbeiten

Das Leitungsgremium des Historischen Seminars hat folgende Regelung getroffen, die für einige Studierende auf Staatsexamen oder Magister relevant sein dürfte:

Alle Seminararbeiten in Proseminaren, die

  1. nicht in die Zwischenprüfung eingehen und bei denen
  2. der Dozent/die Dozentin kein definitives Abgabedatum genannt hat,

müssen bis spätestens 31.09.2012 in dem Arbeitsbereich, in dem der Dozent/die Dozentin früher tätig war oder weiterhin tätig ist, abgegeben werden.

Sie haben damit eine komfortable Frist, in denen Sie diese Aufgaben erledigen können. Wenn der Dozent/die Dozentin ein früheres Abgabedatum benannt hat, bleibt dieses selbstverständlich gültig. Für zwischenprüfungsrelevante Seminararbeiten in Proseminaren gilt weiterhin die Zwischenprüfungsordnung und damit die Dreimonatsfrist für die Erstellung der Seminararbeit.

Zwischenprüfung

Zwischenprüfung im Hauptfach

Zwischenprüfung im Fach Geschichte (Staatsexamen) und im Fach Mittlere und Neuere Geschichte (M.A.) als Hauptfach.

Es gilt die Ordnung für die Zwischenprüfung vom 4. März 2002 in der jeweils geltenden Fassung.

Grundsätzliches

  1. Die ZP müssen alle Studierenden im Fach Geschichte (Staatsexamen; hier Ausnahme für Geschichte als „nichtkünstlerisches Beifach“!) ablegen und alle Hauptfach-Studierenden im Fach Mittlere u. Neuere Geschichte (Magister). Studierende im Magister-Nebenfach können die ZP ablegen, sofern sie für später einen Wechsel ins Magister-Hauptfach erwägen. Sie müssen dann allerdings die Grundstudiums-Leistungen des Hauptfach-Studiums erbringen. (Selbstverständlich müssen auch alle Nebenfach-Studierenden im M.A.-Studiengang eine Zwischenprüfung in ihrem jeweiligen Hauptfach absolvieren; diese Prüfung wird im folgenden nicht erläutert! Auskünfte erteilen die ZP-Beauftragten der jeweiligen Fächer.)
  2. Die ZP ist studienbegleitend, d.h., sie besteht aus mehreren Teilprüfungen, die im Lauf des Grundstudiums zu erbringen sind. In der Regel sollte sie bis zum 5. Semester abgeschlossen sein.
  3. Die ZP besteht aus folgenden Teilprüfungen:
    a) Zwei Proseminar-Prüfungen. Diese müssen sie aus den drei lt. Studienordnung geforderten Proseminaren (Alte, Mittelalterliche, Neuere oder Neueste Geschichte) auswählen. [Es ist nicht möglich, alle drei Proseminare zur Zwischenprüfung anzumelden!] Sie müssen also zwei der drei im Rahmen des Grundstudiums von Ihnen zu absolvierenden Proseminare in die Zwischenprüfung einbringen.
    b) Einer mündlichen Prüfung über den Stoff einer mindestens 2-stündigen Vorlesung aus derjenigen Epochen, die nicht für die beiden Proseminar-Prüfungen gewählt wurde. (Als Epochen gelten hier: (1) Alte Gesch.; (2) Mittelalterliche Gesch.; (3) Neuere/Neueste Gesch. Wer also z.B. seine Proseminare in Alter und Mittelalterlicher Geschichte in die ZP eingebracht hat, muß sich über eine Vorlesung in Neuerer oder Neuester Geschichte prüfen lassen usw.) Diese Vorlesungsprüfung ist im letzten Semester des Grundstudiums zu erbringen, also in dem Semester, in dem Sie die letzten „Scheine“ des Grundstudiums absolvieren. Die Prüfung kann sich dabei durchaus auf eine Vorlesung beziehen, die bereits ein oder mehrere Semester zurückliegt.

Meldeverfahren

  1. Vor der Anmeldung zur ersten Teilprüfung, also vor der Meldung zur ersten Proseminar-Teilprüfung, müssen Sie eine Erklärung über nicht bestandene Teilprüfungen bzw. nicht bestandene Zwischenprüfungen abgeben. Diese Erklärung nimmt der/die Proseminar-Leiter/in entgegen, und zwar zu dem Zeitpunkt, an dem auch die Meldung für die erste Proseminar-Teilprüfung erfolgt (siehe 2.).
  2. Für alle Teilprüfungen müssen die Anmeldungen bis spätestens vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters erfolgen. Die Meldungen nimmt der Leiter bzw. die Leiterin der betreffenden Veranstaltung (Proseminar bzw. Vorlesung) entgegen.
    a) Beim Proseminar: Die Teilnahme am Proseminar ist noch nicht mit einer Meldung zur ZP-Teilprüfung verbunden. (Für evtl. notwendige Anmeldungen zum Proseminar: s. kommentiertes Vorlesungsverzeichnis!) Erst spätestens vier Wochen vor Ende der Vorlesungszeit fordert der Leiter bzw. die Leiterin der Veranstaltung Sie auf, sich zu entscheiden, ob Sie dieses Proseminar in die ZP einbringen wollen, und nimmt entsprechende Meldungen entgegen.
    b) Für die Vorlesungs-Prüfung: Setzen Sie sich rechtzeitig mit dem Dozenten bzw. der Dozentin der Vorlesung, über die Sie geprüft werden wollen, in Verbindung. Achten Sie bei der Wahl der Vorlesung darauf, daß die Prüfung zu der Epoche erfolgt, die Sie für die ZP nicht durch die beiden gewählten Proseminare abgedeckt haben (vgl. oben I. 3.)!

Durchführung der Prüfungen

  1. Proseminar: Die Teilprüfung besteht aus einer Hausarbeit (Bearbeitungszeit: längstens drei Monate; diese Frist kann nur bei Vorliegen triftiger Gründe verlängert werden!) und einer mündlichen Prüfung von etwa 15 Minuten. Die Proseminar-Teilprüfung der ZP gilt als bestanden, wenn die Note für Hausarbeit und mündliche Prüfung jeweils mindestens „ausreichend“ (4,0) lautet. Die Endnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel beider Noten.
  2. Vorlesungs-Prüfung: Prüfung von etwa 15 Minuten. Sie gilt als bestanden, wenn die Note mindestens „ausreichend“ (4,0) lautet.

Wiederholung einer Teil-Prüfung

Sollten Sie eine Teilprüfung (also eines der beiden von Ihnen für die ZP gewählten Proseminare oder die Vorlesungs-Prüfung) nicht bestehen, müssen Sie die betreffende Prüfung innerhalb des nächsten, spätestens aber innerhalb der beiden nächsten Semester wiederholen. Dies bedeutet für das Proseminar, daß Sie eine Hausarbeit (unter gleichen Bedingungen: Dreimonatsfrist!) und die mündliche Prüfung (oder nur eines von beiden, wenn Sie den anderen Teil bestanden hatten) zum gleichen Proseminar, nicht etwa für ein anderes Proseminar aus der gleichen Epoche, noch einmal machen müssen; für die Vorlesungs-Prüfung, daß Sie sich über die gleiche Vorlesung noch einmal prüfen lassen müssen. Setzen Sie sich dazu rechtzeitig mit dem Leiter bzw. der Leiterin der betr. Veranstaltung in Verbindung. Auch Fristversäumnis gilt als Nichtbestehen! Falls Sie auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen oder im vorgesehenen Zeitraum nicht ablegen sollten, sind Sie durch die gesamte ZP durchgefallen. Eine weitere Prüfung ist nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich.

Ausstellen des ZP-Zeugnisses

Wenn Sie alle drei Teilprüfungen bestanden und das Grundstudium abgeschlossen haben, kann das ZP-Zeugnis ausgestellt werden. Um dies zu veranlassen, gehen Sie bitte möglichst bald nach Abschluß der genannten Leistungen mit dem vollständig ausgefüllten Grundstudien-Paß zu Herrn Dr. Elz in die Sprechstunde. Die Gesamtnote der Zwischenprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der drei Einzelnoten (für die beiden Proseminare und die Vorlesungsprüfung).

Schematische Übersicht

Grundstudium (GS) Zwischenprüfung Zwischenprüfung
Proseminar 1 Meldung 1. Proseminar-Prüfung
Proseminar 2 Meldung 2. Proseminar-Prüfung
Proseminar 3 und sonstige Leistungsnachweise des Grundstudiums im letzten Semester des Grundstudiums Prüfung zu einer Vorlesung aus der Epoche von Proseminar 3

(Proseminare 1-3 stehen hier für die 3 im Rahmen des GS zu absolvierenden Proseminare aus Alter, Mittelalterlicher und Neuerer/Neuester Geschichte; Reihenfolge und Wahl der 2 Proseminare für das "Einbringen" in die Zwischenprüfung sind beliebig. Aus der Wahl der Proseminare für die Zwischenprüfung ergibt sich allerdings die Epoche, zu der eine Vorlesungsprüfung im letzten Semester des Grundstudiums abzulegen ist.)

Magisterprüfung

Zulassungsvoraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Magisterprüfung sind

  • die geforderten Leistungsnachweise und der Besuch der Lehrveranstaltungen gemäß des Minimalkatalogs,
  • der Nachweis von insgesamt 70 SWS im Hauptfach bzw. 35 SWS im Nebenfach,
  • die Sprachnachweise, gegebenenfalls Genehmigung des Prüfungsamtes für das Ersetzen von Französisch durch eine andere moderne Fremdsprache sowie
  • die Zwischenprüfung im Hauptfach.

Anmeldung

Zuständig für die Anmeldung ist immer das Dekanat des Fachbereiches des (ersten) Hauptfaches. Dort erhält man alle notwendigen Formulare. Die Bestätigung, dass alle Voraussetzungen erbracht sind, erhalten Sie in den Sprechstunden der Studienfachberatung.

Prüfungsleistungen im Fach Mittlere und Neuere Geschichte

  1. Hausarbeit zur Erlangung des akademischen Grades des Magister Artium. Hinweis: Diese muss nur angefertigt werden, wenn Mittlere und Neuere Geschichte das (erste) Hauptfach ist.
  2. Mündliche Prüfung: Die mündliche Prüfung im Hauptfach dauert 60 Minuten, im Nebenfach 45 Minuten. Sie umfasst beide Epochen, d.h. sowohl die mittelalterliche Geschichte als auch die Neuere/Neueste Geschichte. Sie wird von zwei prüfungsberechtigten Vertretern des Faches abgenommen, wobei ein Prüfer für die mittelalterliche Geschichte und ein Prüfer für die Neuere/Neueste Geschichte zuständig ist.

Ablauf der Prüfungen

Die Magisterprüfung kann unterschiedlich ablaufen, je nachdem ob (1.) die Prüfung "im Block" absolviert wird oder (2.) Prüfungsteile vorgezogen werden.

  1. Für die Magisterarbeit steht eine Bearbeitungszeit von sechs Monaten zur Verfügung. Im Anschluss daran werden die mündlichen Prüfungen in den beiden Hauptfächern bzw. im Hauptfach und den beiden Nebenfächern abgelegt, und zwar innerhalb von drei Monaten nach Abgabe der Arbeit, wobei alle Prüfungen in einem Zeitraum von vier Wochen gemacht werden müssen.
  2. Die Prüfung im 2. Hauptfach bzw. in den Nebenfächern kann unter bestimmten Voraussetzungen vorgezogen werden, d.h. sie kann im Verlauf des Studiums, ohne dass das (erste) Hauptfach abgeschlossen ist, bereits abgelegt werde, wobei die Möglichkeit an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Wird eine Nebenfachprüfung vorgezogen, müssen sämtliche verbleibenden Prüfungsleistungen der Magisterprüfung innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren nach dem Termin der ersten Prüfungsleistung vollständig abgelegt sein. Andernfalls erlischt die Gültigkeit der vorgezogenen Fachprüfungen.

Prüfer

Prüfungsberechtigt sind alle habilitierten Mitglieder des Historischen Seminars. Hierzu gehören derzeit (nach Epochen gegliedert; berücksichtigen Sie bitte zusätzlich die regionalen Schwerpunkte der Prüferinnen und Prüfer):

Alte Geschichte

Marietta Horster

Mittelalterliche Geschichte

Michael Matheus, Ludger Körntgen, Johannes Pahlitzsch (u.a. Byzantinische Geschichte), Jörg Rogge, Jan Kusber, Ernst-Dieter Hehl, Klaus-Peter Todt

Neuere Geschichte

Matthias Schnettger, Josef J. Schmid, Bettina Braun, Johannes Dillinger, Jan Kusber (u.a. Osteuropäische Geschichte), Hans-Christian Maner (u.a. Osteuropäische Geschichte),

Neueste Geschichte

Andreas Rödder, Michael Kißener, Jan Kusber (u.a. Osteuropäische Geschichte), Johannes Hürter, Anita Ziegerhofer-Prettenthaler, Meike Hensel-Grobe, Hans-Christian Maner (u.a. Osteuropäische Geschichte), Reiner Tosstorff