Abschlussmodul

Formelle Rahmenbedingungen und Verwaltung

Für die Anmeldung, das Schreiben und die Begutachtung der Bachelor-Arbeit gelten die einschlägigen Bestimmungen aus der Prüfungsordnung. Weitere Hinweise, insbesondere zum Procedere, finden Sie auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 07 unter der URL:

Das Zentrale Prüfungsamt im Fachbereich 07 ist für die gesamte Administration der Bachelorarbeiten in den B.A.-Studiengängen (sofern das Kernfach im Fachbereich 07 studiert wurde) zuständig. Vor allem bei konkreten Fragen zu Bachelorarbeiten im Fach Geschichte können Sie gerne auf das Studienbüro Geschichte oder die Studienfachberatung Geschichte zukommen.

Aufgabe der Oberseminare

Oberseminare dienen der freien Diskussion von neuer Forschungsliteratur als auch der Vorstellung eigener, laufender Arbeiten (vor allem Abschlussarbeiten) oder Projektvorhaben. In der Prüfungsordnung von 2011 sieht das B.A.-Abschlussmodul zwei Oberseminare vor, in der Prüfungsordnung von 2014 nur eines. Eine Prüfung findet in den Oberseminaren nicht statt.

Umfang und Form der Bachelorarbeit

Der fachspezifische Anhang zur Prüfungsordnung für den Bachelor of Arts Geschichte (Kernfach) regelt den Umfang der Bachelorarbeit wie folgt:

Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt neun Wochen. Für die Bachelorarbeit werden 12 LP vergeben.

Das Historische Seminar hat sich daher darauf verständigt, für die schriftliche Bachelorarbeit im Bachelor of Arts Geschichte (Kernfach) einen ungefähren Rahmen von 30 Seiten Umfang vorzugeben. Das entspricht einem Zeichenumfang von max. 100.000 Zeichen inkl. Leerzeichen.

Nach Prüfungsordnung soll in diesem Rahmen gezeigt werden, "dass die Kandidatin oder der Kandidat dazu in der Lage ist, ein Problem aus dem Gegenstandsbereich des Kernfaches mit den erforderlichen Methoden in dem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten." Die Betreuerin oder der Betreuer der Arbeit haben ihrerseits "die Pflicht, die Kandidatin oder den Kandidaten bei der Anfertigung der Bachelorarbeit anzuleiten und sich regelmäßig über den Fortgang der Arbeit zu informieren".

Die Meldung zur Bachelorarbeit darf erst erfolgen, wenn mindestens 120 Leistungspunkte, davon mindestens 80 im Kernfach, erworben wurden.

Bitte sorgen Sie rechtzeitig selbst für eine Betreuerin oder einen Betreuer und sprechen Sie mit ihr/ihm vor der Anmeldung der Arbeit auch schon das konkrete Thema ab, um den Prozess der Anmeldung nicht aufzuhalten. Ein wichtiger Hinweis dazu: Bei einer solchen Anmeldung der Bachelorarbeit und den dann entsprechend laufenden Fristen kann zwischen dem Ende des Bachelor- und der Aufnahme des Masterstudiums im BAFöG eine Finanzierungslücke eintreten. Bitte berücksichtigen Sie dies gegebenenfalls.

Zur Form: Der Rand sollte links sowie oben 4 cm und rechts sowie unten 2 cm nicht unterschreiten. Der Text ist in 12 Pt. großer Schrift mit einem 1½-zeiligen Abstand im Blocksatz zu formatieren. Es gelten die für alle wissenschaftlichen Arbeiten gültigen Zitierregeln des Historischen Seminars. Bitte unbedingt beachten: Keine Spiralbindung!

Mündliche Prüfung

Ist die Bachelorarbeit bestanden, gilt die Kandidatin oder der Kandidat als zur mündlichen Abschlussprüfung im Kernfach zugelassen. Diese Prüfung soll innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Bewertungsverfahrens der Bachelorarbeit stattfinden. Der Termin für die Abschlussprüfung wird von dem zuständigen Prüfungsausschuss festgelegt und der Kandidatin oder dem Kandidaten unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt im Bachelor of Arts Geschichte (Kernfach) 30 Minuten. Gegenstand der Abschlussprüfung sind der Inhalt der Bachelorarbeit (die die Kandidatin oder der Kandidat in bis zu fünf Minuten vorstellen dürfen) sowie Frage- und Aufgabenstellungen im Kontext des für die Bachelorarbeit gewählten Themas sowie eines weiteren geeigneten Moduls nach Wahl der Kandidatin oder des Kandidaten, welches im Vorfeld mit den Prüferinnen oder Prüfern abzustimmen ist.

Absprachen des Historischen Seminars zu Betreuung und Erwartungshorizont

Das Historische Seminar hat folgende Entscheidungen zur Betreuung von Bachelorarbeiten und Erwartungshorizont getroffen:

Themenstellung/Erwartungshorizont: Gemäß der Prüfungsordnung soll durch die Bachelorarbeit nachgewiesen werden, „dass die Kandidatin oder der Kandidat dazu in der Lage ist, ein Problem aus dem Gegenstandsbereich des Kernfaches mit den erforderlichen Methoden in dem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten“. Unterschiede zwischen B.A.- und B.Ed.-Arbeiten können bei der Themenstellung insofern zum Tragen kommen, als die B.Ed.-Studierenden keine Haupt- und regulären Oberseminare besucht haben und die Bearbeitungszeit für B.Ed.-Arbeiten geringfügig kürzer ist. Da das Historische Seminar den B.Ed.-Studiengang jedoch als wissenschaftliches Lehramtsstudium begreift, besteht indes für B.A.- und B.Ed.-Arbeiten prinzipiell derselbe Erwartungshorizont: Die Studierenden sollen in einem überschaubaren Forschungsfeld ihre Fähigkeit zum angeleiteten, im Übrigen aber eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten unter Beweis stellen. Dieser Erwartungshorizont soll den Studierenden deutlich vermittelt werden. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang auch der Verweis auf die Bewertungskriterien des Historischen Seminars für Hauptseminar- und Abschlussarbeiten sein, die für B.A.- und B.Ed.-Arbeiten in gleicher Weise gelten.

Betreuung: Gemäß der Prüfungsordnung (B.A.) hat die Betreuerin/der Betreuer der Arbeit „die Pflicht, die Kandidatin oder den Kandidaten bei der Anfertigung der Bachelorarbeit anzuleiten und sich regelmäßig über den Fortgang der Arbeit zu informieren“. Das Historische Seminar bekennt sich zum Grundsatz einer dichten und intensiven Betreuung. Dabei besteht jedoch eine Holschuld der Studierenden: Es liegt in ihrer Verantwortung, wie sie das Beratungs- und Betreuungsangebot wahrnehmen.

Ein zentraler Punkt bei der Betreuung von Bachelorarbeiten ist die Anleitung der Studierenden bei der Themenfindung und Themeneingrenzung. Eine nützliche Hilfestellung kann es sein, die Studierenden zur Vorlage eines Exposés, einer Quellen- und/oder Literaturliste zu verpflichten. Bei allen diesen Maßnahmen geht es aber nicht darum, den Studierenden die Themenfindung und die Formulierung einer geeigneten Leitfrage abzunehmen. Während der Schreibphase soll die intensive Betreuung durch verpflichtende Beratungstermine oder eine deutlich akzentuierte Gesprächsbereitschaft der Betreuerin/des Betreuers gewährleistet werden. Die Prüflinge sollen ermuntert werden, bei Bedarf konkrete Fragen zu stellen. Um den Fortgang der Arbeit an einer Bachelorarbeit einschätzen zu können, kann es auch hilfreich sein, sich einzelne Teile (z.B. Einleitung) vorlegen zu lassen.

Prüfungsberechtigte im Bachelor of Arts und Bachelor of Education Geschichte

Die Prüfungsordnungen für den Bachelor of Arts und den Bachelor of Education Geschichte legen die Gruppe der Prüfungsberechtigten sehr weit fest:

"§ 8
Prüferinnen und Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer (2) Prüferinnen oder Prüfer sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Habilitierte, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Aufgaben gemäß § 56 Abs. 1 Satz 2 HochSchG, Lehrbeauftragte gemäß § 63 HochSchG sowie Lehrkräfte für besondere Aufgaben gemäß § 58 HochSchG. Professorinnen und Professoren im Ruhestand, Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren sowie in der beruflichen Praxis erfahrenen Personen gemäß § 25 Abs. 4 Satz 2 HochSchG können durch Beschluss des jeweils zuständigen Prüfungsausschusses auf Vorschlag des zuständigen Fachbereichsrats zu Prüferinnen oder Prüfern bestellt werden."

In § 15 der Prüfungsordnung für den B.A. Geschichte ist darüber hinaus festgelegt: "Mindestens eine oder einer der Gutachtenden soll dem zuständigen Fachbereich der Universität Mainz oder einer kooperierenden Hochschule angehören und Hochschullehrerin oder Hochschullehrer sein oder im jeweiligen Fach habilitiert sein."

Das Historische Seminar hat sich entschieden, den Kreis der Prüfungsberechtigten im Wesentlichen auf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Seminars zu begrenzen und zudem darauf zu achten, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf befristeten Qualifizierungsstellen Bachelorarbeiten nur auf der Basis von Freiwilligkeit annehmen, um sie in der wichtigen Qualifizierungsphase vor Überlasten zu schützen. Lehrende, die Sie unten nicht in der Liste finden, können auf Anfrage prüfen; Sie dürfen sie gerne selbst ansprechen.

Unter diesen allgemeinen Vorgaben sind im Bachelor of Arts und den Bachelor of Education Geschichte die folgenden Personen grundsätzlich prüfungsberechtigt (und nicht grundsätzlich auch prüfungsverpflichtet ...; im Übrigen lose nach der Modulstruktur in den Bachelorstudiengängen geordnet):

Alte Geschichte
  • Marietta Horster
  • Thomas Blank
  • Andreas Goltz
  • Tabea Meurer
  • Konstanze Schiemann
Mittelalter
  • Nina Gallion
  • Ludger Körntgen
  • Jörg Rogge
  • Regina Schäfer
  • Heidrun Ochs
  • Johannes Pahlitzsch
  • Klaus-Peter Todt
Neuere Geschichte/Frühe Neuzeit
  • Matthias Schnettger
  • Bettina Braun
  • Josef J. Schmid
  • Johannes Dillinger
  • Sebastian Becker
  • Tobias Huff
  • Gunter Mahlerwein
  • Barbara Henning
  • Jan Kusber
  • Hans-Christian Maner
  • Andreas Frings
  • Verena von Wiczlinski
Neueste Geschichte
  • Andreas Rödder
  • Johannes Hürter
  • Bernhard Dietz
  • Michael Kißener
  • Pia Nordblom
  • Andreas Linsenmann
  • Jan Kusber
  • Hans-Christian Maner
  • Barbara Henning
  • Andreas Frings
  • Verena von Wiczlinski
  • Matthias Gemählich
  • Eva-Maria Roelevink
Geschichtsdidaktik
  • Meike Hensel-Grobe
  • Hans-Christian Maner
  • Caroline Klausing
  • Ralph Erbar
  • Stephan Schüller
Wirtschaftsgeschichte
  • Eva-Maria Roelevink

Bitte denken Sie daran, frühzeitig auf Ihre gewünschten Prüfer zuzugehen und mit Ihnen sowohl das Thema als auch den Zeitraum der Arbeit abzustimmen. Bedenken Sie dabei auch, dass nicht jede/r Prüfer/in alle denkbaren Themen prüfen geschweige Sie fachlich kompetent beraten kann; hier ist eine vorherige Absprache sehr sinnvoll!