Prüfungsformen

Allgemeine Überlegungen

Das Historische Seminar hat sich unter anderem im Hinblick auf eine gute Vorbereitung der Studierenden auf ihre Abschlussprüfungen entschieden, in den verschiedenen Modulen auch unterschiedliche Prüfungsformen anzubieten, z.B. eKlausuren, klassische Klausuren, mündliche Prüfungen und Seminararbeiten. Mit der Reform der Bachelorstudiengänge im Jahr 2010 wird die Zahl an Prüfungen, die in die Modul- und in die Abschlussnote eingehen, mutmaßlich auf eine Prüfung pro Modul reduziert werden müssen; die Gesamtzahl der Prüfungen und Studienleistungen in den geschichtswissenschaftlichen Studiengängen liegt jedoch seit Anfang an unter den jetzt als Obergrenze gesetzten Maximalzahlen. Auf dieser Seite wollen wir Sie kurz über allgemeine Richtlinien zu unseren Prüfungen informieren.

Prüfungsanmeldung

Alle für eine korrekte Prüfungsanmeldung notwendigen Informationen finden Sie hier:

Übungen in epochalen Basis- und Aufbaumodulen

Mit Ausnahme der Übungen in den Modulen 1, 1ED (Englische Quellenlektüre, ggf. Historische Darstellung) und 6ED (Übung Geschichtsdidaktik) dienen alle Übungen in den epochengebundenen Basis- und Aufbaumodulen vor allem der Vertiefung von für die jeweilige Epoche oder Region sinnvollen und wichtigen theoretischen oder methodischen Fertigkeiten oder thematischem Wissen. Prüfungen und Studienleistungen finden in diesen Übungen (die oben genannten Ausnahmen gelten auch hier) nicht statt. Dadurch wird Raum für freies Ausprobieren und methodisches/theoretisches Üben geschaffen, das nicht dem Druck der Note/Modulnote unterliegt. Um dennoch einen sinnvollen Nachweis über die aktive Teilnahme führen zu können, legen die Übungsleiter/innen selbst fest (und kündigen dies in der Regel im Veranstaltungskommentar und zu Beginn der Veranstaltung an), welche Formen der Vor- und Nachbereitung des Übungsstoffs sie jeweils erwarten. Das Historische Seminar hat sich unter Beteiligung von Studierendenvertretern auf eine nicht abschließende Liste an Nachweisen geeinigt. Danach sind Einzel- und Gruppenreferate, Präsentationen, Essays (höchstens 3 Seiten), Portfolios, das Anfertigen von Plakaten, Protokollen, Übersetzungen und Transkriptionen sowie das Schreiben von Zeitungsartikeln, Wikipediaartikeln und Rezensionen als Nachweis der aktiven Teilnahme denkbar. Klausuren sind in der Regel keine geeignete Form dieses Nachweises, es sei denn, dass explizit das Klausurenschreiben geübt werden soll - und die Klausur somit nicht zum Nichtbestehen der Veranstaltung führt, sofern der/die Studierende an der Klausur teilgenommen hat.

Seminararbeiten

Die Prüfungsordnungen für die Studiengänge B.Ed. und B.A. sehen zwei- oder vierwöchige Seminararbeiten vor. Im Interesse einer guten Seminararbeit, die einen gewissen Bearbeitungsprozess voraussetzt, hat sich das Historische Seminar für vierwöchige Seminararbeiten entschieden. Dabei geht das Historische Seminar davon aus, dass den Studierenden ein fester Abgabezeitpunkt vorgegeben wird, der über das Vorlesungsende hinausgeht - zwischen der Anmeldung der Arbeit und ihrer Abgabe vergehen somit mehr als vier Wochen. Das Historische Seminar verpflichtet sich jedoch, bei der Themenausgabe darauf zu achten, dass die Themen innerhalb von vier Wochen bearbeitet werden können. Wo genau ein/e Studierende/r diese vier Wochen einplant, wird jedoch in die Verfügung des/der Studierenden gegeben. Das Historische Seminar hofft, hiermit einen Beitrag zur größeren Flexibilisierung der individuellen Arbeitspläne und zur Entzerrung der Arbeitsbelastungen im laufenden Semester zu leisten, da sich die Parallelität kurzfristiger Seminararbeiten (verbunden mit den Vorbereitungsphasen für mündliche Prüfungen) als sehr hinderlich erwiesen hat.

Allgemeine Hinweise zu epochengebundenen Proseminaren

Didaktische Verschränkung der Proseminare

In ihrer Gesamtheit führen die vier geschichtswissenschaftlichen, epochengebundenen Proseminare der Bachelor-Studiengänge in das wissenschaftliche Arbeiten im Fach Geschichte ein. Sie übernehmen dabei je spezifische Aufgaben, die zusammengenommen dem Erwerb von Wissenschaftskompetenz, Methodenkompetenz, Interpretationskompetenz, Darstellungskompetenz und Gattungskompetenz dienen.

Das Proseminar Neueste Geschichte dient insbesondere der Einführung in das geschcihtswissenschaftliche Arbeiten als Wissenschaft.

Das Proseminar Mittelalterliche Geschichte hat einen quellenkritischen und hilfswissenschaftlichen Schwerpunkt.

Das Proseminar Alte Geschichte entwickelt neben den epochenspezifischen, quellenkundlichen Kenntnissen die Kompetenz des individuellen Kurzvortrags (Referat).

Das Proseminar Neuere Geschichte führt neben der Vorstellung epochenspezifischer Quellentypen in gruppenspezifische Arbeitsformen ein und rundet die bisher erworbenen Fertigkeiten integrierend ab.

Eckpunkte für die Anfertigung von schriftlichen Hausarbeiten in epochengebundenen Proseminaren

Proseminararbeiten dienen im Wesentlichen dem Einüben der im Proseminar erworbenen handwerklichen Fähigkeiten. Sie sollen den Studierenden Schritt für Schritt befähigen, eine korrekte und eigenständige wissenschaftliche Arbeit zu schreiben. Das Ziel des Proseminars ist die Beherrschung der epochenspezifischen propädeutischen Grundlagen, die sachgerechte und frageorientierte Analyse und Einordnung historischer Phänomene sowie die überzeugende Darstellung der gewonnenen Erkenntnisse. Die Leistungsmessung und –bewertung orientiert sich daher am erwarteten Kompetenzerwerb, der folgende zentrale Kompetenzen umfasst:

  1. Wissenschaftskompetenz (übergeordnet)
  2. Methodenkompetenz
  3. Interpretationskompetenz
  4. Darstellungskompetenz
  5. Gattungskompetenz

Die Hausarbeiten in den Proseminaren des neuen Bachelorstudienganges sollten einen Umfang von ca. 6-8 Textseiten (zzgl. Inhaltsverzeichnis, Literatur-/ Abkürzungsverzeichnis, Beilagen etc.) haben und nicht mehr als 100 – 120 Stunden Arbeitszeit insgesamt (d.h. einschließlich Literaturbeschaffung, Lesezeit, Konzeption, Ausarbeitung etc.) in Anspruch nehmen. Diese Länge entspricht einer Gesamtzeichenzahl inkl. Leerzeichen von 20.000-28.000 Zeichen.

Mit den Hausarbeiten soll überprüft werden, ob der Studierende in der Lage ist:

  • eine historische Fragestellung exakt zu formulieren,
  • die zur Beantwortung der Frage relevante Literatur zu ermitteln und sachgerecht auszuwerten,
  • die zur Verfügung stehende Literatur kritisch zu bewerten (Unterscheidung wissenschaftlicher von unwissenschaftlicher Literatur),
  • eine Antwort in einem stringent konzipierten und sprachlich wie argumentativ hinlänglichen Text zu formulieren und dabei
  • korrekt zu zitieren wie auch bibliographische Nachweise in Fußnoten zu führen.

Bei der Themenstellung muss daher dringend darauf geachtet werden, dass das Thema

  • auf 6-8 Seiten und
  • innerhalb von vier Wochen

bearbeitet werden kann.

In der Benotung wird vor allem auf Sprache, äußere Form, Aufbau, wissenschaftliche Erschließung sowie Eigenständigkeit und Urteilsfähigkeit geachtet. Für die Begutachtung der schriftlichen Hausarbeiten in Seminaren steht ein Bewertungsschema zur Verfügung, das der Objektivierung und größeren Transparenz der Notenvergabe dient: http://www.geschichte.uni-mainz.de/944.php#L_Leistungsmessung_und__bewertung.

Hinsichtlich der immer wieder verwirrenden Vielfalt an Regeln des korrekten Zitierens haben wir zudem eine Übersicht für Sie zusammengestellt, mit der Sie zumindest in allen normalen Fällen gut arbeiten können - die Übersicht haben wir ebenfalls auf der genannten Seite verlinkt.

Hauptseminararbeiten

Hierzu haben wir eine eigene Seite erstellt: http://www.geschichte.uni-mainz.de/850.php.

Abschlussarbeiten

Als Richtwert hat sich das Historische Seminar für die Erstellung von Abschlussarbeiten auf folgende formale Vorgaben geeinigt:

  • B.Ed., Bachelorarbeit: bis zu 20 Seiten Text (sechs Wochen Bearbeitungszeit) bzw. bis zu 25 Seiten Text (acht Wochen Bearbeitungszeit)
  • B.A. Kernfach, Bachelorarbeit: bis zu 30 Seiten Text
  • M.Ed., Masterarbeit: bis zu 80 Seiten Text
  • M.A., Masterarbeit: bis zu 100 Seiten Text

Die Richtlinien zur Bewertung von Abschlussarbeiten finden Sie hier: Richtlinien zur Bewertung von Abschlussarbeiten.