Zugangsvoraussetzungen

Bewerbungsfristen

Die Bewerbungsfristen werden von der JGU Mainz zentral vorgegeben. Für alle Fragen rund um die Zulassung und Einschreibung ist das Studierendensekretariat zuständig.

Bewerbungsportal

Die Bewerbungen auf einen Masterstudiengang im Fach Geschichte (M.A.: Fachwissenschaft; M.Ed.: Lehramt) werden an der JGU Mainz über ein Bewerberportal in Jogustine gesteuert. Im Verfahren wird dort der folgende Hinweis angezeigt:

Bitte lassen Sie sich vom Hinweis auf die "erforderliche Eignungsprüfung" nicht abschrecken. Tatsächlich findet weder für den M.A. Geschichte noch für den M.Ed. Geschichte eine solche Eignungsprüfung statt. Es handelt sich lediglich um den Hinweis, dass die JGU alle Bewerbungen daraufhin prüfen muss, ob die formalen Voraussetzungen für die Einschreibung in den Studiengang erfüllt werden. Das Wort "Eignungsprüfung" ist insofern schlichtweg ein Fehler, den die JGU Mainz allerdings an dieser Stelle im Bewerbungsportal selbst nicht korrigieren kann. Wir bitten um Verständnis - und wohlwollendes Ignorieren des Hinweises.

Zugangsvoraussetzungen zum M.Ed. Geschichte

Im Masterstudiengang für das LA an Gymnasien und im Studienmodul für Geschichte als "kleines Fach" im Master of Education in Kombination mit Bildende Kunst oder Musik (nichtkünstlerisches Beifach) werden ausreichende Lateinkenntnisse (Latinum bzw. staatl. Ergänzungsprüfung) vorausgesetzt. Es ist Aufgabe der Studierenden, sich ggf. über Vorkurse, Begleitkurse, Förderkurse an oder außerhalb der Universität die geforderten Sprachkenntnisse anzueignen.

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Besonderer Hinweis für ausländische Bewerber:

Das Latinum ist eine in Deutschland übliche Sprachprüfung der Lateinkenntnisse. Wenn Sie diese Prüfung im Ausland nicht ablegen konnten, Latein aber beherrschen, so besteht die Möglichkeit, entweder die entsprechende Prüfung an der Universität bei der Klassischen Philologie vor der Einschreibung nachzuholen (Ansprechpartner: Dr. Wolfram Brinker) oder der ADD in Trier (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) Ihre ausländischen Nachweise vorzulegen. Die ADD kann dann prüfen, ob diese dem Latinum äquivalent sind.