- Modulprüfung - Modulteilprüfung - Studienleistung. Glossar für Studienanfänger
- Prüfungsamt Geschichte
- Prüfungsmanagement
- Soheila Shahla, M.A.
- Prüfungstermine im Sommersemester 2024 und Informationen zur Prüfungsanmeldephase / Prüfungsanmeldephase
- FAQ zu allgemeinen prüfungsrechtlichen Fragen
- Abgabefristverlängerungen
- Wiederholungsprüfungen - Pflicht zur Wiederholungsprüfung
- Wichtiger technischer Hinweis zur Anmeldung für Wiederholungsprüfungen
- Abmeldung von Prüfungen
- Abgabe der Seminararbeiten (Proseminare, Hauptseminare, Stunden-/Reihenentwürfe) im Sommersemester 2024
- Termine für die nächste Sprachklausur und Anmeldeverfahren
- Rahmenbedingungen für die Terminierung von Prüfungen
- Prüfungsausschuss Geschichte
- Prüfungsrechtliche Hinweise
- Vorgezogene Modulprüfungen
- Notenspiegel in Jogustine
Modulprüfung - Modulteilprüfung - Studienleistung. Glossar für Studienanfänger
Modulprüfungen, Modulteilprüfungen, Studienleistungen - diese Begriffsvielfalt erschwert Anfängern nicht selten das Zurechtfinden an der Universität. Die Prüfungsordnungen tragen mit einer nicht immer trennscharfen und konsistenten Terminologie nicht immer dazu bei, diese Verwirrung zu lindern. Für alle neuen Studierenden möchten wir daher hier kurz erläutern, worum es bei diesen Begriffen geht - und was die damit verbundenen Prüfungen für Sie bedeuten:
Modulprüfungen
Modulprüfungen sind Prüfungen im eigentlichen Sinn. Sie dienen dem Abprüfen dessen, was innerhalb eines Moduls gelernt werden soll, können sich also über mehrere Veranstaltungen eines Moduls erstrecken. Sie sind im Sinne des exemplarischen Prüfens auch vor Beendigung des Moduls möglich; das Historische Seminar macht hiervon vielfach Gebrauch, um Ihnen die Studiengestaltung zu vereinfachen. Modulprüfungen werden im fachspezifischen Anhang der Prüfungsordnung und im Modulhandbuch aufgeführt. Die Noten gehen in die Modulnote ein (gewichtet mit der Leistungspunktezahl aller Lehrveranstaltung, die nicht ihrerseits durch eine Modulteilprüfung abgeprüft werden - in diesem Fall gehen die Leistungspunkte dieser Lehrveranstaltung auf die Modulteilprüfung) - und damit auch in die Endnote. Auf dem Zeugnis (Leistungsübersicht) werden diese Noten aufgeführt. Nicht bestandene Modulprüfungen müssen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Wiederholung angemeldet und wiederholt werden; die Zahl der Wiederholungen ist begrenzt, es sind nur zwei Wiederholungen möglich. Ein dreimaliges Nichtbestehen einer Modulprüfung führt zur Exmatrikulation bzw. zum Verlust des Prüfungsanspruches.
Da das Nichtbestehen von Modulprüfungen gravierende Konsequenzen haben kann, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie im Falle eines zweifachen Nichtbestehens, also vor der zweiten Wiederholung der Prüfung, auch Kontakt mit dem Studienbüro aufnehmen können. Das gilt insbesondere dann, wenn Ihre Prüfungsfähigkeit aus körperlichen, psychischen oder anderen Beeinträchtigungen her nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Je früher Sie mit solchen Anliegen zu uns kommen, desto besser.
Studienleistungen
Studienleistungen sind gewissermaßen kleinere Prüfungen, die dem Nachweis einer aktiven Teilnahme an einer Lehrveranstaltung dienen. Ab einem gewissen Umfang müssen sie im fachspezifischen Anhang der Prüfungsordnung und im Modulhandbuch aufgeführt sein. Das Historische Seminar hat sich dazu entschieden, auf viele Studienleistungen eine Note, d.h. eine qualifizierte Rückmeldung zu geben. Nichtsdestotrotz gehen diese Noten nicht in eine Modulnote ein, auch nicht in die Endnote. Sie dienen lediglich Ihrer Orientierung über Ihren Leistungsstand im Rahmen der Lehrveranstaltung. Auf dem Zeugnis (Leistungsübersicht) werden diese Noten aufgeführt. Nicht bestandene Studienleistungen führen im Regelfall zur Wiederholung der Lehrveranstaltung, in wenigen Fällen auch zur Wiederholung der Prüfungsleistung. Der Prüfungsausschuss hat die Zahl möglicher Wiederholungen der Studienleistungen, sofern diese zur Wiederholung angeboten werden, auf eine Wiederholung begrenzt. Die Zahl der möglichen Wiederholungen der zu Grunde liegenden Lehrveranstaltung ist nicht begrenzt.
Prüfungsamt Geschichte
Das Prüfungsamt Geschichte ist Teil des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 7 Geschichts- und Kulturwissenschaften. Frau Shahla, die die Prüfungsangelegenheiten in den geschichtswissenschaftlichen Studiengängen betreut, ist für diese Aufgaben vom Fachbereich in das Historische Seminar delegiert worden. Prüfungsrechtliche Hinweise auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 7 Geschichts- und Kulturwissenschaften gelten somit in der Regel auch für das Historische Seminar.
Prüfungsmanagement
Soheila Shahla, M.A.
Prüfungsmanagerin:
- Beratung von Studierenden und Lehrenden in Prüfungsfragen
- Planung von Prüfungsterminen und Prüfungskorridoren in Abstimmung mit den Prüfer/innen sowie weiteren zuständigen Gremien
- Verwaltung der Prüfungsanmeldungen und Prüfungsdaten in Campusnet/JoguStine
- An- und Abmeldung von Studierenden zu Prüfungen
Kontakt
E-Mail: shahla@uni-mainz.de
Tel.: (49)-6131-39-20195
Fax: (49)-6131-39-20324
Büro
Philosophicum, Raum 01-543
Sprechzeiten
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 09:30-11:30 Uhr sowie nach Vereinbarung per Mail
Prüfungstermine im Sommersemester 2024 und Informationen zur Prüfungsanmeldephase / Prüfungsanmeldephase
Informationen zu Prüfungsterminen im Sommersemester 2024 und zur Prüfungsanmeldephase (während dieser Zeit können Sie sich in Jogustine für Prüfungen anmelden) finden Sie hier:
Für die Teilnahme an Prüfungen und Wiederholungsprüfungen gilt Anmeldepflicht! Wer sich nicht fristgerecht zu den Prüfungen anmeldet, darf nicht an den Prüfungen teilnehmen. Sollten Sie aus technischen Gründen die Prüfungsanmeldung in Jogustine nicht durchführen können, müssen Sie sich rechtzeitig per Email im o.g. Zeitraum an das Prüfungsamt (Frau Shahla, Mail: shahla@uni-mainz.de) wenden.
FAQ zu allgemeinen prüfungsrechtlichen Fragen
ACHTUNG: Die für die Dauer der Pandemie gültige Coronasatzung ist zum WS 2022-23 ausgelaufen.
Abgabefristverlängerungen
Krankheitsbedingte Anträge auf Fristverlängerung für die Abgabe der Hausarbeiten und Stundenentwürfe:
Die Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit adressieren Sie bitte an Prüfungsamt per E-Mail (shahla@uni-mainz.de). Das ärztliche Attest und sonstige Nachweise hängen Sie - vorab - als Scann/Foto an und senden Sie das Original schnellstmöglich z. Hd. Frau S. Shahla an:
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Historisches Seminar
z.Hd. Frau SHAHLA
Jakob-Welder-Weg 18
55128 Mainz
Bitte beachten Sie, dass bei der Verlängerung der Abgabefrist die rechtzeitige Korrektur und Noteneintragung vor der Anmeldephase für Lehrveranstaltungen im Folgesemester nicht gewährleistet werden kann.
Weitere Informationen zu den prüfungsrechtlichen Regelungen finden Sie unter: https://www.studium.uni-mainz.de/corona-studierende/. Eventuelle Fragen richten Sie bitte an das Prüfungsamt (shahla@uni-mainz.de).
Prüfungsrechtliche Anfragen sowie Anfragen zu den Prüfungsmodalitäten/-angelegenheiten sind an das Prüfungsamt zu richten.
Eine Anleitung zur erfolgreichen Prüfungsanmeldung in Jogustine finden Sie unter http://www.info.jogustine.uni-mainz.de/.
Wiederholungsprüfungen - Pflicht zur Wiederholungsprüfung
Im Historischen Seminar werden die Wiederholungsprüfungen halbjährlich angeboten. Das heißt: Die Wiederholung einer Prüfung wird immer am Ende des nächsten Semesters zeitgleich mit den regulären Prüfungen des laufenden Semesters angeboten.
Beispiel: Prüfung im SoSe 2019 nicht bestanden » Wiederholung findet im WS 2019/20 statt.
Die o. g. Prüfungsanmeldephase gilt auch für Wiederholung der Prüfungen aus den zurückliegenden Semestern.
Bitte beachten Sie: Modul- und Modulteilprüfungen dürfen insgesamt nur zweimal wiederholt werden. Beim Nichtbestehen der zweiten Wiederholungsprüfung verlieren Sie den Prüfungsanspruch. Laut Prüfungsordnung sollen Sie immer den nächstmöglichen Wiederholungstermin wahrnehmen. Das bedeutet, dass Sie sich selbständig in Jogustine zu der Wiederholungsprüfung anmelden müssen. Wenn Sie das nicht tun, bekommen Sie die Note 5,0 aufgrund von Fristversäumnis.
Bitte melden Sie sich deshalb unbedingt zu den angebotenen Wiederholungsprüfungen an, wenn Sie zu der im Folgenden unter 1- 4 genannten Personen-Gruppe gehören.
Sie müssen sich zu einer Wiederholungsprüfung anmelden,
- wenn Ihre Modul- bzw. Modulteilprüfung (z. B. Klausur, Hausarbeit, müdl. Prüfung) zuletzt mit der Note 5,0 bewertet wurde,
- wenn Sie sich zu einer Modul- bzw. Modulteilprüfung angemeldet hatten, an der Prüfung aber ohne Angabe von Gründen nicht teilgenommen haben bzw. keine Hausarbeit abgegeben haben (Säumnis! = Prüfung wurde mit 5,0 der Note bewertet!),
- wenn Sie sich zu einer Modul- bzw. Modulteilprüfung angemeldet hatten und aus anerkannten Gründen (z. B. Krankschreibung mit Attest, Beurlaubung usw. ) nicht an der Prüfung teilnehmen konnten,
- wenn Sie während der letzten Prüfungsanmeldephase im letzten Semester die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung versäumt haben und Ihre Prüfung wegen Fristversäumnis mit der Note 5,0 bewertet wurde (Nichtanmeldung zur Wiederholungsprüfung = Wiederholungsfrist versäumt = Note 5,0 / weiterer Fehlversuch!).
Bei Nichtanmeldung wird Ihnen ein Fehlversuch angerechnet. Im Zweifelfall wenden Sie sich bezüglich Ihrer Prüfungsversuche per E-Mail an Frau Shahla im Prüfungsamt.
Wichtiger technischer Hinweis zur Anmeldung für Wiederholungsprüfungen
Wiederholungsprüfungen können Ihnen in JOGU-StINe auf unterschiedliche Art angezeigt werden. Wenn auch die Lehrveranstaltung erneut angeboten wurde, finden Sie die Prüfung ganz gewöhnlich im aktuellen Semester. Wird lediglich die Prüfung erneut angeboten, finden Sie die Wiederholungsprüfung in dem Semester, in welchem die ursprüngliche Prüfung stattgefunden hat. Wählen Sie über das Dropdown-Menü das entsprechende Semester aus. Im Zweifelfall wenden Sie sich per E-Mail an Frau Shahla im Prüfungsamt.
Abmeldung von Prüfungen
Eine eigenständige Abmeldung von Prüfungen ist i.d.R. nur während der Prüfungsanmeldephase möglich.
Abgabe der Seminararbeiten (Proseminare, Hauptseminare, Stunden-/Reihenentwürfe) im Sommersemester 2024
Der Abgabetermin der Hausarbeiten und der Reihenentwürfe im Sommersemester 2024 wurde vom Prüfungsausschuss festgelegt:
Der Abgabetermin wurde vom Prüfungsausschuss Geschichte auf 21.08.24, spätestens 23:59 Uhr (Eingang!) festgelegt. Hausarbeiten, die nach Ende der genannten Frist und Uhrzeit eingehen, werden abgelehnt.
Die Abgabe erfolgt in elektronischer Form als überprüfbare PDF-Datei per E-Mail direkt bei den Lehrenden.
Die aktualisierten Form- und Deckblätter für Hausarbeiten und Reihenentwürfe finden Sie unter: https://www.geschichte.uni-mainz.de/download/
Bitte nutzen Sie ab sofort diese aktualisierten Formblätter. Hausarbeiten, die mit den älteren Versionen der Deckblätter eingereicht werden, werden abgelehnt!
Das Deckblatt ist unterschrieben und eingescannt mit der Hausarbeit einzureichen.
Möglichkeit einer ABMELDUNG von der Hausarbeit/dem Reihenentwurf: Die selbständige Abmeldung in Jogustine ist während der Prüfungsanmeldephase möglich; danach nicht mehr.
Termine für die nächste Sprachklausur und Anmeldeverfahren
Die nächste Gelegenheit, die Sprachklausur des Historischen Seminars in einer modernen Fremdsprache zu absolvieren, bietet sich am
- Freitag, 18. Oktober 2024, 10.00 s.t. - 12.00 Uhr in P 10 (Philosophicum)
Im Rahmen der Bachelorstudiengänge werden Klausuren in romanischen, slavischen, baltischen, finno-ugrischen Sprachen, in Arabisch, Türkisch oder Neugriechisch (B.A. KF) gestellt.
Wenn Sie an dieser Sprachklausur teilnehmen möchten, dann schicken Sie eine Mail an linsenmann@uni-mainz.de. Nennen Sie dort Ihren vollständigen Namen, Ihre Matrikelnummer und die Sprache, in der Sie geprüft werden wollen. Begründen Sie uns bitte auch in 2-3 Sätzen kurz, wie dringend die Klausur für Sie ist.
Diese Rückmeldung brauchen wir bis zu dem Stichtag, den wir Ihnen in der einschlägigen Mail aus dem Studienbüro genauer benannt haben, da wir die Klausuren noch bei Kolleginnen und Kollegen anfordern müssen. Wir informieren dann alle angemeldeten Studierenden konkreter über den weiteren Verlauf!
Genauere Informationen lassen wir Ihnen noch zukommen!
Zur Klausur selbst dürfen Sie wie immer ein zweisprachiges Wörterbuch mitbringen. Unbedingt notwendig ist ein Lichtbildausweis zur Identifizierung, auf die wir nicht verzichten können. Hinzu kommen die derzeit üblichen Hygieneregeln.
Erläuterungen zur Sprachklausur
Die Klausur selbst ist eigentlich sehr einfach strukturiert: Gestellt wird ein Text von ca. 200 Wörtern in der jeweiligen Fremdsprache. Für die Übersetzung haben Sie 60 min. Zeit. Sie dürfen dazu auch ein zweisprachiges Wörterbuch verwenden. Smartphones u.ä. mit Online-Wörterbüchern sind nicht zulässig. Insgesamt entspricht diese Klausur also der Klausur in der Übung Englische Quellenlektüre - aber ohne Fragenteil.
Rahmenbedingungen für die Terminierung von Prüfungen
Insbesondere von Studierendenseite wird immer wieder die Verschiebung des Abgabetermins für Hausarbeiten auf einen späteren Zeitpunkt erwünscht. Das Historische Seminar stellt sich dem nicht grundsätzlich entgegen. Der Prüfungsausschuss Geschichte, der aus Mitgliedern aller universitären Gruppen gebildet wird, muss bei der Terminfestsetzung jedoch sehr viele Parameter gleichzeitig berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem die Korrekturzeiten der Lehrenden (vier Wochen), die Arbeitsplanung im Prüfungsamt, das eine prüfungsordnungskonforme Veröffentlichung der Noten gewährleisten muss, Fristen für die Einreichung von BAFöG-Verlängerungsanträgen (und in sozialer Hinsicht auch Fristen bei anderen sozialen Leistungen), Fristen der vorbehaltlichen Master-Zulassung, Exmatrikulationsfristen bei dreimaligem Nichtbestehen einer Prüfung, Schulpraktika und einiges mehr. Dies immer wieder mit den didaktischen Überlegungen zur Erstellung einer Hausarbeit und den Vorgaben der Prüfungsordnung zu vereinbaren, ist keine leichte Aufgabe. Wir können Sie daher nur um Vertrauen bitten, dass wir diese Aufgabe sehr ernst nehmen.
Prüfungsausschuss Geschichte
In einigen prüfungsrelevanten Fragen können Sie sich an den Prüfungsausschuss Geschichte wenden; dies gilt etwa dann, wenn Sie wegen einer körperlichen Behinderung eine Schreibzeitverlängerung in schriftlichen Klausuren benötigen oder Ähnliches. Der Prüfungsausschuss Geschichte entscheidet alle wesentlichen Fragen und Zweifelsfälle des Prüfungswesens und befindet über Beschwerden und Einsprüche. Widersprüche (etwa gegen Benotungen) sollen fristgerecht eingelegt werden. Sie können in solchen Fragen gerne vorab im Prüfungsamt Geschichte nachfragen, ob es dazu eines Antrages an den Prüfungsausschuss bedarf. In der Regel ist dann ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen und an den oder die Vorsitzende*n des Prüfungsausschusses zu richten. Vorsitzende des Prüfungsausschusses Geschichte ist derzeit Prof. Dr. Jan Kusber. Den Antrag können Sie im Prüfungsamt Geschichte bei Frau Shahla abgeben.
Schriftform
Ab sofort müssen alle Anfragen, Anträge und Widersprüche in Briefform - mit Begründung und Originalunterschrift - an den Prüfungsausschuss Geschichte gerichtet werden. Mails werden nicht mehr akzeptiert werden können. Bitte senden Sie Ihr Schreiben an:
Prüfungsausschuss Geschichte
z.Hd. Prof. Dr. Kusber
Prüfungsamt Geschichte
Jakob-Welder-Weg 18
55128 Mainz
Widerspruchsgebühren
Im Falle eines Widerspruchs etwa gegen Prüfungsnoten oder Ähnliches, der vom Prüfungsausschuss zurückgewiesen wird, fallen Gebühren an. Derzeit liegt diese Gebühr bei 45,60 €. Positiv beschiedene Widersprüche kosten keine Gebühr. Anträge etwa auf Nachteilsausgleich sind grundsätzlich kostenlos.
Prüfungsrechtliche Hinweise
Wichtige prüfungsrechtliche Hinweise finden Sie vor allem auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 7 Geschichts- und Kulturwissenschaften. Einige Dinge haben wir hier noch einmal für Sie zusammengefasst:
Säumnis und Rücktritt bei Prüfungen
Wer sich zu einer Prüfung angemeldet hat, hat grundsätzlich an dieser teilzunehmen. Nichterscheinen ohne triftigen Grund, verspätete Abgabe der Arbeit ohne triftigen Grund, Rücktritt vor oder nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund gilt als Prüfungsversuch und wird als nicht bestanden ("nicht ausreichend", 5,0) gewertet (§ 20 Abs. 1 BAPO, § 19 Abs. 1 POLBA, § 24 Abs. 1 MPO).
§ 20, Abs. 1 der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 bzw. § 18, Abs. 1 der Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen: "Wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem ordnungsgemäß festgesetzten und mitgeteilten Termin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe zurücktritt, wird die jeweilige Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet."
Krankheit
Wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht an der Prüfung teilnehmen können oder die Abgabefrist der Arbeit nicht einhalten können, müssen Sie bei der Prüfungsverwaltung (hier dem für Sie zuständigen Studienbüro Ihres Faches) ein ärztliches Attest vorlegen. Bei einer erstmaligen vorgetragenen Prüfungsunfähigkeit reicht ein einfaches ärztliches Attest ohne weitere Angaben aus, welches lediglich die Prüfungsunfähigkeit aus ärztlicher Sicht bescheinigt. Ab der zweiten Meldung der Prüfungsunfähigkeit muss entweder ein amtsärztliches Attest erbracht oder ein qualifiziertes Attest des behandelnden Arztes mit folgenden Angaben vorgelegt werden: Dauer der Erkrankung, Termine der ärztlichen Behandlung, Art und Umfang der Erkrankung unter Angabe der vom Arzt aufgrund eigener Wahrnehmung getroffenen Tatsachenfeststellung (Befundtatsachen) sowie Auswirkung der Erkrankung auf die Prüfung. Siehe hierzu z.B. OVG Lüneburg, Urteil vom 15.09.1998 - 10 L 3178/96, KMK-HSchrR/NF 21 C.1 Nr. 30; VG Minden, GB vom 25.01.2000 - 2 K 3874/99, NWVGl. 2000, 232 sowie VG Saarlouis, Urteil vom 21.05.2001 - 1 K 7/99 - (n.v.).
Wichtig: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus!
Der Rücktritt von der Prüfung muss unverzüglich, i.d.R. vor Beginn der Prüfung/dem Ende der Abgabefrist der Arbeit, dem Prüfungsamt angezeigt werden. Ein ärztliches Attest ist i.d.R. innerhalb von 3 Tagen vorzulegen. Die Prüfungsbehörde bildet sich hierzu ein eigenständiges Urteil über die Prüfungsunfähigkeit, hier insbesondere bei Dauerleiden. Dabei muss der Prüfling im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht den Arzt ggf. von der Schweigepflicht entbinden.
Die JGU hat für diesen Nachweis ein universitär einheitliches Formular entwickelt, das Sie hier downloaden und zu Ihrem Arzt mitnehmen können:
Behinderung
Bei einer anerkannten Behinderung kann eine Prüfungserleichterung in Form von Schreibzeitverlängerung, Fristverlängerung zur Abgabe der Arbeit etc. gewährt werden. Dies ist beim für Ihr Fach zuständigen Prüfungsausschuss vor der Prüfung zu beantragen. In allen Fällen physischer und/oder psychischer Beeinträchtigungen wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Studienfachberatung; dort gibt es eine eigene Studienfachberatung für Studierende mit Beeinträchtigungen.
Anzuerkennende Gründe
- Durch ärztliches Attest nachgewiesene ernsthafte Erkrankung, offensichtliche Erkrankung (Krankenhausaufenthalt/Unfall) am Tag der Prüfung oder am Tag des Ablaufs der Abgabefrist.
- Plötzliche Schicksalsschläge wie Tod eines nahen Angehörigen in engem zeitlichen Zusammenhang zur Prüfung/Abgabefrist; Opfer eines Verbrechens. Ein enger zeitlicher Zusammenhang liegt dann vor, wenn der Todesfall innerhalb einer Woche vor dem Ablauf der Abgabefrist eingetreten ist. Nahe Angehörige sind Ehegatten, Lebensgefährten, Geschwister, Kinder (Adoptiv- und Pflegekinder), Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Enkelkinder.
- Nicht vorhersehbare, gravierende Belastungen im privaten Umfeld: Verlust der Wohnung, Erkrankung der Kinder, der Ehefrau oder des Ehemannes, sofern keine andere Betreuungsperson zu finden ist (Nachweis), Pflegebedürftigkeit der Eltern.
Nicht anzuerkennende Gründe
- Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Material (Abgabe der Magister-/Bachelorarbeit): Über Ausnahmefälle entscheidet die/der Vorsitzende des Prüfungskollegiums/Prüfungsausschusses aufgrund eines begründeten Antrags der Erstgutachterin/des Erstgutachters.
- Technische Probleme: Virus auf dem Rechner, Verlust der Daten, defekter Drucker sind nicht anzuerkennen, da Backup/Datensicherung vorausgesetzt werden und die Möglichkeit besteht, im ZDV zu arbeiten oder Dateien als Backup auf dem Netzlaufwerk der Universität zu speichern.
- Schwangerschaft: Sofern diese ohne Komplikationen verläuft. Akute Störungen sind wie eine Erkrankung zu behandeln.
Prüfungen im Auslandssemester und in Urlaubssemestern
Gemäß § 4 Abs. 3 der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 wirkt ein ordnungsgemäßes einschlägiges Auslandsstudium bis zu zwei Semestern fristunterbrechend; dies allerdings gilt nicht für Auslandsstudienzeiten, die nach der Prüfungsordnung abzuleisten sind (im Fach Geschichte gibt keine curricular zwingend vorgeschriebenen Auslandsaufenthalte). Wenn Ihre Wiederholungsprüfungen in den Zeitraum eines Auslandsaufenthaltes fallen, dann stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Aufschub und Verlängerung der Prüfungsfristen an das Prüfungsamt Geschichte, z. Hd. Frau Shahla. Legen Sie diesem Antrag bitte glaubwürdige Belege über den Auslandsaufenthalt bei, aus denen auch der genaue Zeitraum des Aufenthaltes hervorgeht.
Wenn Sie für den Auslandsaufenthalt ein Urlaubssemester beantragt haben und dies bewilligt wurde, dann dürfen Sie an Prüfungen in Mainz in dieser Zeit nicht teilnehmen. Damit ergibt sich eine besondere Konstellation, denn Urlaubssemester wirken nicht fristunterbrechend. Sie können also, obwohl Sie keine Prüfung ablegen dürfen, zugleich aus einem Vorsemester zur Teilnahme an einer Prüfung verpflichtet sein und insofern sogar einen weiteren Fehlversuch erhalten. In aller Regel gibt es jedoch einen Grund für die Beantragung des Urlaubssemesters. Sofern dieser Grund (Krankheit oder Ähnliches) eine Fristunterbrechung rechtfertigen könnte, können Sie einen Antrag auf Fristunterbrechung beim Prüfungsausschuss Geschichte stellen. In diesem Fall müssten Sie dem Antrag alle notwendigen Unterlagen beilegen, die den angeführten Grund plausibel machen. Bitte nehmen Sie dazu vorher Kontakt mit uns auf (Studienfachberatung, Studienmanager).
Um die Studierenden, die einen Urlaubsantrag stellen, auf diese Rechtslage deutlicher aufmerksam zu machen, hat das Studierendensekretariat entsprechende Passagen in den Antrag auf Beurlaubung aufgenommen: Zum einen müssen die Studierenden bestätigen, dass sie Kenntnis darüber haben, dass im Urlaubssemester keine Leistungen erworben werden dürfen. Zum anderen werden sie aufgefordert, vor einem Urlaubsantrag mit dem zuständigen Studienbüro zu klären, ob sie sich im laufenden Prüfungsverfahren befinden und welche Fristen für Wiederholungsprüfungen gelten. Und falls sich ein/e Studierende/r im laufenden Semester wegen unvorhersehbarer, längerfristiger Erkrankung beurlauben lassen möchte, muss er/sie bestätigen, keine Prüfungs-und Studienleistungen erbracht zu haben.
Vorgezogene Modulprüfungen
Die Prüfungsordnungen für die Studiengänge B.A. und B.Ed. Geschichte lassen die Möglichkeit vorgezogener Modulprüfungen zu. Sie können somit in fast allen Modulen dieser Studiengänge eine Modulprüfung auch dann schon ablegen, wenn Sie noch nicht alle Veranstaltungen dieses Moduls besucht haben; dies wird Ihnen i.d.R. im Rahmen des Moduls mitgeteilt. Gelöst wird dies über die Form des exemplarischen Prüfens, in der die Lernziele des Moduls exemplarisch geprüft werden. Für Sie bedeutet dies vor allem eine Entlastung Ihrer Studienpläne. Wenn Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen möchten, sind Sie dazu auch nicht gezwungen; Sie entscheiden selbst, ob Sie das wahrnehmen möchten. Wichtig zu wissen: Vorgezogene Modulprüfungen werden nur "unter Vorbehalt" abgelegt, d.h. sie werden erst gültig, wenn Sie alle Veranstaltungen des betreffenden Moduls erfolgreich besucht haben.
Notenspiegel in Jogustine
Studierende können für ihre bereits absolvierten Prüfungen in Jogustine einen Notenspiegel einsehen. Das sieht ungefähr so aus (Screenshot eines Notenspiegels):
Wir möchten Ihnen aus mehreren Gründen davon abraten, sich allzu lange mit dieser Ansicht zu beschäftigen:
- Studierende melden sich über verschiedene Module in verschiedenen Studiengängen auf die gleiche Prüfung an. Jogustine führt diese Anmeldungen in getrennten Listen udn weist dann auch getrennt den Notenspiegel aus. Ihr Notenspiegel bildet also nicht die Gesamtheit der Prüfungsteilnehmer ab. Das verzerrt den Durchschnittswert.
- Die Universität ist - anders als die Schule - nicht auf eine Notenverteilung nach Gaußscher Normalverteilung verpflichtet. Notenspiegel haben daher für universitäre Prüfungen keinerlei Relevanz. Sie können sich allenfalls individuell einschätzen (bin ich unter oder über dem Durchschnittswert?) - aber das wird durch Punkt 1 effektiv verhindert.
Der Prüfungsausschuss kann sich aber jederzeit Notenverteilungen einzelner Prüfungen anschauen und muss und wird dies auf Antrag eines Mitglieds auch tun. Alle universitären Gruppen entsenden Mitglieder in den Prüfungsausschuss. Es ist somit durchaus dafür gesorgt, dass Prüfungen am Historischen Seminar auch in dieser Hinsicht fair durchgeführt werden.