Abschlussmodul

Formelle Rahmenbedingungen und Verwaltung

Eine Anmeldung des Abschlussmoduls über das Jogustine-Webportal ist für Studierende nicht möglich. Das Zentrale Prüfungsamt im Fachbereich 07 (https://www.geku.uni-mainz.de/zentrales-pruefungsamt/master/) ist für die gesamte Administration der Abschlussmodule im M.A.-Studiengang zuständig. Für die Anmeldung, das Schreiben und die Begutachtung der Master-Arbeit gelten die einschlägigen Bestimmungen aus der Prüfungsordnung. Weitere Hinweise, insbesondere zum Procedere, finden Sie auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 07.

Vor allem bei konkreten Fragen zu Masterarbeiten und mündlichen Abschlussprüfungen im Fach Geschichte können Sie gerne auf das Studienbüro Geschichte oder die Studienfachberatung zukommen.

Struktur des Abschlussmoduls

Das Abschlussmodul besteht aus der Master-Arbeit und einer mündlichen Prüfung.

Umfang und Form der Masterarbeit

Das Historische Seminar hat sich daher darauf verständigt, für die schriftliche Master-Arbeit im Master of Arts Geschichte einen Rahmen von bis zu 100 Seiten Umfang vorzugeben. Das entspricht einem Zeichenumfang von max. 350.000 Zeichen inkl. Leerzeichen.

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 6 Monate.

Bitte sorgen Sie rechtzeitig selbst für eine Betreuerin oder einen Betreuer und sprechen Sie mit ihr/ihm vor der Anmeldung der Arbeit auch schon das konkrete Thema ab, um den Prozess der Anmeldung nicht aufzuhalten.

Zur Form: Der Rand sollte links sowie oben 4 cm und rechts sowie unten 2 cm nicht unterschreiten. Der Text ist in 12 Pt. großer Schrift mit einem 1½-zeiligen Abstand im Blocksatz zu formatieren. Es gelten die für alle wissenschaftlichen Arbeiten gültigen Zitierregeln des Historischen Seminars. Bitte unbedingt beachten: Keine Spiralbindung!

Mündliche Prüfung

Die mündliche Abschlussprüfung dauert 30 Minuten.

Gegenstand der Abschlussprüfung sind der Inhalt der Masterarbeit sowie Frage- und Aufgabenstellungen im Kontext des für die Masterarbeit gewählten Themas sowie ein weiteres geeignetes Thema nach Wahl der Kandidatin oder des Kandidaten, welches im Vorfeld mit den Prüferinnen oder Prüfern gemäß § 16 Absatz 3 abzustimmen ist. Der Kandidatin oder dem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, im Rahmen der Prüfungszeit ihre oder seine Arbeit vorzustellen; die Vorstellung darf zehn Minuten nicht überschreiten. Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch, in begründeten Einzelfällen kann die Prüfung in einer Fremdsprache geführt werden.

Diese Prüfung soll innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Bewertungsverfahrens gemäß § 15 Abs. 11 stattfinden.

Um diese Vorgaben der Prüfungsordnung zu füllen, hat der Prüfungsausschuss Geschichte zudem festgelegt: Gegenstand der Prüfung ist neben der Auseinandersetzung mit der Masterarbeit ein Thema aus einer weiteren Epoche (Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte, Neueste Geschichte). Damit wird den Vorgaben aus der PO („ein weiteres geeignetes Thema nach Wahl der Kandidatin oder des Kandidaten, welches im Vorfeld mit den Prüferinnen oder Prüfern gemäß § 16 Absatz 3 abzustimmen ist"; „Gegenstand der Abschlussprüfung sind der Inhalt der Masterarbeit sowie Frage- und Aufgabenstellungen im Kontext des für die Masterarbeit gewählten Themas") Genüge getan.

Ansprechpartner für Abschlussarbeiten im Master of Arts und Master of Education Geschichte

Als Ansprechpartner/innen für die Planung von Masterabschlussarbeiten und von mündlichen Prüfungen stehen zur Verfügung:

  • Marietta Horster
  • Thomas Blank
  • Johannes Pahlitzsch
  • Klaus-Peter Todt
  • Ludger Körntgen
  • Nina Gallion
  • Jörg Rogge
  • Matthias Schnettger
  • Josef Johannes Schmid
  • Johannes Dillinger
  • Bettina Braun
  • Jan Kusber
  • Hans-Christian Maner
  • Barbara Henning
  • Andreas Rödder
  • Bernhard Dietz
  • Johannes Hürter
  • Michael Kißener
  • Eva-Maria Roelevink
  • Meike Hensel-Grobe
  • Ralph Erbar
  • Stephan Schüller

Bitte sprechen Sie uns gerne frühzeitig an.