Modulprüfungen, Modulteilprüfungen, Studienleistungen – diese Begriffsvielfalt erschwert Erstsemestern nicht selten das Zurechtfinden an der Universität. Die Prüfungsordnungen tragen mit einer nicht immer trennscharfen und konsistenten Terminologie nicht immer dazu bei, diese Verwirrung zu lindern. Für alle neuen Studierenden möchten wir daher hier kurz erläutern, worum es bei diesen Begriffen geht – und was die damit verbundenen Prüfungen für Sie bedeuten.
Das Prüfungsamt Geschichte ist Teil des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 7 Geschichts- und Kulturwissenschaften. Frau Shahla, die die Prüfungsangelegenheiten in den geschichtswissenschaftlichen Studiengängen betreut, ist für diese Aufgaben vom Fachbereich in das Historische Seminar delegiert worden. Prüfungsrechtliche Hinweise auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 7 Geschichts- und Kulturwissenschaften gelten somit in der Regel auch für das Historische Seminar.
- Beratung von Studierenden und Lehrenden in Prüfungsfragen
- Planung von Prüfungsterminen und Prüfungskorridoren in Abstimmung mit den Prüfenden sowie weiteren zuständigen Gremien
- Verwaltung der Prüfungsanmeldungen und Prüfungsdaten in Campusnet/JoguStine
- An- und Abmeldung von Studierenden zu Prüfungen
Büro: Philosophicum, Raum 01-543
Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 09:30-11:30 Uhr sowie nach Vereinbarung per Mail
In einigen prüfungsrelevanten Fragen können Sie sich an den Prüfungsausschuss Geschichte wenden; dies gilt etwa dann, wenn Sie wegen einer körperlichen Behinderung eine Schreibzeitverlängerung in schriftlichen Klausuren benötigen oder Ähnliches. Der Prüfungsausschuss Geschichte entscheidet alle wesentlichen Fragen und Zweifelsfälle des Prüfungswesens und befindet über Beschwerden und Einsprüche. Widersprüche (etwa gegen Benotungen) sollen fristgerecht eingelegt werden. Sie können in solchen Fragen gerne vorab im Prüfungsamt Geschichte nachfragen, ob es dazu eines Antrages an den Prüfungsausschuss bedarf. In der Regel ist dann ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen und an den oder die Vorsitzende oder Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Vorsitzender des Prüfungsausschusses Geschichte ist derzeit Prof. Dr. Jan Kusber. Den Antrag können Sie im Prüfungsamt Geschichte bei Frau Shahla abgeben.
Wichtige prüfungsrechtliche Hinweise finden Sie vor allem auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 7 Geschichts- und Kulturwissenschaften.
Studierende können für ihre bereits absolvierten Prüfungen in Jogustine einen Notenspiegel einsehen. Das sieht ungefähr so aus:
Wir möchten Ihnen aus mehreren Gründen davon abraten, sich allzu lange mit dieser Ansicht zu beschäftigen:
- Studierende melden sich über verschiedene Module in verschiedenen Studiengängen auf die gleiche Prüfung an. Jogustine führt diese Anmeldungen in getrennten Listen udn weist dann auch getrennt den Notenspiegel aus. Ihr Notenspiegel bildet also nicht die Gesamtheit der Prüfungsteilnehmenden ab. Das verzerrt den Durchschnittswert.
- Die Universität ist – anders als die Schule – nicht auf eine Notenverteilung nach Gaußscher Normalverteilung verpflichtet. Notenspiegel haben daher für universitäre Prüfungen keinerlei Relevanz. Sie können sich allenfalls individuell einschätzen (bin ich unter oder über dem Durchschnittswert?) – aber das wird durch Punkt 1 effektiv verhindert.
Der Prüfungsausschuss kann sich aber jederzeit Notenverteilungen einzelner Prüfungen anschauen und muss und wird dies auf Antrag eines Mitglieds auch tun. Alle universitären Gruppen entsenden Mitglieder in den Prüfungsausschuss. Es ist somit durchaus dafür gesorgt, dass Prüfungen am Historischen Seminar auch in dieser Hinsicht fair durchgeführt werden.