Didaktische Überlegungen
In der wissenschaftlichen Arbeit steht die Auswertung der schriftlichen Überlieferung im Vordergrund. Deshalb sind neben der sicheren Beherrschung der deutschen Sprache für die Interpretation historischer Quellen Fremdsprachenkenntnisse erforderlich, die ein präzises und vertieftes Textverständnis ermöglichen.
Diese Sprachanforderungen gelten im Sinne einer dringenden Empfehlung auch für Studierende, die Geschichte als Beifach studieren.
Prüfungsordnung
Auszug aus der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 vom 7. Mai 2009 (StAnz Nr. 30 vom 17. August 2009, S. 1516), fachspezifischer Anhang Geschichte, A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen, 1. Fachspezifische Sprachkenntnisse (§ 2 Abs. 2) in der aktuellen Fassung:
"Vorausgesetzt werden gute englische Fremdsprachenkenntnisse, die im Rahmen einer englischen Quellenlektüreübung überprüft werden. Die Kenntnis einer weiteren modernen Sprache (romani-sche, slawische, baltische, finno-ugrische Sprachen, Arabisch, Türkisch und Neugriechisch) wird durch Vorlegen des Abiturzeugnisses, durch den Nachweis der aktiven Teilnahme an entspre-chenden Sprachkursen oder durch gleichwertige andere Nachweise überprüft und muss vor der Anmeldung des Aufbaumoduls (Modul 08) erfolgreich nachgewiesen sein. Ersatzweise können auch Latein (Latinum) oder Altgriechisch (Graecum) für eine moderne Fremdsprache in den Studi-engang B. A. Geschichte eingebracht werden."
Nachweis der Sprachkenntnisse
Die englischen Sprachkenntnisse werden im Rahmen einer englischen Quellenlektüreübung im Einführungsmodul überprüft.
Die Kenntnis einer weiteren modernen Sprache (romani-sche, slawische, baltische, finno-ugrische Sprachen, Arabisch, Türkisch und Neugriechisch) wird durch Vorlegen des Abiturzeugnisses, durch den Nachweis der aktiven Teilnahme an entspre-chenden Sprachkursen oder durch gleichwertige andere Nachweise überprüft und muss vor der Anmeldung des Aufbaumoduls (Modul 08) erfolgreich nachgewiesen sein. Ersatzweise können auch Latein (Latinum) oder Altgriechisch (Graecum) für eine moderne Fremdsprache in den Studi-engang B. A. Geschichte eingebracht werden. In allen Fällen wenden Sie sich bitte frühzeitig an Dr. Andreas Linsenmann, der ggf. auch Ihre Nachweise prüft: https://www.geschichte.uni-mainz.de/stellv-studienmanager/.
Sprachanforderungen für den M.A.
Vorausgesetzt wird Latein (Latinum oder staatliche Ergänzungsprüfung); das ist auch Voraussetzung für eine Einschreibung in den M.A. Geschichte. Ebenso vorausgesetzt werden Englisch sowie eine romanische oder slawische Fremdsprache. Sofern noch nicht im Rahmen des Bachelorstudiums geschehen, werden die modernen Fremdsprachenkenntnisse mit einer Sprachklausur, die bis zur Anmeldung für ein Aufbaumodul bestanden sein muss, überprüft. Der Erwerb eines Diploma Supplement mit einem besonderen Schwerpunkt setzt ggf. besondere Sprachenkenntnisse voraus.
Je früher Sie sich klar werden, ob Sie überhaupt eine Spezialisierung im M.A. anstreben und welche dies sein soll, umso besser können Sie schon Ihr B.A.-Studium daran orientieren und entsprechend sowohl die einschlägigen Module und Lehrveranstaltungen wählen als auch die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse vorbereiten.