Modulprüfungen, Modulteilprüfungen, Studienleistungen – diese Begriffsvielfalt erschwert Erstsemestern nicht selten das Zurechtfinden an der Universität. Die Prüfungsordnungen tragen mit einer nicht immer trennscharfen und konsistenten Terminologie nicht immer dazu bei, diese Verwirrung zu lindern. Für alle neuen Studierenden möchten wir daher hier kurz erläutern, worum es bei diesen Begriffen geht – und was die damit verbundenen Prüfungen für Sie bedeuten.
Das Prüfungsamt Geschichte ist Teil des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 7 Geschichts- und Kulturwissenschaften. Frau Shahla, die die Prüfungsangelegenheiten in den geschichtswissenschaftlichen Studiengängen betreut, ist für diese Aufgaben vom Fachbereich in das Historische Seminar delegiert worden. Prüfungsrechtliche Hinweise auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 7 Geschichts- und Kulturwissenschaften gelten somit in der Regel auch für das Historische Seminar.
- Beratung von Studierenden und Lehrenden in Prüfungsfragen
- Planung von Prüfungsterminen und Prüfungskorridoren in Abstimmung mit den Prüfenden sowie weiteren zuständigen Gremien
- Verwaltung der Prüfungsanmeldungen und Prüfungsdaten in Campusnet/JoguStine
- An- und Abmeldung von Studierenden zu Prüfungen
Büro: Philosophicum, Raum 01-543
Sprechzeiten: Nach Vereinbarung per Mail
In einigen prüfungsrelevanten Fragen können Sie sich an den Prüfungsausschuss Geschichte wenden; dies gilt etwa dann, wenn Sie wegen einer körperlichen Behinderung eine Schreibzeitverlängerung in schriftlichen Klausuren benötigen oder Ähnliches. Der Prüfungsausschuss Geschichte entscheidet alle wesentlichen Fragen und Zweifelsfälle des Prüfungswesens und befindet über Beschwerden und Einsprüche. Widersprüche (etwa gegen Benotungen) sollen fristgerecht eingelegt werden. Sie können in solchen Fragen gerne vorab im Prüfungsamt Geschichte nachfragen, ob es dazu eines Antrages an den Prüfungsausschuss bedarf. In der Regel ist dann ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen und an den oder die Vorsitzende oder Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu richten. Vorsitzender des Prüfungsausschusses Geschichte ist derzeit Prof. Dr. Jan Kusber. Den Antrag können Sie im Prüfungsamt Geschichte bei Frau Shahla abgeben.
Ab sofort müssen alle Anfragen, Anträge und Widersprüche in Briefform – mit Begründung und Originalunterschrift – an den Prüfungsausschuss Geschichte gerichtet werden. Mails werden nicht mehr akzeptiert werden können. Bitte senden Sie Ihr Schreiben an:
Prüfungsausschuss Geschichte
z.Hd. Prof. Dr. Kusber
Prüfungsamt Geschichte
Jakob-Welder-Weg 18
55128 Mainz
Im Falle eines Widerspruchs etwa gegen Prüfungsnoten oder Ähnliches, der vom Prüfungsausschuss zurückgewiesen wird, fallen Gebühren an. Derzeit liegt diese Gebühr bei 45,60 €. Positiv beschiedene Widersprüche kosten keine Gebühr. Anträge etwa auf Nachteilsausgleich sind grundsätzlich kostenlos.
Für die Teilnahme an Prüfungen und Wiederholungsprüfungen gilt Anmeldepflicht! Wer sich nicht fristgerecht zu den Prüfungen anmeldet, darf nicht an den Prüfungen teilnehmen. Sollten Sie aus technischen Gründen die Prüfungsanmeldung in Jogustine nicht durchführen können, müssen Sie sich rechtzeitig per Email im o.g. Zeitraum an das Prüfungsmanagement wenden.
Prüfungsrechtliche Anfragen sowie Anfragen zu den Prüfungsmodalitäten/-angelegenheiten sind an das Prüfungsamt zu richten.
Eine eigenständige Abmeldung von Prüfungen ist in der Regel nur während der Prüfungsanmeldephase möglich.
Der Abgabetermin wurde vom Prüfungsausschuss Geschichte auf 18.März 2026, spätestens 23:59 Uhr (Eingang!) festgelegt. Hausarbeiten, die nach Ende der genannten Frist und Uhrzeit eingehen, werden abgelehnt.
Freitag 7. Februar 2025, 8.30 Uhr – 9.30 Uhr, P 5 (Philosophicum)
Krankheitsbedingte Anträge auf Fristverlängerung für die Abgabe der Hausarbeiten und Stundenentwürfe:
Die Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit adressieren Sie bitte an Prüfungsamt per E-Mail (shahla@uni-mainz.de). Das ärztliche Attest und sonstige Nachweise hängen Sie – vorab – als Scan/Foto an und senden Sie das Original schnellstmöglich z. Hd. Frau S. Shahla an:
Johannes-Gutenberg-Universität Mainz
Historisches Seminar
z.Hd. Frau SHAHLA
Jakob-Welder-Weg 18
55128 Mainz
Bitte beachten Sie, dass bei der Verlängerung der Abgabefrist die rechtzeitige Korrektur und Noteneintragung vor der Anmeldephase für Lehrveranstaltungen im Folgesemester nicht gewährleistet werden kann.
Im Historischen Seminar werden die Wiederholungsprüfungen halbjährlich angeboten. Das heißt: Die Wiederholung einer Prüfung wird immer am Ende des nächsten Semesters zeitgleich mit den regulären Prüfungen des laufenden Semesters angeboten.
Beispiel: Prüfung im SoSe 2019 nicht bestanden » Wiederholung findet im WS 2019/20 statt.
Die o. g. Prüfungsanmeldephase gilt auch für Wiederholung der Prüfungen aus den zurückliegenden Semestern.
Bitte beachten Sie: Modul- und Modulteilprüfungen dürfen insgesamt nur zweimal wiederholt werden. Beim Nichtbestehen der zweiten Wiederholungsprüfung verlieren Sie den Prüfungsanspruch. Laut Prüfungsordnung sollen Sie immer den nächstmöglichen Wiederholungstermin wahrnehmen. Das bedeutet, dass Sie sich selbständig in Jogustine zu der Wiederholungsprüfung anmelden müssen. Wenn Sie das nicht tun, bekommen Sie die Note 5,0 aufgrund von Fristversäumnis.
Bitte melden Sie sich deshalb unbedingt zu den angebotenen Wiederholungsprüfungen an, wenn Sie zu der im Folgenden unter 1- 4 genannten Personen-Gruppe gehören.
Sie müssen sich zu einer Wiederholungsprüfung anmelden,
- wenn Ihre Modul- bzw. Modulteilprüfung (z. B. Klausur, Hausarbeit, müdl. Prüfung) zuletzt mit der Note 5,0 bewertet wurde,
- wenn Sie sich zu einer Modul- bzw. Modulteilprüfung angemeldet hatten, an der Prüfung aber ohne Angabe von Gründen nicht teilgenommen haben bzw. keine Hausarbeit abgegeben haben (Säumnis! = Prüfung wurde mit 5,0 der Note bewertet!),
- wenn Sie sich zu einer Modul- bzw. Modulteilprüfung angemeldet hatten und aus anerkannten Gründen (z. B. Krankschreibung mit Attest, Beurlaubung usw. ) nicht an der Prüfung teilnehmen konnten,
- wenn Sie während der letzten Prüfungsanmeldephase im letzten Semester die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung versäumt haben und Ihre Prüfung wegen Fristversäumnis mit der Note 5,0 bewertet wurde (Nichtanmeldung zur Wiederholungsprüfung = Wiederholungsfrist versäumt = Note 5,0 / weiterer Fehlversuch!).
Bei Nichtanmeldung wird Ihnen ein Fehlversuch angerechnet. Im Zweifelfall wenden Sie sich bezüglich Ihrer Prüfungsversuche per E-Mail an Frau Shahla im Prüfungsamt.
Wiederholungsprüfungen können Ihnen in JOGU-StINe auf unterschiedliche Art angezeigt werden. Wenn auch die Lehrveranstaltung erneut angeboten wurde, finden Sie die Prüfung ganz gewöhnlich im aktuellen Semester. Wird lediglich die Prüfung erneut angeboten, finden Sie die Wiederholungsprüfung in dem Semester, in welchem die ursprüngliche Prüfung stattgefunden hat. Wählen Sie über das Dropdown-Menü das entsprechende Semester aus. Im Zweifelfall wenden Sie sich per E-Mail an Frau Shahla im Prüfungsamt.
Insbesondere von Studierendenseite wird immer wieder die Verschiebung des Abgabetermins für Hausarbeiten auf einen späteren Zeitpunkt erwünscht. Das Historische Seminar stellt sich dem nicht grundsätzlich entgegen. Der Prüfungsausschuss Geschichte, der aus Mitgliedern aller universitären Gruppen gebildet wird, muss bei der Terminfestsetzung jedoch sehr viele Parameter gleichzeitig berücksichtigen. Dazu gehören unter anderem die Korrekturzeiten der Lehrenden (vier Wochen), die Arbeitsplanung im Prüfungsamt, das eine prüfungsordnungskonforme Veröffentlichung der Noten gewährleisten muss, Fristen für die Einreichung von BAFöG-Verlängerungsanträgen (und in sozialer Hinsicht auch Fristen bei anderen sozialen Leistungen), Fristen der vorbehaltlichen Master-Zulassung, Exmatrikulationsfristen bei dreimaligem Nichtbestehen einer Prüfung, Schulpraktika und einiges mehr. Dies immer wieder mit den didaktischen Überlegungen zur Erstellung einer Hausarbeit und den Vorgaben der Prüfungsordnung zu vereinbaren, ist keine leichte Aufgabe. Wir können Sie daher nur um Vertrauen bitten, dass wir diese Aufgabe sehr ernst nehmen.
Wichtige prüfungsrechtliche Hinweise finden Sie vor allem auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 7 Geschichts- und Kulturwissenschaften.
Die fächerübergreifenden Prüfungsordnungen finden Sie auf der Homepage des Dezernats Hochschulentwicklung.
Wer sich zu einer Prüfung angemeldet hat, hat grundsätzlich an dieser teilzunehmen. Nichterscheinen ohne triftigen Grund, verspätete Abgabe der Arbeit ohne triftigen Grund, Rücktritt vor oder nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund gilt als Prüfungsversuch und wird als nicht bestanden („nicht ausreichend“, 5,0) gewertet (§ 20 Abs. 1 BAPO, § 19 Abs. 1 POLBA, § 24 Abs. 1 MPO).
§ 20, Abs. 1 der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 bzw. § 18, Abs. 1 der Ordnung für die Bachelorprüfung in lehramtsbezogenen Studiengängen: „Wenn die Kandidatin oder der Kandidat zu einem ordnungsgemäß festgesetzten und mitgeteilten Termin ohne triftige Gründe nicht erscheint oder wenn sie oder er nach Beginn der Prüfung ohne triftige Gründe zurücktritt, wird die jeweilige Prüfungsleistung mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet.“
- Durch ärztliches Attest nachgewiesene ernsthafte Erkrankung, offensichtliche Erkrankung (Krankenhausaufenthalt/Unfall) am Tag der Prüfung oder am Tag des Ablaufs der Abgabefrist.
- Plötzliche Schicksalsschläge wie Tod naher Angehörigen in engem zeitlichen Zusammenhang zur Prüfung/Abgabefrist; Opfer eines Verbrechens. Ein enger zeitlicher Zusammenhang liegt dann vor, wenn der Todesfall innerhalb einer Woche vor dem Ablauf der Abgabefrist eingetreten ist. Nahe Angehörige sind Eheleute, Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten, Geschwister, Kinder (Adoptiv- und Pflegekinder), Eltern, Schwiegereltern, Großeltern, Enkelkinder.
- Nicht vorhersehbare, gravierende Belastungen im privaten Umfeld: Verlust der Wohnung, Erkrankung der Kinder, der Ehefrau oder des Ehemannes, sofern keine andere Betreuungsperson zu finden ist (Nachweis), Pflegebedürftigkeit der Eltern.
Wenn Sie aus Krankheitsgründen nicht an der Prüfung teilnehmen können oder die Abgabefrist der Arbeit nicht einhalten können, müssen Sie bei der Prüfungsverwaltung (hier dem für Sie zuständigen Studienbüro Ihres Faches) ein ärztliches Attest vorlegen. Bei einer erstmaligen vorgetragenen Prüfungsunfähigkeit reicht ein einfaches ärztliches Attest ohne weitere Angaben aus, welches lediglich die Prüfungsunfähigkeit aus ärztlicher Sicht bescheinigt. Ab der zweiten Meldung der Prüfungsunfähigkeit muss entweder ein amtsärztliches Attest erbracht oder ein qualifiziertes Attest des behandelnden Arztes mit folgenden Angaben vorgelegt werden: Dauer der Erkrankung, Termine der ärztlichen Behandlung, Art und Umfang der Erkrankung unter Angabe der vom Arzt aufgrund eigener Wahrnehmung getroffenen Tatsachenfeststellung (Befundtatsachen) sowie Auswirkung der Erkrankung auf die Prüfung. Siehe hierzu z.B. OVG Lüneburg, Urteil vom 15.09.1998 – 10 L 3178/96, KMK-HSchrR/NF 21 C.1 Nr. 30; VG Minden, GB vom 25.01.2000 – 2 K 3874/99, NWVGl. 2000, 232 sowie VG Saarlouis, Urteil vom 21.05.2001 – 1 K 7/99 – (n.v.).
Wichtig: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus!
Der Rücktritt von der Prüfung muss unverzüglich, i.d.R. vor Beginn der Prüfung/dem Ende der Abgabefrist der Arbeit, dem Prüfungsamt angezeigt werden. Ein ärztliches Attest ist i.d.R. innerhalb von 3 Tagen vorzulegen. Die Prüfungsbehörde bildet sich hierzu ein eigenständiges Urteil über die Prüfungsunfähigkeit, hier insbesondere bei Dauerleiden. Dabei muss der Prüfling im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht den Arzt ggf. von der Schweigepflicht entbinden.
Die JGU hat für diesen Nachweis ein universitär einheitliches Formular entwickelt, das Sie hier downloaden und zu Ihrem Arzt mitnehmen können:
Bei einer anerkannten Behinderung kann eine Prüfungserleichterung in Form von Schreibzeitverlängerung, Fristverlängerung zur Abgabe der Arbeit etc. gewährt werden. Dies ist beim für Ihr Fach zuständigen Prüfungsausschuss vor der Prüfung zu beantragen. In allen Fällen physischer und/oder psychischer Beeinträchtigungen wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Studienfachberatung; dort gibt es eine eigene Studienfachberatung für Studierende mit Beeinträchtigungen.
- Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Material (Abgabe der Magister-/Bachelorarbeit): Über Ausnahmefälle entscheidet die/der Vorsitzende oder Vorsitzender des Prüfungskollegiums/Prüfungsausschusses aufgrund eines begründeten Antrags der Erstgutachterin oder des Erstgutachters.
- Technische Probleme: Virus auf dem Rechner, Verlust der Daten, defekter Drucker sind nicht anzuerkennen, da Backup/Datensicherung vorausgesetzt werden und die Möglichkeit besteht, im ZDV zu arbeiten oder Dateien als Backup auf dem Netzlaufwerk der Universität zu speichern.
- Schwangerschaft: Sofern diese ohne Komplikationen verläuft. Akute Störungen sind wie eine Erkrankung zu behandeln.
Gemäß § 4 Abs. 3 der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 wirkt ein ordnungsgemäßes einschlägiges Auslandsstudium bis zu zwei Semestern fristunterbrechend; dies allerdings gilt nicht für Auslandsstudienzeiten, die nach der Prüfungsordnung abzuleisten sind (im Fach Geschichte gibt keine curricular zwingend vorgeschriebenen Auslandsaufenthalte). Wenn Ihre Wiederholungsprüfungen in den Zeitraum eines Auslandsaufenthaltes fallen, dann stellen Sie bitte einen formlosen Antrag auf Aufschub und Verlängerung der Prüfungsfristen an das Prüfungsamt Geschichte, z. Hd. Frau Shahla. Legen Sie diesem Antrag bitte glaubwürdige Belege über den Auslandsaufenthalt bei, aus denen auch der genaue Zeitraum des Aufenthaltes hervorgeht.
Wenn Sie für den Auslandsaufenthalt ein Urlaubssemester beantragt haben und dies bewilligt wurde, dann dürfen Sie an Prüfungen in Mainz in dieser Zeit nicht teilnehmen. Damit ergibt sich eine besondere Konstellation, denn Urlaubssemester wirken nicht fristunterbrechend. Sie können also, obwohl Sie keine Prüfung ablegen dürfen, zugleich aus einem Vorsemester zur Teilnahme an einer Prüfung verpflichtet sein und insofern sogar einen weiteren Fehlversuch erhalten. In aller Regel gibt es jedoch einen Grund für die Beantragung des Urlaubssemesters. Sofern dieser Grund (Krankheit oder Ähnliches) eine Fristunterbrechung rechtfertigen könnte, können Sie einen Antrag auf Fristunterbrechung beim Prüfungsausschuss Geschichte stellen. In diesem Fall müssten Sie dem Antrag alle notwendigen Unterlagen beilegen, die den angeführten Grund plausibel machen. Bitte nehmen Sie dazu vorher Kontakt mit uns auf (Studienfachberatung, Studienmanagement).
Um die Studierenden, die einen Urlaubsantrag stellen, auf diese Rechtslage deutlicher aufmerksam zu machen, hat das Studierendensekretariat entsprechende Passagen in den Antrag auf Beurlaubung aufgenommen: Zum einen müssen die Studierenden bestätigen, dass sie Kenntnis darüber haben, dass im Urlaubssemester keine Leistungen erworben werden dürfen. Zum anderen werden sie aufgefordert, vor einem Urlaubsantrag mit dem zuständigen Studienbüro zu klären, ob sie sich im laufenden Prüfungsverfahren befinden und welche Fristen für Wiederholungsprüfungen gelten. Und falls sich Studerende im laufenden Semester wegen unvorhersehbarer, längerfristiger Erkrankung beurlauben lassen möchten, muss bestätigt werden, keine Prüfungs-und Studienleistungen erbracht zu haben.
Die Prüfungsordnungen für die Studiengänge B.A. und B.Ed. Geschichte lassen die Möglichkeit vorgezogener Modulprüfungen zu. Sie können somit in fast allen Modulen dieser Studiengänge eine Modulprüfung auch dann schon ablegen, wenn Sie noch nicht alle Veranstaltungen dieses Moduls besucht haben; dies wird Ihnen i.d.R. im Rahmen des Moduls mitgeteilt. Gelöst wird dies über die Form des exemplarischen Prüfens, in der die Lernziele des Moduls exemplarisch geprüft werden. Für Sie bedeutet dies vor allem eine Entlastung Ihrer Studienpläne. Wenn Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen möchten, sind Sie dazu auch nicht gezwungen; Sie entscheiden selbst, ob Sie das wahrnehmen möchten. Wichtig zu wissen: Vorgezogene Modulprüfungen werden nur „unter Vorbehalt“ abgelegt, d.h. sie werden erst gültig, wenn Sie alle Veranstaltungen des betreffenden Moduls erfolgreich besucht haben.
Studierende können für ihre bereits absolvierten Prüfungen in Jogustine einen Notenspiegel einsehen. Das sieht ungefähr so aus:
Wir möchten Ihnen aus mehreren Gründen davon abraten, sich allzu lange mit dieser Ansicht zu beschäftigen:
- Studierende melden sich über verschiedene Module in verschiedenen Studiengängen auf die gleiche Prüfung an. Jogustine führt diese Anmeldungen in getrennten Listen udn weist dann auch getrennt den Notenspiegel aus. Ihr Notenspiegel bildet also nicht die Gesamtheit der Prüfungsteilnehmenden ab. Das verzerrt den Durchschnittswert.
- Die Universität ist – anders als die Schule – nicht auf eine Notenverteilung nach Gaußscher Normalverteilung verpflichtet. Notenspiegel haben daher für universitäre Prüfungen keinerlei Relevanz. Sie können sich allenfalls individuell einschätzen (bin ich unter oder über dem Durchschnittswert?) – aber das wird durch Punkt 1 effektiv verhindert.
Der Prüfungsausschuss kann sich aber jederzeit Notenverteilungen einzelner Prüfungen anschauen und muss und wird dies auf Antrag eines Mitglieds auch tun. Alle universitären Gruppen entsenden Mitglieder in den Prüfungsausschuss. Es ist somit durchaus dafür gesorgt, dass Prüfungen am Historischen Seminar auch in dieser Hinsicht fair durchgeführt werden.
Das Studienbüro Geschichte administriert die Bachelor- und Masterstudiengänge am Historischen Seminar. Es steht Studierenden und Lehrenden als Ansprechpartner für studiengangsspezifische Fragen oder auch für Fragen rund um Jogustine zur Verfügung. Sie erreichen das Studienbüro entweder persönlich oder telefonisch oder per Mail unter der gemeinsamen Mailadresse studienbuero-geschichte@uni-mainz.de. Bitte verwenden Sie diese Adresse, wenn Sie nicht sicher sind, an wen Sie Ihre Anfrage richten sollen; verschicken Sie bitte keine parallelen Mails an mehrere Mitarbeitende.
- Verantwortliche Organisation und Koordination der geschichtswissenschaftlichen Studiengänge
- Sicherstellen einer ordnungsgemäßen Zulassung von Studierenden zu Lehrveranstaltungen im Sinne des Prüfungsrechts
- Qualitätssicherung
- Weiterentwicklung der laufenden Studiengänge
- An- und Abmeldung von Studierenden zu Lehrveranstaltungen im System
- Semesterplanung
- Beratung von Studierenden und Lehrenden in Prüfungsfragen
- Planung von Prüfungsterminen und Prüfungskorridoren in Abstimmung mit den Prüfenden sowie weiteren zuständigen Gremien
- Verwaltung der Prüfungsanmeldungen und Prüfungsdaten in Campusnet/JoguStine
- An- und Abmeldung von Studierenden zu Prüfungen
E-Mail: shahla@uni-mainz.de
Tel.: (49)-6131-39-20195
Fax: (49)-6131-39-20324
Büro: Philosophicum, Raum 01-543
Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung per Mail
- Semesterplanung und Administration der Lehrveranstaltungen in Campusnet/JoguStine
- Raumplanung
- Mitwirkung bei der lehrveranstaltungsbezogenen Arbeit des Studienmanagements
- Verwaltung von Lehraufträgen
Als „Bindeglied“ zwischen dem administrativen Aufgabenfeld der Studienbüros und dem eigentlichen „akademischen Bereich“ des Lehrpersonals fungiert für jeden Studiengang eine Studiengangsbeauftragte oder ein Studiengangsbeauftragter. Diese oder dieser gehört der Gruppe der Hochschullehrenden an. Die Studiengangsbeauftragten arbeiten eng mit dem Studienmanagement zusammen und tragen die Letztverantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsordnungen und der Modulhandbücher. Darüber hinaus sollen sie speziell in Konfliktfällen zwischen den Studienbüros und dem Akademischen Lehrpersonal tätig werden.
Wir bieten Ihnen eine breit gefächerte Studienberatung zu allen Fragen rund um das Geschichtsstudium an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und unterstützen Sie auch gerne in den Übergangsphasen zwischen Schule, Studium und Berufseinstieg. Unser Beratungsangebot haben wir für Sie im linken Menübaum thematisch gegliedert, damit Sie für Ihr Anliegen die richtige Ansprechperson finden können. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit und überlegen, welchem Thema sich ihre Fragen zuordnen lassen.
Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden Studienfachberatenden und nutzen Sie die Sprechstunden. Einige Fragen lösen sich sicher, wenn Sie unseren Links zur Ersten Hilfe folgen oder die fächerübergreifenden Informationsangebote der Universität nutzen. Wenn Sie unsicher sind, an wen Sie Ihre Anfrage richten können, verwenden Sie diese Adresse: studienberatung@geschichte.uni-mainz.de. Bitte senden Sie Mails mit dem gleichen Anliegen nicht parallel an mehrere Studienfachberatende und Mitarbeitende des Studienbüros.
Die Studienfachberatung hat sich auf bestimmte Themenbereiche spezialisiert:
- Wo finde ich Unterstützung, wenn bei der Veranstaltungs- oder Prüfungsanmeldung Schwierigkeiten auftreten?
- Welche Fristen muss ich unbedingt einhalten?
- Wieso macht „die Jogustine“ nicht, was ich ihr sage?
- Wie kann ich mein Studium sinnvoll planen?
- Welche Sprachnachweise muss ich im Geschichtsstudium erbringen?
- Wie kann ich mein wissenschaftliches Arbeiten besser organisieren?
- Was kann ich tun, wenn ich unsicher geworden bin, ob ich die richtige Studienwahl getroffen habe?
- Wie bereite ich mich auf Prüfungen vor?
- Was muss ich beachten, wenn ich meine Bachelorarbeit anmelden will?
- Ist ein Master-Studium für mich sinnvoll, und welche Anforderungen stellt es?
- …
Das Prüfungsamt Geschichte ist Teil des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 07 Geschichts- und Kulturwissenschaften. Frau Shahla, die die Prüfungsangelegenheiten in den geschichtswissenschaftlichen Studiengängen betreut, ist für diese Aufgaben vom Fachbereich in das Historische Seminar delegiert worden. Prüfungsrechtliche Hinweise auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 07 Geschichts- und Kulturwissenschaften gelten somit in der Regel auch für das Historische Seminar.
- Beratung von Studierenden und Lehrenden in Prüfungsfragen
- Planung von Prüfungsterminen und Prüfungskorridoren in Abstimmung mit den Prüfenden sowie weiteren zuständigen Gremien
- Verwaltung der Prüfungsanmeldungen und Prüfungsdaten in Campusnet/JoguStine
- An- und Abmeldung von Studierenden zu Prüfungen
E-Mail: shahla@uni-mainz.de
Tel.: (49)-6131-39-20195
Fax: (49)-6131-39-20324
Büro: Philosophicum, Raum 01-543
Sprechzeiten:
Derzeit nur nach Vereinbarung per Mail; später wieder Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 09:30-11:30 Uhr
- Ich bin als Person oder als Mitglied einer Gruppe (wegen meines Aussehens, meines Geschlechts, meiner sexuellen Orientierung, meiner Nationalität, meiner Religion o.ä.) bedroht worden.
- Ich bin von Personen oder Gruppen, die ich einem radikalen, rassistischen, frauenhassenden oder krankenfeindlichen Umfeld zuordnen würde, angesprochen worden.
- Ich bin über Äußerungen oder Aktivitäten in meinem universitären Umfeld gestolpert, die ich einem solchen Umfeld zuordnen würde, bin mir aber unsicher, ob ich damit vielleicht falsch liege.
Die JGU bietet ihren Mitgliedern, vor allem ihren Studierenden, ein spezialisiertes Beratungs- und Unterstützungsangebot als Baustein ihrer Diversitätsstrategie an: So wurde im Rahmen der Umsetzung einer diversitätssensiblen Universitätskultur mit der Einrichtung einer Referentinnen- und Referentenstelle für Antidiskriminierung in der Stabsstelle für Gleichstellung und Diversität ein weiterer Schritt in Richtung einer chancengerechten und diskriminierungsarmen Universität getan. Frau Gonca Sariaydin ist die Referentin für Antidiskriminierung. Sie leitete bereits mehrere Antidiskriminierungsprojekte für unterschiedliche Ministerien und zuletzt eine Antidiskriminierungsstelle an einer hessischen Hochschule. Aufgabe der Stelle ist es, betroffenen Studierenden und Angehörenden der Universität eine Anlaufstelle zu bieten sowie Präventions- und Sensibilisierungsangebote zu erarbeiten.
- Wo finde ich die richtigen Anlaufstellen und Ansprechpersonen?
- Welche Vorzüge bietet ein Geschichtsstudium in Mainz?
- Welcher Studiengang ist der richtige für mich: B.A. oder B.Ed.?
- Ist ein Geschichtsstudium überhaupt das Richtige für mich?
- Welche Voraussetzungen benötige ich für die Zulassung zum Geschichtsstudium?
- Wo bekomme ich eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester, wenn ich nach Mainz wechseln will?
- Welche Studienleistungen meiner Herkunftsuniversität werden mir bei einem Wechsel nach Mainz anerkannt?
- Welche Studienleistungen werden mir anerkannt, wenn ich den Studiengang wechseln oder ein Doppelstudium aufnehmen will?
- Kann man im Bachelor schon Veranstaltungen für den Master absolvieren? Wie können sie mir anerkannt werden?
- …
Studieren mit Kindern / Studieren mit physischen und psychischen Beeinträchtigungen („Nachteilsausgleich“) / Studieren unter den Bedingungen der Pflege Angehörender usw.
Viele Studierende sind in ihrem Studium durch Faktoren eingeschränkt, die nicht aus dem Studium selbst herrühren. Dazu gehören z.B. physische oder psychische Beeinträchtigungen. Auch das Studieren mit Kind kann angesichts eingeschränkter Betreuungszeiten Schwierigkeiten bereiten. Nach gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet, in diesen Fällen entsprechende Unterstützung zu leisten, und tun das auch gerne. Sie sind herzlich eingeladen, uns hierauf anzusprechen. Alles, was Sie ansprechen, ist selbstverständlich vertraulich.
- Wo finde ich Rat, wenn in besonderen Lebenslagen Probleme mit der Studienorganisation auftreten?
- Wer kann mich bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs unterstützen?
- Ich habe bei Prüfungen oft Krankheitsschübe und/oder Ausfälle – welche Möglichkeiten gibt es, mich trotzdem im erfolgreichen Studieren zu unterstützen?
- Meine Kinder sind nur vormittags vor 12 Uhr betreut – wie organisiere ich das Studium rund um diese Kinderbetreuungszeiten?
- me@jgu – ein Portal der Psychotherapeutischen Beratungsstelle der JGU Mainz zur Unterstützung für mehr Gelassenheit im Studium
- AStA-Behindertenreferat der Uni Mainz
- Barrierefrei – Service der JGU für behinderte Studierende
- Barrierefreiheit auf dem Campus der JGU Mainz
- Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks (IBS)
- Angebote der JGU Mainz für Studierende mit Kind
- Familien-Servicebüro der JGU Mainz
- Autonomes Referat für Eltern im AStA
In der Bereichsbibliothek im Georg-Forster-Gebäude gibt es einen weiteren Eltern-Kind-Arbeitsraum. Dieser befindet sich im Untergeschoss der Bereichsbibliothek (Raum-Nr. -1.423). Dieser Raum ist vorrangig für Eltern mit Kind gedacht. Wenn der Arbeitsraum von Studierenden ohne Kind genutzt wird, können Sie sie bitten, Ihnen den Platz zu überlassen.
Ein dritter Eltern-Kind-Raum befindet sich im Kreuzbau. Dort gibt es neben einer Wickel- und Stillecke auch Computerarbeitsplätze und die Möglichkeit, Essen zuzubereiten oder aufzuwärmen.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz unterstützt behinderte Studierende, damit sie ihr Studium auf dem Campus so weit wie möglich selbstbestimmt und ungehindert absolvieren können. Ansprechpersonen für behinderte Studierende sowie für die Vor-Ort-Betreuung in Mainz ist der Service für behinderte Studierende der JGU. Die Mitarbeitenden blicken auf umfangreiche Erfahrungen zurück und entwickeln gerne mit Ihnen zusammen einen auf sie abgestimmten Lösungsweg für jegliche Probleme, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium an der JGU auftreten. Der Service für behinderte und chronisch kranke Studierende an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz informiert Sie über die Barrierefreiheit auf dem Campus. Sie finden auf den Internetseiten (http://www.barrierefrei.uni-mainz.de) eine große Anzahl von nützlichen Links zu allen möglichen Themen, sowie einen ausführliche Fotostrecke und Sammlung der barrierefreien Gebäude und Hörsäle.
Weitere Angebote für behinderte und chronisch kranke Studierende des Service für behinderte Studierende sind:
- sozialrechtlichen Fragen
- Organisation und Finanzierung der Hilfen in Studium und Alltag
- Umgang mit Ämtern und Institutionen
- der Bewältigung persönlicher Probleme und Krisensituationen
- psychosozialen Fragen
- der Antragstellung von technischen Hilfsmitteln und persönlicher Hilfe
Wir halten sehbehinderten- und blindengerechte Hilfsmittel für Sie bereit. Derzeit:
- Blindenarbeitsplatz mit 80r-Braillezeile und Sprachausgabe
- Sehbehindertenarbeitsplatz mit Großschrift und Sprachein- und ausgabe
- Laptop mit Großschrift und Sprachausgabe
- Leihgeräte
- Lesegerät und Erweiterung des Hilfsmittelpools
Sonstige Hilfsmittel, Hardware- oder Softwareprodukte können auf Anfrage gerne organisiert und ggf. angeschafft werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: http://www.barrierefrei.uni-mainz.de/unseren-hilfsmittelpool/.
- Hilfe beim Scannen von Dokumenten
- Ausdruck in Punktschrift
- Unterstützung bei Recherchen, z.B. in Bibliotheken und/oder im Internet
- Vorlesedienst oder Organisation von persönlicher Assistenz
- Beauftragung von Gebärdendolmetschenden
- vor Ort, d.h. auf dem Campus der JGU in Mainz und Germersheim, Betreuung und Begleitung
- Hilfestellung bei Klausuren und Hausarbeiten sowie deren Vorbereitung
- Wer stellt mir Bafög-Bescheinigungen (rosa Formular) aus, und welche Leistungen benötige ich für den Leistungsnachweis?
- Welche Möglichkeiten gibt es, das Studium zu finanzieren?
- Wo finde ich Informationen zu Studienkrediten oder Stipendien?
- An wen kann ich mich in einer finanziellen Notlage wenden?
- …
- Viele hilfreiche Ratschläge finden sich auf der Seite „Studieren Plus“
- Sehr hilfreich ist die Seite „Bafög. Mehr für Dich“ des BMBF
- Zu den Bafög-Informationen der JGU
- Informationen zu Stipendien und Studienkrediten. Siehe auch hier.
- Stipendien für Lehramtsstudierende
- Hinweise zur Studienfinanzierung von arbeiterkind.de, lokale Gruppe
- Unterstützung durch den Studienkompass
Wenn Sie einen Leistungsnachweis für das Bafög-Amt brauchen, sollten Sie sich diesen wenn möglich auf dem Formblatt in der Studienfachberatung ausstellen lassen. Das Formblatt „Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“ finden Sie hier: https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/alle-antragsformulare/alle-antragsformulare_node.html, allgemeine Informationen zum Leistungsnachweis unter https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/leistungsnachweise.html. Das genannte Formblatt kann auch statt des an der JGU Mainz eingeführten Reporting-Dokuments weiterhin vorgelegt werden.
Aktuelle Hinweise zu Bafög-Regelungen finden Sie auf den folgenden Seiten. Wichtig: Zögern Sie nicht, entsprechende Anträge zu stellen, wenn sich ihre finanzielle Situation oder die ihrer Eltern verschlechtert!
Ausführliche Informationen zum Thema BAföG können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abrufen.
Der Bildungskredit ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Er steht neben oder zusätzlich zum BAföG zur Verfügung. Daneben gibt es auch spezielle Studienkredite. An der Universität Mainz werden die Studienkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über das Studierendenwerk vergeben.
Weitere Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier:
Zum BAFöG selbst kann das Historische Seminar Sie nicht beraten; dafür ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig.
Wir können Ihnen aber bei der Zusammenstellung der für das BAFöG notwendigen Unterlagen helfen, d.h. bei den im Fach zu erstellenden Informationen. Das sind insbesondere Leistungsnachweise für BAföG-Angelegenheiten. Um die entsprechende Bestätigung zu bekommen, müssen sie mit dem Vordruck des BAföG-Amts (rosafarbene Bescheinigung über die „üblichen Leistungen“) in die Studienfachberatung gehen, um sich dort die Bestätigung ausstellen zu lassen. Dieses Gespräch ist oft sehr produktiv und eine wichtige Unterstützung; bitte machen Sie gerne davon Gebrauch!
- Wie finde ich meine persönliche Antwort auf die Frage, was man mit dem Geschichtsstudium machen kann?
- Wo finde ich Informationen zu Berufen für Historikerinnen und Historiker?
- Wie kann ich meinen Berufseinstieg schon während des Studiums planen?
- Welche Praktika kommen für mich infrage?
- Wo kann ich mich über Weiterbildungsmöglichkeiten und akademische Stellenangebote informieren?
- …
Bitte nutzen Sie auch den Blog „Geschichte und Beruf“ zur Orientierung. Bescheinigungen zum „Pflichtpraktikum“ erhalten Sie bei Dr. Freia Anders.
- Welche geschichtsdidaktischen Anforderungen stellt das Lehramtsstudium Geschichte?
- Wie bereite ich mich auf die M.Ed.-Arbeit vor?
- Was muss ich beachten, wenn ich mich zur Staatsexamensprüfung oder zur Erweiterungsprüfung anmelde?
- Wo finde ich Informationen rund um den Zertifikatsstudiengang Erweiterungsprüfung Drittfach?
- Welche Voraussetzungen sollte ich für ein erfolgreiches Studium im Ausland erfüllen?
- Wie bewerbe ich mich für ein Studium im Ausland?
- Was muss ich beachten, wenn ich meinen Auslandsaufenthalt vorbereite?
- Wie lässt sich ein Auslandsaufenthalt in meine Studienplanung einfügen?
- Welche im Ausland erbrachten Leistungen können mir anerkannt werden?
- Welche Stärken hat das Studium im integrierten Studiengang Mainz-Dijon?
- Informationen zu den internationalen Studienangeboten des Historischen Seminars
- Informationen zum Studienprogramm Mainz–Dijon / Dijonbüro
- Informationen zur Dozierendenmobilität
- Blog: Historiker crossing boundaries – Mainzer Geschichtsstudierende bloggen aus ihrem Auslandsaufenthalt
In jedem Semester bieten wir Veranstaltungen zu verschiedenen Beratungsthemen an:
Montag 12. Januar 2026, 14-16 Uhr im Besprechungsraum im Erdgeschoss des Philosophicum-II (Flur des Zentrums für Lehrerbildung) (Verena von Wiczlinski, Andreas Frings)
Wir informieren Sie über die Modalitäten der Bachelorprüfung sowie Fragen des Zugangs zum Masterstudium: 5. November 2025 (Mittwoch), 12-13 Uhr, Microsoft Teams-Besprechung,
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Besprechungs-ID: 399 070 849 687 1, Passcode: eM9DZ2gE
Wir bieten Ihnen ein Bewerbungstraining zum Berufseinstieg für Historiker*innen an: gemeinsam mit Kommiliton*innen können Sie üben, ihre Profile mit Stellenangeboten oder den Anforderungen potentieller Praktikumsgeber abzugleichen: 21. Januar 2026 (Mittwoch), 16-19 Uhr, Voranmeldung unter Vorlage von (fiktiven oder tatsächlichen Bewerbungsunterlagen) bis 10. Januar 2025: anders@uni-mainz.de.
Besuch des Geschichtsorts Adlerwerke – Fabrik, Zwangsarbeit, Konzentrationslager – in Frankfurt am Main, Führung durch die Ausstellung und Workshop zur Gedenkstättenarbeit mit biographischen Quellen: 18. November 2025, 10-13 Uhr, vor Ort, Voranmeldung bis 9.11.: anders@uni-mainz.de.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz verfügt über ein breites Informations- und Beratungsangebot. Auf dieser Seite finden Sie eine Liste mit den wichtigsten Links.