Mit einem Studiengang hängen viele fachbezogenen Fragen zusammen. Auf dieser Seite werden alle weiterführenden Informationen zur Organisation, wie z.B. der Studienverlauf, Modulangebote und detaillierte Modulbeschreibungen angeboten. Darüber hinaus sind die wichtigen Formulare für Ihre Anmeldungen zur Projekt- und Bachelorarbeit zusammengestellt. Sie haben weitergehende Fragen und suchen eine individuelle Beratung? Kennen Sie bereits unsere Studienfachberatung? Im Service-Bereich dieser Seite finden Sie Ihre zuständigen Beratenden.
Modellstudienpläne sind Empfehlungen. Sie sind nicht in allen Teilen verpflichtet, sich an die Modellverläufe Ihrer Studiengänge zu halten. Formell verbindlich sind die Teilnahmevoraussetzungen für Module, wie sie im entsprechenden Modulhandbuch Ihres Studiengangs formuliert sind. Hieraus ergibt sich als plausible Studienstruktur der jeweilige Modellstudienverlauf. Insbesondere für die ersten beiden Semester empfehlen wir Ihnen dringend, sich exakt an Ihr Modell zu halten, um so in den Studiengang hineinzufinden. Bei Rückfragen oder in Ausnahmefällen können Sie sich gerne an die Studienfachberatung wenden.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz bietet Lehramtsstudierenden der Fachbereiche Geographie, Geschichte und Politik die Möglichkeit einer Zusatzausbildung für den bilingualen Unterricht Englisch bzw. Französisch an.
Bilingualer Unterricht ist Sachfachunterricht auch in einer Fremdsprache. Er soll dazu dienen, interkulturelle und fremdsprachliche Kommunikationsfähigkeiten und Kompetenzen zu vertiefen und zu erweitern. In Rheinland-Pfalz bilden die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer Geographie, Geschichte und Sozialkunde den Kernbereich des bilingualen Bildungsangebotes. In der Regel setzen Schulen im bilingualen Unterricht Lehrkräfte ein, die für das gymnasiale Lehramt in der Fremdsprache und in dem jeweiligen Sachfach ausgebildet sind und eine Ausbildung für den bilingualen Unterricht absolviert haben. Die Referendarsausbildung zum bilingualen Unterrichten wird durch eine Zusatzausbildung an der Johannes Gutenberg-Universität vorbereitet. Abgeschlossen wird die Ausbildung an einer Seminarschule mit bilingualer Ausrichtung.
Die Organisation der bilingualen Zusatzausbildung erfolgt über das Zentrum für Lehrerbildung (ZfL); die Lehrveranstaltungen werden in den beteiligten Fächern organisiert.

Das Modulhandbuch enthält Informationen zu Dauer, Leistungspunkten, Prüfungsarten, Voraussetzungen, Lernergebnis, Arbeitsaufwand, Lernformen, Inhalten und Modulverantwortlichen der Module und Lehrveranstaltungen eines Studiengangs. Es definiert zudem die Zugangsvoraussetzungen zu einzelnen Modulen.
Über die abzuleistenden Praktika im lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterstudiengang informieren Sie sich über den Bildungsserver des Ministeriums für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz.
In allen Lehrveranstaltungen des B.Ed. Geschichte gilt die Pflicht zur aktiven Teilnahme. Die Lehrenden gehen i.d.R. zum Semesterbeginn ausführlicher darauf ein, was das für die jeweilige Lehrveranstaltung bedeutet.
In einigen Lehrveranstaltungen gibt es zudem eine Anwesenheitspflicht. Die Prüfungsordnung definiert die Anwesenheitspflicht so: „Die Anwesenheit an einer Lehrveranstaltung ist noch zu bestätigen, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.“
Sollten diese zwei Fehlsitzungen in Ihrem individuellen Fall, etwa wegen gesundheitlicher Einschränkungen, nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte an Dr. Andreas Frings
Die Anwesenheitspflicht gilt für folgende Lehrveranstaltungen im B.Ed. Geschichte:
- Seminare: Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte, Neueste Geschichte
- Seminar und Übung im Basismodul Geschichtsdidaktik
Didaktische Überlegungen
In der wissenschaftlichen Arbeit steht die Auswertung der schriftlichen Überlieferung im Vordergrund. Deshalb sind neben der sicheren Beherrschung der deutschen Sprache für die Interpretation historischer Quellen Fremdsprachenkenntnisse erforderlich, die ein präzises und vertieftes Textverständnis ermöglichen.
Für den Bachelor of Education Geschichte werden zwei Fremdsprachen gefordert: Englisch und Latein. Für Latein kann auch eine moderne Sprache eingebracht werden. In diesem Fall muss die staatliche Ergänzungsprüfung Latein aber bis zur Einschreibung in den M.Ed. Geschichte nachgewiesen werden.
Rechtliche Grundlagen
Curriculare Standards des Fachs Geschichte (Rheinland-Pfalz) [für die Lehramtsausbildung curricular bindend und der Prüfungsordnung übergeordnet]:
„Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums sind hinreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen. Im Masterstudiengang für das LA an Gymnasien werden ausreichende Lateinkenntnisse (Latinum bzw. staatl. Ergänzungsprüfung) vorausgesetzt. Es ist Aufgabe der Studierenden, sich ggf. über Vorkurse, Begleitkurse, Förderkurse an oder außerhalb der Universität die geforderten Sprachkenntnisse anzueignen.“
Fachspezifischer Anhang Geschichte in der Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen, 1. Nachweis fachspezifischer Sprachkenntnisse nach § 2 Abs. 2:
„Vorausgesetzt werden hinreichende Kenntnisse in zwei Fremdsprachen: Englisch und Latein oder (ersatzweise für Latein) eine moderne Sprache. Die Kenntnisse in den modernen Fremdsprachen werden durch Vorlegen des Abiturzeugnisses, durch den Nachweis der aktiven Teilnahme an entsprechenden Sprachkursen oder durch gleichwertige andere Nachweise überprüft. Im Masterstudiengang für das LA an Gymnasien werden ausreichende Lateinkenntnisse (Latinum bzw. staatl. Ergänzungsprüfung) vorausgesetzt. Es ist Aufgabe der Studierenden, sich ggf. über Vorkurse, Begleitkurse, Förderkurse an oder außerhalb der Universität die geforderten Sprachkenntnisse anzueignen.“
Nachweis der Sprachkenntnisse
Die englischen Sprachkenntnisse werden im Rahmen einer englischen Quellenlektüreübung im Einführungsmodul überprüft.
Die Kenntnisse in der modernen Sprache (oder ersatzweise Lateinkenntnisse) müssen im Laufe des Bachelorstudiums durch Vorlage der entsprechenden Zeugnisse nachgewiesen werden. Bitte setzen Sie sich dazu mit Dr. Andreas Linsenmann in Verbindung.
Wer das Latinum einbringen möchte, kann das entsprechende Zeugnis auch direkt im Original oder mit einer beglaubigten Kopie bei Frau Shahla im Prüfungsamt Geschichte vorlegen.
Sprachanforderungen für den M.Ed.
Die Einschreibung in den Master of Education setzt zwingend den Nachweis des Latinums resp. der staatlichen Ergänzungsprüfung voraus. Wenn dieser Nachweis zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht erbracht werden kann, muss er bei der Einschreibung vorgelegt werden. Sofern Ihnen das Latinumszeugnis noch nicht zugegangen ist, reicht eine vorläufige Bestätigung der Stelle, die die Prüfung abgenommen hat (an der JGU Mainz: die Klassische Philologie). In diesem Falle sollten Sie mit dem Studierendensekretariat besprechen, ob die Einschreibung so lange zurückgehalten werden kann, dass Sie die Bescheinigung vorlegen können.
Allgemeine Vorgaben
Die B.Ed.-Abschlussarbeit (Bachelorarbeit) schließt das Studium des B.Ed. ab. Sie soll zeigen, „dass die Kandidatin oder der Kandidat in vorgegebener Zeit eine begrenzte Aufgabenstellung aus seinen Studienfächern selbständig lösen kann“ (Prüfungsordnung für den B.Ed., § 15 Absatz 1). Weiter ergänzt die Prüfungsordnung: „Die Meldung zur Bachelorarbeit erfolgt in der Regel im Laufe des fünften Semesters.“ Wichtig ist: Wenn Sie die B.Ed.-Arbeit in Geschichte schreiben, werden Sie die M.Ed.-Arbeit im anderen Fach schreiben müssen – und ungekehrt. Im Rahmen des B.Ed. ist jedoch auch eine Abschlussarbeit im Fach Bildungswissenschaften möglich.
Administration
Ihre Bachelorarbeit wird (selbst wenn Sie die Arbeit in Geschichte schreiben!) nicht über das Prüfungsamt Geschichte angemeldet und verwaltet, sondern über das Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL). Genauere Fragen zur Anmeldung und Verwaltung Ihrer Bachelorarbeit müssen Sie dort klären. Die rechtlichen Grundlagen zur Bachelorarbeit finden Sie in § 15 der einschlägigen Prüfungsordnung (Ordnung für die Prüfung im lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang). Weitere Hinweise, insbesondere zum Procedere, finden Sie auf der Homepage des HPL:
Das HPL ist für die gesamte Administration der Bachelorarbeiten in den Lehramtsbereichen zuständig; belastbare Auskünfte können Sie dort also viel eher erwarten als im Studienbüro Geschichte. Lediglich bei konkreten Fragen zu Bachelorarbeiten im Fach Geschichte können Sie gerne auf uns oder die Studienfachberatung Geschichte im Lehramt zukommen.
Die Prüfungsordnung für den Bachelor of Education setzt den zeitlichen Umfang der Bachelorarbeit auf acht Wochen fest. Das dürfte für die meisten aktuell eingeschriebenen B.Ed.-Studierenden auch die gültige Regelung sein (bei Unsicherheit erhalten Sie eine verbindliche Auskunft, in welchem Zeitrahmen Sie schreiben dürfen, im Hochschulprüfungsamt für das Lehramt (HPL)).
Das Historische Seminar hat sich darauf verständigt, für die schriftliche Bachelorarbeit im Bachelor of Education Geschichte einen ungefähren Rahmen von 25 Seiten Umfang vorzugeben. Das entspricht einem Zeichenumfang von max. 90.000 Zeichen inkl. Leerzeichen.
Nach Prüfungsordnung soll in diesem Rahmen gezeigt werden, „dass die Kandidatin oder der Kandidat in vorgegebener Zeit eine begrenzte Aufgabenstellung aus seinen Studienfächern selbständig lösen kann“ (§ 15 Abs. 1 BEDPO). Die betreuenden Personen der Arbeit haben ihrerseits „die Pflicht, die Kandidatin oder den Kandidaten bei der Anfertigung der Bachelorarbeit anzuleiten und sich regelmäßig über den Fortgang der Arbeit zu informieren“.
Zur Form:
- Der Rand sollte links sowie oben 4 cm und rechts sowie unten 2 cm nicht unterschreiten.
- Der Text ist in 12 Pt. großer Schrift mit einem 1½-zeiligen Abstand im Blocksatz zu formatieren.
- Es gelten die für alle wissenschaftlichen Arbeiten gültigen Zitierregeln des Historischen Seminars.
- Alles weitere Formale besprechen Sie direkt mit dem HPL.
Das Historische Seminar hat folgende Entscheidungen zur Betreuung von Bachelorarbeiten und Erwartungshorizont getroffen:
Themenstellung /
Erwartungshorizont:
Gemäß der Prüfungsordnung soll durch die Bachelorarbeit nachgewiesen werden, „dass die Kandidatin oder der Kandidat dazu in der Lage ist, ein Problem aus dem Gegenstandsbereich des Kernfaches mit den erforderlichen Methoden in dem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten“. Unterschiede zwischen B.A.- und B.Ed.-Arbeiten können bei der Themenstellung insofern zum Tragen kommen, als die B.Ed.-Studierenden keine Haupt- und regulären Oberseminare besucht haben und die Bearbeitungszeit für B.Ed.-Arbeiten geringfügig kürzer ist. Da das Historische Seminar den B.Ed.-Studiengang jedoch als wissenschaftliches Lehramtsstudium begreift, besteht indes für B.A.- und B.Ed.-Arbeiten prinzipiell derselbe Erwartungshorizont: Die Studierenden sollen in einem überschaubaren Forschungsfeld ihre Fähigkeit zum angeleiteten, im Übrigen aber eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten unter Beweis stellen. Dieser Erwartungshorizont soll den Studierenden deutlich vermittelt werden. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang auch der Verweis auf die Bewertungskriterien des Historischen Seminars für Hauptseminar- und Abschlussarbeiten sein, die für B.A.- und B.Ed.-Arbeiten in gleicher Weise gelten.
Betreuung:
Gemäß der Prüfungsordnung (B.A.) hat die betreuende Person der Arbeit „die Pflicht, die Kandidatin oder den Kandidaten bei der Anfertigung der Bachelorarbeit anzuleiten und sich regelmäßig über den Fortgang der Arbeit zu informieren“. Das Historische Seminar bekennt sich zum Grundsatz einer dichten und intensiven Betreuung. Dabei besteht jedoch eine Holschuld der Studierenden: Es liegt in ihrer Verantwortung, wie sie das Beratungs- und Betreuungsangebot wahrnehmen.
Ein zentraler Punkt bei der Betreuung von Bachelorarbeiten ist die Anleitung der Studierenden bei der Themenfindung und Themeneingrenzung. Eine nützliche Hilfestellung kann es sein, die Studierenden zur Vorlage eines Exposés, einer Quellen- und/oder Literaturliste zu verpflichten. Bei allen diesen Maßnahmen geht es aber nicht darum, den Studierenden die Themenfindung und die Formulierung einer geeigneten Leitfrage abzunehmen. Während der Schreibphase soll die intensive Betreuung durch verpflichtende Beratungstermine oder eine deutlich akzentuierte Gesprächsbereitschaft der betreuenden Person gewährleistet werden. Die Prüflinge sollen ermuntert werden, bei Bedarf konkrete Fragen zu stellen. Um den Fortgang der Arbeit an einer Bachelorarbeit einschätzen zu können, kann es auch hilfreich sein, sich einzelne Teile (z.B. Einleitung) vorlegen zu lassen.
Bitte denken Sie daran, frühzeitig auf Ihre gewünschten Prüfenden zuzugehen und mit Ihnen sowohl das Thema als auch den Zeitraum der Arbeit abzustimmen. Bedenken Sie dabei auch, dass nicht alle Prüfenden alle denkbaren Themen prüfen geschweige Sie fachlich kompetent beraten können; hier ist eine vorherige Absprache sehr sinnvoll!
Das Studienbüro Geschichte administriert die Bachelor- und Masterstudiengänge am Historischen Seminar. Es steht Studierenden und Lehrenden als Ansprechpartner für studiengangsspezifische Fragen oder auch für Fragen rund um Jogustine zur Verfügung. Sie erreichen das Studienbüro entweder persönlich oder telefonisch oder per Mail unter der gemeinsamen Mailadresse studienbuero-geschichte@uni-mainz.de. Bitte verwenden Sie diese Adresse, wenn Sie nicht sicher sind, an wen Sie Ihre Anfrage richten sollen; verschicken Sie bitte keine parallelen Mails an mehrere Mitarbeitende.
- Verantwortliche Organisation und Koordination der geschichtswissenschaftlichen Studiengänge
- Sicherstellen einer ordnungsgemäßen Zulassung von Studierenden zu Lehrveranstaltungen im Sinne des Prüfungsrechts
- Qualitätssicherung
- Weiterentwicklung der laufenden Studiengänge
- An- und Abmeldung von Studierenden zu Lehrveranstaltungen im System
- Semesterplanung
- Beratung von Studierenden und Lehrenden in Prüfungsfragen
- Planung von Prüfungsterminen und Prüfungskorridoren in Abstimmung mit den Prüfenden sowie weiteren zuständigen Gremien
- Verwaltung der Prüfungsanmeldungen und Prüfungsdaten in Campusnet/JoguStine
- An- und Abmeldung von Studierenden zu Prüfungen
E-Mail: shahla@uni-mainz.de
Tel.: (49)-6131-39-20195
Fax: (49)-6131-39-20324
Büro: Philosophicum, Raum 01-543
Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung per Mail
- Semesterplanung und Administration der Lehrveranstaltungen in Campusnet/JoguStine
- Raumplanung
- Mitwirkung bei der lehrveranstaltungsbezogenen Arbeit des Studienmanagements
- Verwaltung von Lehraufträgen
Als „Bindeglied“ zwischen dem administrativen Aufgabenfeld der Studienbüros und dem eigentlichen „akademischen Bereich“ des Lehrpersonals fungiert für jeden Studiengang eine Studiengangsbeauftragte oder ein Studiengangsbeauftragter. Diese oder dieser gehört der Gruppe der Hochschullehrenden an. Die Studiengangsbeauftragten arbeiten eng mit dem Studienmanagement zusammen und tragen die Letztverantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsordnungen und der Modulhandbücher. Darüber hinaus sollen sie speziell in Konfliktfällen zwischen den Studienbüros und dem Akademischen Lehrpersonal tätig werden.
Wir bieten Ihnen eine breit gefächerte Studienberatung zu allen Fragen rund um das Geschichtsstudium an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und unterstützen Sie auch gerne in den Übergangsphasen zwischen Schule, Studium und Berufseinstieg. Unser Beratungsangebot haben wir für Sie im linken Menübaum thematisch gegliedert, damit Sie für Ihr Anliegen die richtige Ansprechperson finden können. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit und überlegen, welchem Thema sich ihre Fragen zuordnen lassen.
Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden Studienfachberatenden und nutzen Sie die Sprechstunden. Einige Fragen lösen sich sicher, wenn Sie unseren Links zur Ersten Hilfe folgen oder die fächerübergreifenden Informationsangebote der Universität nutzen. Wenn Sie unsicher sind, an wen Sie Ihre Anfrage richten können, verwenden Sie diese Adresse: studienberatung@geschichte.uni-mainz.de. Bitte senden Sie Mails mit dem gleichen Anliegen nicht parallel an mehrere Studienfachberatende und Mitarbeitende des Studienbüros.
Die Studienfachberatung hat sich auf bestimmte Themenbereiche spezialisiert:
- Wo finde ich Unterstützung, wenn bei der Veranstaltungs- oder Prüfungsanmeldung Schwierigkeiten auftreten?
- Welche Fristen muss ich unbedingt einhalten?
- Wieso macht „die Jogustine“ nicht, was ich ihr sage?
- Wie kann ich mein Studium sinnvoll planen?
- Welche Sprachnachweise muss ich im Geschichtsstudium erbringen?
- Wie kann ich mein wissenschaftliches Arbeiten besser organisieren?
- Was kann ich tun, wenn ich unsicher geworden bin, ob ich die richtige Studienwahl getroffen habe?
- Wie bereite ich mich auf Prüfungen vor?
- Was muss ich beachten, wenn ich meine Bachelorarbeit anmelden will?
- Ist ein Master-Studium für mich sinnvoll, und welche Anforderungen stellt es?
- …
Das Prüfungsamt Geschichte ist Teil des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 07 Geschichts- und Kulturwissenschaften. Frau Shahla, die die Prüfungsangelegenheiten in den geschichtswissenschaftlichen Studiengängen betreut, ist für diese Aufgaben vom Fachbereich in das Historische Seminar delegiert worden. Prüfungsrechtliche Hinweise auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 07 Geschichts- und Kulturwissenschaften gelten somit in der Regel auch für das Historische Seminar.
- Beratung von Studierenden und Lehrenden in Prüfungsfragen
- Planung von Prüfungsterminen und Prüfungskorridoren in Abstimmung mit den Prüfenden sowie weiteren zuständigen Gremien
- Verwaltung der Prüfungsanmeldungen und Prüfungsdaten in Campusnet/JoguStine
- An- und Abmeldung von Studierenden zu Prüfungen
E-Mail: shahla@uni-mainz.de
Tel.: (49)-6131-39-20195
Fax: (49)-6131-39-20324
Büro: Philosophicum, Raum 01-543
Sprechzeiten:
Derzeit nur nach Vereinbarung per Mail; später wieder Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 09:30-11:30 Uhr
- Ich bin als Person oder als Mitglied einer Gruppe (wegen meines Aussehens, meines Geschlechts, meiner sexuellen Orientierung, meiner Nationalität, meiner Religion o.ä.) bedroht worden.
- Ich bin von Personen oder Gruppen, die ich einem radikalen, rassistischen, frauenhassenden oder krankenfeindlichen Umfeld zuordnen würde, angesprochen worden.
- Ich bin über Äußerungen oder Aktivitäten in meinem universitären Umfeld gestolpert, die ich einem solchen Umfeld zuordnen würde, bin mir aber unsicher, ob ich damit vielleicht falsch liege.
Die JGU bietet ihren Mitgliedern, vor allem ihren Studierenden, ein spezialisiertes Beratungs- und Unterstützungsangebot als Baustein ihrer Diversitätsstrategie an: So wurde im Rahmen der Umsetzung einer diversitätssensiblen Universitätskultur mit der Einrichtung einer Referentinnen- und Referentenstelle für Antidiskriminierung in der Stabsstelle für Gleichstellung und Diversität ein weiterer Schritt in Richtung einer chancengerechten und diskriminierungsarmen Universität getan. Frau Gonca Sariaydin ist die Referentin für Antidiskriminierung. Sie leitete bereits mehrere Antidiskriminierungsprojekte für unterschiedliche Ministerien und zuletzt eine Antidiskriminierungsstelle an einer hessischen Hochschule. Aufgabe der Stelle ist es, betroffenen Studierenden und Angehörenden der Universität eine Anlaufstelle zu bieten sowie Präventions- und Sensibilisierungsangebote zu erarbeiten.
- Wo finde ich die richtigen Anlaufstellen und Ansprechpersonen?
- Welche Vorzüge bietet ein Geschichtsstudium in Mainz?
- Welcher Studiengang ist der richtige für mich: B.A. oder B.Ed.?
- Ist ein Geschichtsstudium überhaupt das Richtige für mich?
- Welche Voraussetzungen benötige ich für die Zulassung zum Geschichtsstudium?
- Wo bekomme ich eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester, wenn ich nach Mainz wechseln will?
- Welche Studienleistungen meiner Herkunftsuniversität werden mir bei einem Wechsel nach Mainz anerkannt?
- Welche Studienleistungen werden mir anerkannt, wenn ich den Studiengang wechseln oder ein Doppelstudium aufnehmen will?
- Kann man im Bachelor schon Veranstaltungen für den Master absolvieren? Wie können sie mir anerkannt werden?
- …
Studieren mit Kindern / Studieren mit physischen und psychischen Beeinträchtigungen („Nachteilsausgleich“) / Studieren unter den Bedingungen der Pflege Angehörender usw.
Viele Studierende sind in ihrem Studium durch Faktoren eingeschränkt, die nicht aus dem Studium selbst herrühren. Dazu gehören z.B. physische oder psychische Beeinträchtigungen. Auch das Studieren mit Kind kann angesichts eingeschränkter Betreuungszeiten Schwierigkeiten bereiten. Nach gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet, in diesen Fällen entsprechende Unterstützung zu leisten, und tun das auch gerne. Sie sind herzlich eingeladen, uns hierauf anzusprechen. Alles, was Sie ansprechen, ist selbstverständlich vertraulich.
- Wo finde ich Rat, wenn in besonderen Lebenslagen Probleme mit der Studienorganisation auftreten?
- Wer kann mich bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs unterstützen?
- Ich habe bei Prüfungen oft Krankheitsschübe und/oder Ausfälle – welche Möglichkeiten gibt es, mich trotzdem im erfolgreichen Studieren zu unterstützen?
- Meine Kinder sind nur vormittags vor 12 Uhr betreut – wie organisiere ich das Studium rund um diese Kinderbetreuungszeiten?
- me@jgu – ein Portal der Psychotherapeutischen Beratungsstelle der JGU Mainz zur Unterstützung für mehr Gelassenheit im Studium
- AStA-Behindertenreferat der Uni Mainz
- Barrierefrei – Service der JGU für behinderte Studierende
- Barrierefreiheit auf dem Campus der JGU Mainz
- Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks (IBS)
- Angebote der JGU Mainz für Studierende mit Kind
- Familien-Servicebüro der JGU Mainz
- Autonomes Referat für Eltern im AStA
In der Bereichsbibliothek im Georg-Forster-Gebäude gibt es einen weiteren Eltern-Kind-Arbeitsraum. Dieser befindet sich im Untergeschoss der Bereichsbibliothek (Raum-Nr. -1.423). Dieser Raum ist vorrangig für Eltern mit Kind gedacht. Wenn der Arbeitsraum von Studierenden ohne Kind genutzt wird, können Sie sie bitten, Ihnen den Platz zu überlassen.
Ein dritter Eltern-Kind-Raum befindet sich im Kreuzbau. Dort gibt es neben einer Wickel- und Stillecke auch Computerarbeitsplätze und die Möglichkeit, Essen zuzubereiten oder aufzuwärmen.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz unterstützt behinderte Studierende, damit sie ihr Studium auf dem Campus so weit wie möglich selbstbestimmt und ungehindert absolvieren können. Ansprechpersonen für behinderte Studierende sowie für die Vor-Ort-Betreuung in Mainz ist der Service für behinderte Studierende der JGU. Die Mitarbeitenden blicken auf umfangreiche Erfahrungen zurück und entwickeln gerne mit Ihnen zusammen einen auf sie abgestimmten Lösungsweg für jegliche Probleme, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium an der JGU auftreten. Der Service für behinderte und chronisch kranke Studierende an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz informiert Sie über die Barrierefreiheit auf dem Campus. Sie finden auf den Internetseiten (http://www.barrierefrei.uni-mainz.de) eine große Anzahl von nützlichen Links zu allen möglichen Themen, sowie einen ausführliche Fotostrecke und Sammlung der barrierefreien Gebäude und Hörsäle.
Weitere Angebote für behinderte und chronisch kranke Studierende des Service für behinderte Studierende sind:
- sozialrechtlichen Fragen
- Organisation und Finanzierung der Hilfen in Studium und Alltag
- Umgang mit Ämtern und Institutionen
- der Bewältigung persönlicher Probleme und Krisensituationen
- psychosozialen Fragen
- der Antragstellung von technischen Hilfsmitteln und persönlicher Hilfe
Wir halten sehbehinderten- und blindengerechte Hilfsmittel für Sie bereit. Derzeit:
- Blindenarbeitsplatz mit 80r-Braillezeile und Sprachausgabe
- Sehbehindertenarbeitsplatz mit Großschrift und Sprachein- und ausgabe
- Laptop mit Großschrift und Sprachausgabe
- Leihgeräte
- Lesegerät und Erweiterung des Hilfsmittelpools
Sonstige Hilfsmittel, Hardware- oder Softwareprodukte können auf Anfrage gerne organisiert und ggf. angeschafft werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: http://www.barrierefrei.uni-mainz.de/unseren-hilfsmittelpool/.
- Hilfe beim Scannen von Dokumenten
- Ausdruck in Punktschrift
- Unterstützung bei Recherchen, z.B. in Bibliotheken und/oder im Internet
- Vorlesedienst oder Organisation von persönlicher Assistenz
- Beauftragung von Gebärdendolmetschenden
- vor Ort, d.h. auf dem Campus der JGU in Mainz und Germersheim, Betreuung und Begleitung
- Hilfestellung bei Klausuren und Hausarbeiten sowie deren Vorbereitung
- Wer stellt mir Bafög-Bescheinigungen (rosa Formular) aus, und welche Leistungen benötige ich für den Leistungsnachweis?
- Welche Möglichkeiten gibt es, das Studium zu finanzieren?
- Wo finde ich Informationen zu Studienkrediten oder Stipendien?
- An wen kann ich mich in einer finanziellen Notlage wenden?
- …
- Viele hilfreiche Ratschläge finden sich auf der Seite „Studieren Plus“
- Sehr hilfreich ist die Seite „Bafög. Mehr für Dich“ des BMBF
- Zu den Bafög-Informationen der JGU
- Informationen zu Stipendien und Studienkrediten. Siehe auch hier.
- Stipendien für Lehramtsstudierende
- Hinweise zur Studienfinanzierung von arbeiterkind.de, lokale Gruppe
- Unterstützung durch den Studienkompass
Wenn Sie einen Leistungsnachweis für das Bafög-Amt brauchen, sollten Sie sich diesen wenn möglich auf dem Formblatt in der Studienfachberatung ausstellen lassen. Das Formblatt „Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“ finden Sie hier: https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/alle-antragsformulare/alle-antragsformulare_node.html, allgemeine Informationen zum Leistungsnachweis unter https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/leistungsnachweise.html. Das genannte Formblatt kann auch statt des an der JGU Mainz eingeführten Reporting-Dokuments weiterhin vorgelegt werden.
Aktuelle Hinweise zu Bafög-Regelungen finden Sie auf den folgenden Seiten. Wichtig: Zögern Sie nicht, entsprechende Anträge zu stellen, wenn sich ihre finanzielle Situation oder die ihrer Eltern verschlechtert!
Ausführliche Informationen zum Thema BAföG können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abrufen.
Der Bildungskredit ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Er steht neben oder zusätzlich zum BAföG zur Verfügung. Daneben gibt es auch spezielle Studienkredite. An der Universität Mainz werden die Studienkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über das Studierendenwerk vergeben.
Weitere Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier:
Zum BAFöG selbst kann das Historische Seminar Sie nicht beraten; dafür ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig.
Wir können Ihnen aber bei der Zusammenstellung der für das BAFöG notwendigen Unterlagen helfen, d.h. bei den im Fach zu erstellenden Informationen. Das sind insbesondere Leistungsnachweise für BAföG-Angelegenheiten. Um die entsprechende Bestätigung zu bekommen, müssen sie mit dem Vordruck des BAföG-Amts (rosafarbene Bescheinigung über die „üblichen Leistungen“) in die Studienfachberatung gehen, um sich dort die Bestätigung ausstellen zu lassen. Dieses Gespräch ist oft sehr produktiv und eine wichtige Unterstützung; bitte machen Sie gerne davon Gebrauch!
- Wie finde ich meine persönliche Antwort auf die Frage, was man mit dem Geschichtsstudium machen kann?
- Wo finde ich Informationen zu Berufen für Historikerinnen und Historiker?
- Wie kann ich meinen Berufseinstieg schon während des Studiums planen?
- Welche Praktika kommen für mich infrage?
- Wo kann ich mich über Weiterbildungsmöglichkeiten und akademische Stellenangebote informieren?
- …
Bitte nutzen Sie auch den Blog „Geschichte und Beruf“ zur Orientierung. Bescheinigungen zum „Pflichtpraktikum“ erhalten Sie bei Dr. Freia Anders.
Dr. Heidrun Ochs ist derzeit beurlaubt.
- Welche geschichtsdidaktischen Anforderungen stellt das Lehramtsstudium Geschichte?
- Wie bereite ich mich auf die M.Ed.-Arbeit vor?
- Was muss ich beachten, wenn ich mich zur Staatsexamensprüfung oder zur Erweiterungsprüfung anmelde?
- Wo finde ich Informationen rund um den Zertifikatsstudiengang Erweiterungsprüfung Drittfach?
- Welche Voraussetzungen sollte ich für ein erfolgreiches Studium im Ausland erfüllen?
- Wie bewerbe ich mich für ein Studium im Ausland?
- Was muss ich beachten, wenn ich meinen Auslandsaufenthalt vorbereite?
- Wie lässt sich ein Auslandsaufenthalt in meine Studienplanung einfügen?
- Welche im Ausland erbrachten Leistungen können mir anerkannt werden?
- Welche Stärken hat das Studium im integrierten Studiengang Mainz-Dijon?
- Informationen zu den internationalen Studienangeboten des Historischen Seminars
- Informationen zum Studienprogramm Mainz–Dijon / Dijonbüro
- Informationen zur Dozierendenmobilität
- Blog: Historiker crossing boundaries – Mainzer Geschichtsstudierende bloggen aus ihrem Auslandsaufenthalt
In jedem Semester bieten wir Veranstaltungen zu verschiedenen Beratungsthemen an:
Montag 12. Januar 2026, 14-16 Uhr im Besprechungsraum im Erdgeschoss des Philosophicum-II (Flur des Zentrums für Lehrerbildung) (Verena von Wiczlinski, Andreas Frings)
Wir informieren Sie über die Modalitäten der Bachelorprüfung sowie Fragen des Zugangs zum Masterstudium: 5. November 2025 (Mittwoch), 12-13 Uhr, Microsoft Teams-Besprechung,
Jetzt an der Besprechung teilnehmen
Besprechungs-ID: 399 070 849 687 1, Passcode: eM9DZ2gE
Wir bieten Ihnen ein Bewerbungstraining zum Berufseinstieg für Historiker*innen an: gemeinsam mit Kommiliton*innen können Sie üben, ihre Profile mit Stellenangeboten oder den Anforderungen potentieller Praktikumsgeber abzugleichen: 21. Januar 2026 (Mittwoch), 16-19 Uhr, Voranmeldung unter Vorlage von (fiktiven oder tatsächlichen Bewerbungsunterlagen) bis 10. Januar 2025: anders@uni-mainz.de.
Besuch des Geschichtsorts Adlerwerke – Fabrik, Zwangsarbeit, Konzentrationslager – in Frankfurt am Main, Führung durch die Ausstellung und Workshop zur Gedenkstättenarbeit mit biographischen Quellen: 18. November 2025, 10-13 Uhr, vor Ort, Voranmeldung bis 9.11.: anders@uni-mainz.de.
Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz verfügt über ein breites Informations- und Beratungsangebot. Auf dieser Seite finden Sie eine Liste mit den wichtigsten Links.