Mit einem Studiengang hängen viele fachbezogenen Fragen zusammen. Auf dieser Seite werden alle weiterführenden Informationen zur Organisation, wie z.B. der Studienverlauf, Modulangebote und detaillierte Modulbeschreibungen angeboten. Darüber hinaus sind die wichtigen Formulare für Ihre Anmeldungen zur Projekt- und Bachelorarbeit zusammengestellt. Sie haben weitergehende Fragen und suchen eine individuelle Beratung? Kennen Sie bereits unsere Studienfachberatung? Im Service-Bereich dieser Seite finden Sie Ihre zuständigen Beratenden.

Modellstudienpläne sind Empfehlungen. Sie sind nicht in allen Teilen verpflichtet, sich an die Modellverläufe Ihrer Studiengänge zu halten. Formell verbindlich sind die Teilnahmevoraussetzungen für Module, wie sie im entsprechenden Modulhandbuch Ihres Studiengangs formuliert sind. Hieraus ergibt sich als plausible Studienstruktur der jeweilige Modellstudienverlauf. Insbesondere für die ersten beiden Semester empfehlen wir Ihnen dringend, sich exakt an Ihr Modell zu halten, um so in den Studiengang hineinzufinden. Bei Rückfragen oder in Ausnahmefällen können Sie sich gerne an die Studienfachberatung wenden.

Das Modulhandbuch enthält Informationen zu Dauer, Leistungspunkten, Prüfungsarten, Voraussetzungen, Lernergebnis, Arbeitsaufwand, Lernformen, Inhalten und Modulverantwortlichen der Module und Lehrveranstaltungen eines Studiengangs. Es definiert zudem die Zugangsvoraussetzungen zu einzelnen Modulen.

Das Basismodul 7 (Studium Generale 1: „Interdisziplinarität“) ist ein Modul, das extern vom Studium Generale angeboten und organisiert wird. Mit diesem Modul soll Interdisziplinarität als Methode aufgezeigt und als Kompetenz gefördert und die nach wie vor gültige Idee eines die Fachgrenzen überschreitenden, interdisziplinären Lernens auch unter den Bedingungen der neuen Studienordnungen erhalten und im Studienverlauf fest verankert werden.

Die Studierenden sollen dabei Methoden, Inhalte und Terminologien anderer Fachgebiete und den Mehrwert, aber auch die Anforderungen, interdisziplinärer Vorgehensweisen kennen lernen. Das Modul soll die Studierenden dazu befähigen, sich mit grundlegenden und aktuellen Problemen über Fachgrenzen hinweg auseinanderzusetzen. Es ergänzt das Fachwissen durch allgemeines Grundlagen- und Orientierungswissen und dient der Integration des Fachwissens in übergeordnete Zusammenhänge. Geschult werden sollen inter- und transdisziplinäre Kompetenzen, methodische und analytische Fähigkeiten sowie kreatives und vernetzendes Denken – sowohl im Hinblick auf die weitere wissenschaftliche Arbeit der Studierenden als auch auf eine berufliche Tätigkeit.

Die Inhalte dieses Studium Generale richten sich nach den jeweiligen Angeboten der zentralen universitären Einrichtung „Studium Generale“ und ihren semesterweise ausgerichteten Vortragsreihen. Diese werden ergänzt durch begleitende Übungen, deren personelle Leitung in Absprache zwischen Studium Generale und Historischem Seminar bestimmt wird. Die Vortragsreihen und Übungen müssen regelmäßig besucht werden. In der Übung werden Arbeitsaufträge erteilt und eine aktive Mitarbeit verlangt. Eine benotete Abschlussprüfung jedoch entfällt, die Leistungen in diesem Modul gehen nicht in die Endnote ein.

Besonders hinweisen möchte das Studium Generale dabei auf die alljährlich im Sommersemester eingerichtete Johannes Gutenberg-Stiftungsprofessur, die gleichfalls im Rahmen dieses Moduls gewählt werden kann.

Aufbaumodule sind im Grunde Module eines Master-Studiengangs. Sie bestehen aus einer thematischen Vorlesung, einem Hauptseminar und einer Übung. Im Rahmen des Studiengangs B.A. Kernfach Geschichte können Studierende schon im Bachelorbereich an einem Aufbaumodul teilnehmen. Während es im M.A.-Studium durchaus regional spezialisierte Aufbaumodule (Landesgeschichte, Osteuropäische Geschichte, Byzantinistik) gibt, werden im Bereich des B.A.-Studiums nur die epochalen Aufbaumodule Alte Geschichte, Mittelalter und Neuzeit angeboten, denen jedoch i.d.R. auch die Veranstaltungen der regional spezialisierten Aufbaumodule „polyvalent“ zugeordnet werden.

Bei der Konzeption dieser Aufbaumodule hat sich das Historische Seminar entschieden, Ihnen im Regelfall eine gewisse Optionalität einzuräumen: Sie können hier innerhalb einer der drei Großepochen entweder ein thematisch kohärentes Aufbaumodul zusammenstellen, in dem die drei Lehrveranstaltungen thematisch aufeinander bezogen sind (dies entspricht eher dem Kerngedanken des Bolognaprozesses) , oder Sie entscheiden sich für drei thematisch voneinander abweichende Lehrveranstaltungen, um auf diese Weise eine größere thematische Bandbreite abzudecken. Für beide Wege gibt es gute Gründe, und diese Entscheidung möchten wir gerne in Ihre Hand geben.

Wichtig ist, dass Sie sich hier für eine der drei Großepochen entscheiden müssen – alle drei Lehrveranstaltungen liegen dann innerhalb dieser Großepoche.

Für den Besuch eines Aufbaumoduls gelten ansonsten die folgenden Voraussetzungen:

  • Modul 01 (Einführung in Grundlagen, Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft) sowie
  • das dem gewählten Aufbaumodul zu Grunde liegende Epochen-Basismodul müssen bestanden sein.
  • Nachweis der fachspezifischen Sprachkenntnisse, d.h. einer weiteren Fremdsprache neben Englisch.

Für die Studiengänge Bachelor of Arts Geschichte (Kernfach; B.A.) und Master of Arts Geschichte (M.A.) ist verpflichtend jeweils ein Praxismodul vorgesehen. Im Rahmen dieses Praxismoduls soll ein mindestens vierwöchiges berufsfeldbezogenes Praktikum absolviert werden. Durch das Praktikum sollen die Studierenden Berufsfelder für Historikerinnen und Historiker kennen lernen, erste Berufserfahrungen sammeln und ihre beruflichen Interessen konkretisieren. Die Studierenden dokumentieren das Praktikum durch eine Bescheinigung der Praktikumsinstitution sowie einen Praktikumsbericht.

Angebote der Studienfachberatung

Die Studienfachberatung kann Ihnen zwar keine Praktika vermitteln (dass Sie Ihr Praktikum selbst organisieren, ist eine der wesentlichen Anforderungen der persönlichen Profilbildung über dieses Modul), aber Sie dürfen die Studienfachberatung gerne zur Klärung Ihrer Interessen, zur Planung und zu verwandten Fragen ansprechen.
Empfehlen möchten wir Ihnen an dieser Stelle zwei thematische Angebote der Studienfachberatung:

Ähnliches gilt für die Angebote der Zentralen Studienberatung und insbesondere des Career Service, die wir Ihnen sehr empfehlen können:

Der Bericht über das mindestens vierwöchige berufsfeldbezogene Praktikum dient der Reflexion eigener Erfahrungen in professionellen Handlungsfeldern. Dabei soll die Frage im Mittelpunkt stehen, welche fachspezifischen Kenntnisse aus dem Studium und welche über­fachlichen Schlüsselqualifikationen angewendet werden konnten. Der Praktikumsbericht soll diese Frage knapp, präzise, sachlich und sprachlich korrekt beantworten. Sein Umfang sollte 5 Seiten nicht überschreiten.

Folgende Informationen soll der Praktikumsbericht enthalten:

  1. Angaben zur Institution / zum Unternehmen (Standort, Tätigkeitsfeld, Mitarbeitendenzahl etc.)
  2. Verlauf des Praktikums:
    • Bewerbungsverfahren
    • Zeitraum / Dauer des Praktikums
    • Ggf. Vorstellung der Abteilung, in der das Praktikum stattfand
    • Zusammenarbeit mit Vorgesetzten und Kollegen
    • Beschreibung der Tätigkeitsfelder und Aufgaben
    • Besondere Herausforderungen und beeindruckende Erlebnisse
  3. Bewertung des Praktikums:
    • Stellenwert des Praktikums für das Studium
    • Positive und negative Eindrücke; ggf. Verbesserungsvorschläge
    • Ist der Praktikumsplatz anderen Studierenden weiterzuempfehlen?

Auf dieser Seite finden Sie Anregungen, bei welchen Institutionen man beispielsweise ein solches Praktikum absolvieren kann. Es handelt sich hierbei ausdrücklich nur um Vorschläge und Anregungen. Es wird keine Gewähr dafür übernommen, dass an diesen Einrichtungen aktuell Praktikumsplätze zur Verfügung stehen. Die Auswahl des Praktikumsplatzes obliegt den Studierenden.

Ersatzweise kann auch ein Studienaufenthalt im Ausland als Teilleistung für das Praxismodul anerkannt werden. Dieser ist durch eine Bescheinigung der betreffenden Hochschule sowie einen Bericht über den akademischen Auslandsaufenthalt zu belegen, der nach Inhalt und Umfang einem Praktikumsbericht entspricht. Das Praktikum muss zudem, auch wenn es als Modul konfiguriert ist, nicht in der laufenden Vorlesungszeit absolviert werden; im Gegenteil, es kann selbstverständlich auch (und das wird der Regelfall sein) in den Ferien absolviert werden.

Ebenfalls ersatzweise können zwei Sprachkurse à 4 SWS als Äquivalent für das Praxismodul anerkannt werden; die Sprachkurse müssen einer Gesamtleistung von 6 Leistungspunkten, d.h. 180 Arbeitsstunden, mindestens gleichkommen. Jede Sprache ist grundsätzlich denkbar. Herr Schnettger als Modulbeauftragter führt die Anerkennung des Äquivalentes durch. Auch hierfür bedarf es eines entsprechenden Berichts über die Sprachkurse. Anstelle der Praktikumsbescheinigung ist ein Beleg für das Bestehen der beiden Sprachkurse vorzulegen.

Damit Ihr Praktikum im Studienbüro und Prüfungsamt Geschichte korrekt verwaltet werden kann, müssen Sie sich zunächst in der Lehrveranstaltungsanmeldephase auf das Modul Praxismodul und dann auch auf die zugeordnete „Lehrveranstaltung“ Praktikum anmelden. Danach müssen Sie in der Prüfungsanmeldephase die „Prüfungsleistungen“ Praktikumsbericht und „Teilnahme“ anmelden. Das kommt Ihnen sehr umständlich vor? Uns auch – aber leider lässt uns Jogustine keine Wahl. Falls Sie eine Anmeldung versäumt haben, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Geschichte. Den Praktikumsbericht und die Praktikumsbescheinigung geben Sie hingegen bitte in elektronischer Form (PDF-Dokument) bei Herrn Prof. Dr. Schnettger oder Frau Zimmermann (Sekretariat des Arbeitsbereiches Neuere Geschichte) ab.

Für die Abgabe des Praktikumsberichts gibt es keine festen Fristen.

Beachten Sie bitte, dass die Prüfung der Unterlagen und die Hinterlegung der Leistungen in Jogustine eine gewisse Zeit dauert – Sie können das Verfahren deutlich erleichtern, wenn Sie das Praxismodul und das Praktikum bereits in der Lehrveranstaltungsanmeldephase in Jogustine angemeldet haben.

Forschungseinrichtungen und Archive

Bibliotheken

Gedenkstätten

Medien

Museen

Stiftungen, Parteien, Verbände

Der Career Service der JGU Mainz informiert Sie umfassend über den Sinn von Praktika und geht dabei sowohl auf Praktika im Inland als auch im Ausland ein, verweist auf uniweite und überregionale Job- und Praktikumsbörsen und informiert über Bewerbungsstrategien sowohl für Praktika als auch für den Berufseinstieg.

Das Portal des Career Service bündelt darüber hinaus alle Career Service-Angebote verschiedener Einrichtungen an der Universität. Es wendet sich an Studierende sowie Absolventinnen und Absolventen und unterstützt sie bei der Berufsorientierung, der Planung ihrer beruflichen Zukunft und beim Erwerb überfachlicher Qualifikationen. Alle Angebote haben zum Ziel, auf einen erfolgreichen Start ins Berufsleben vorzubereiten.

Ein Praktikum im europäischen Ausland? Auf jeden Fall! Immer mehr Arbeitgeber legen aufgrund der fortschreitenden Globalisierung der Unternehmen Wert darauf, dass Hochschulabsolventinnen und -absolventen bereits während des Studiums berufliche Erfahrungen sammeln. Durch das Ableisten eines Praktikums im Ausland zeigen die Studierenden, dass sie flexibel und in der Lage sind, sich in einem fremden kulturellen Umfeld souverän zu bewegen und sprachlich gut zurechtzufinden. Das Praktikum im Ausland bietet eine Möglichkeit, sich diese gewünschte Auslandserfahrung ohne großen Zeitverlust, teilweise auch während der Semesterferien, anzueignen. Unter dem EU-Programm für lebenslanges Lernen können Studierende im ERASMUS-Programm ein Praktikum im europäischen Ausland absolvieren. Der EU-ServicePoint der JGU Mainz betreut den Bereich Praktika für eingeschriebene Studierende der rheinland-pfälzischen Hochschulen.

Durch das ERASMUS-Praktikum (das ebenfalls über den EU-Servicepoint vermittelt wird) können Sie Ihre persönlichen und fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten im konkreten Arbeitsumfeld erproben und ausbauen.

Das Serviceangebot des BFIO zielt darauf ab, qualifizierte Führungskräfte und Führungsnachwuchskräfte auf ihrem Weg in die Internationalen Organisationen zu unterstützen. In diesem Rahmen bietet es auch Unterstützung bei der Suche nach Praktikumsmöglichkeiten in Internationalen Organisationen an.

In allen Lehrveranstaltungen des B.A. Geschichte (Kernfach/Beifach) gilt die Pflicht zur aktiven Teilnahme. Die Lehrenden gehen i.d.R. zum Semesterbeginn ausführlicher darauf ein, was das für die jeweilige Lehrveranstaltung bedeutet.

In einigen Lehrveranstaltungen gibt es zudem eine Anwesenheitspflicht. Die Prüfungsordnung definiert die Anwesenheitspflicht so: „Die Anwesenheit an einer Lehrveranstaltung ist noch zu bestätigen, wenn die oder der Studierende bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester, versäumt hat. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.“

Sollten diese zwei Fehlsitzungen in Ihrem individuellen Fall, etwa wegen gesundheitlicher Einschränkungen, nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte an Dr. Andreas Frings.

Die Anwesenheitspflicht gilt für folgende Lehrveranstaltungen im B.A. Geschichte:

  • Exkursion und Übung zur Exkursion
  • Seminare: Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere Geschichte, Neueste Geschichte

Didaktische Überlegungen

In der wissenschaftlichen Arbeit steht die Auswertung der schriftlichen Überlieferung im Vordergrund. Deshalb sind neben der sicheren Beherrschung der deutschen Sprache für die Interpretation historischer Quellen Fremdsprachenkenntnisse erforderlich, die ein präzises und vertieftes Textverständnis ermöglichen.

Diese Sprachanforderungen gelten im Sinne einer dringenden Empfehlung auch für Studierende, die Geschichte als Beifach studieren.

Prüfungsordnung

Auszug aus der Ordnung für die Prüfung im Zwei-Fächer-Bachelorstudiengang der Fachbereiche 02, 05 und 07 vom 7. Mai 2009 (StAnz Nr. 30 vom 17. August 2009, S. 1516), fachspezifischer Anhang Geschichte, A. Fachspezifische Zulassungsvoraussetzungen, 1. Fachspezifische Sprachkenntnisse (§ 2 Abs. 2) in der aktuellen Fassung:

„Vorausgesetzt werden gute englische Fremdsprachenkenntnisse, die im Rahmen einer englischen Quellenlektüreübung überprüft werden. Die Kenntnis einer weiteren modernen Sprache (romanische, slawische, baltische, finno-ugrische Sprachen, Arabisch, Türkisch und Neugriechisch) wird durch Vorlegen des Abiturzeugnisses, durch den Nachweis der aktiven Teilnahme an entsprechenden Sprachkursen oder durch gleichwertige andere Nachweise überprüft und muss vor der Anmeldung des Aufbaumoduls (Modul 08) erfolgreich nachgewiesen sein. Ersatzweise können auch Latein (Latinum) oder Altgriechisch (Graecum) für eine moderne Fremdsprache in den Studiengang B.A. Geschichte eingebracht werden.“

Nachweis der Sprachkenntnisse

Die englischen Sprachkenntnisse werden im Rahmen einer englischen Quellenlektüreübung im Einführungsmodul überprüft.

Die Kenntnis einer weiteren modernen Sprache (romanische, slawische, baltische, finno-ugrische Sprachen, Arabisch, Türkisch und Neugriechisch) wird durch Vorlegen des Abiturzeugnisses, durch den Nachweis der aktiven Teilnahme an entsprechenden Sprachkursen oder durch gleichwertige andere Nachweise überprüft und muss vor der Anmeldung des Aufbaumoduls (Modul 08) erfolgreich nachgewiesen sein. Ersatzweise können auch Latein (Latinum) oder Altgriechisch (Graecum) für eine moderne Fremdsprache in den Studiengang B.A. Geschichte eingebracht werden. In allen Fällen wenden Sie sich bitte frühzeitig an Dr. Andreas Linsenmann, der ggf. auch Ihre Nachweise prüft:

Sprachanforderungen für den M.A.

Vorausgesetzt wird Latein (Latinum oder staatliche Ergänzungsprüfung); das ist auch Voraussetzung für eine Einschreibung in den M.A. Geschichte. Ebenso vorausgesetzt werden Englisch sowie eine romanische oder slawische Fremdsprache. Sofern noch nicht im Rahmen des Bachelorstudiums geschehen, werden die modernen Fremdsprachenkenntnisse mit einer Sprachklausur, die bis zur Anmeldung für ein Aufbaumodul bestanden sein muss, überprüft. Der Erwerb eines Diploma Supplement mit einem besonderen Schwerpunkt setzt ggf. besondere Sprachenkenntnisse voraus.

Je früher Sie sich klar werden, ob Sie überhaupt eine Spezialisierung im M.A. anstreben und welche dies sein soll, umso besser können Sie schon Ihr B.A.-Studium daran orientieren und entsprechend sowohl die einschlägigen Module und Lehrveranstaltungen wählen als auch die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse vorbereiten.

Formelle Rahmenbedingungen und Verwaltung

Für die Anmeldung, das Schreiben und die Begutachtung der Bachelor-Arbeit gelten die einschlägigen Bestimmungen aus der Prüfungsordnung. Weitere Hinweise, insbesondere zum Procedere, finden Sie auf der Homepage des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 07.

Das Zentrale Prüfungsamt im Fachbereich 07 ist für die gesamte Administration der Bachelorarbeiten in den B.A.-Studiengängen (sofern das Kernfach im Fachbereich 07 studiert wurde) zuständig. Vor allem bei konkreten Fragen zu Bachelorarbeiten im Fach Geschichte können Sie gerne auf das Studienbüro Geschichte oder die Studienfachberatung Geschichte zukommen.

Oberseminare dienen der freien Diskussion von neuer Forschungsliteratur als auch der Vorstellung eigener, laufender Arbeiten (vor allem Abschlussarbeiten) oder Projektvorhaben. In der Prüfungsordnung von 2011 sieht das B.A.-Abschlussmodul zwei Oberseminare vor, in der Prüfungsordnung von 2014 nur eines. Eine Prüfung findet in den Oberseminaren nicht statt.

Der fachspezifische Anhang zur Prüfungsordnung für den Bachelor of Arts Geschichte (Kernfach) regelt den Umfang der Bachelorarbeit wie folgt:

Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit beträgt neun Wochen. Für die Bachelorarbeit werden 12 LP vergeben.

Das Historische Seminar hat sich daher darauf verständigt, für die schriftliche Bachelorarbeit im Bachelor of Arts Geschichte (Kernfach) einen ungefähren Rahmen von 30 Seiten Umfang vorzugeben. Das entspricht einem Zeichenumfang von max. 100.000 Zeichen inkl. Leerzeichen.

Nach Prüfungsordnung soll in diesem Rahmen gezeigt werden, „dass die Kandidatin oder der Kandidat dazu in der Lage ist, ein Problem aus dem Gegenstandsbereich des Kernfaches mit den erforderlichen Methoden in dem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten.“ Die betreuende Personen der Arbeit haben ihrerseits „die Pflicht, die Kandidatin oder den Kandidaten bei der Anfertigung der Bachelorarbeit anzuleiten und sich regelmäßig über den Fortgang der Arbeit zu informieren“.

Die Meldung zur Bachelorarbeit darf erst erfolgen, wenn mindestens 120 Leistungspunkte, davon mindestens 80 im Kernfach, erworben wurden.

Bitte sorgen Sie rechtzeitig selbst für eine betreuende Person und sprechen Sie mit ihr vor der Anmeldung der Arbeit auch schon das konkrete Thema ab, um den Prozess der Anmeldung nicht aufzuhalten. Ein wichtiger Hinweis dazu: Bei einer solchen Anmeldung der Bachelorarbeit und den dann entsprechend laufenden Fristen kann zwischen dem Ende des Bachelor- und der Aufnahme des Masterstudiums im BAFöG eine Finanzierungslücke eintreten. Bitte berücksichtigen Sie dies gegebenenfalls.

Zur Form:

  • Der Rand sollte links sowie oben 4 cm und rechts sowie unten 2 cm nicht unterschreiten.
  • Der Text ist in 12 Pt. großer Schrift mit einem 1½-zeiligen Abstand im Blocksatz zu formatieren.
  • Es gelten die für alle wissenschaftlichen Arbeiten gültigen Zitierregeln des Historischen Seminars.
  • Bitte unbedingt beachten: Keine Spiralbindung!

Ist die Bachelorarbeit bestanden, gilt die Kandidatin oder der Kandidat als zur mündlichen Abschlussprüfung im Kernfach zugelassen. Diese Prüfung soll innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Bewertungsverfahrens der Bachelorarbeit stattfinden. Der Termin für die Abschlussprüfung wird von dem zuständigen Prüfungsausschuss festgelegt und der Kandidatin oder dem Kandidaten unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Die Dauer der mündlichen Prüfung beträgt im Bachelor of Arts Geschichte (Kernfach) 30 Minuten. Gegenstand der Abschlussprüfung sind der Inhalt der Bachelorarbeit (die die Kandidatin oder der Kandidat in bis zu fünf Minuten vorstellen dürfen) sowie Frage- und Aufgabenstellungen im Kontext des für die Bachelorarbeit gewählten Themas sowie eines weiteren geeigneten Moduls nach Wahl der Kandidatin oder des Kandidaten, welches im Vorfeld mit den prüfenden Personen abzustimmen ist.

Das Historische Seminar hat folgende Entscheidungen zur Betreuung von Bachelorarbeiten und Erwartungshorizont getroffen:

Themenstellung /
Erwartungshorizont:

Gemäß der Prüfungsordnung soll durch die Bachelorarbeit nachgewiesen werden, „dass die Kandidatin oder der Kandidat dazu in der Lage ist, ein Problem aus dem Gegenstandsbereich des Kernfaches mit den erforderlichen Methoden in dem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten“. Unterschiede zwischen B.A.- und B.Ed.-Arbeiten können bei der Themenstellung insofern zum Tragen kommen, als die B.Ed.-Studierenden keine Haupt- und regulären Oberseminare besucht haben und die Bearbeitungszeit für B.Ed.-Arbeiten geringfügig kürzer ist. Da das Historische Seminar den B.Ed.-Studiengang jedoch als wissenschaftliches Lehramtsstudium begreift, besteht indes für B.A.- und B.Ed.-Arbeiten prinzipiell derselbe Erwartungshorizont: Die Studierenden sollen in einem überschaubaren Forschungsfeld ihre Fähigkeit zum angeleiteten, im Übrigen aber eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten unter Beweis stellen. Dieser Erwartungshorizont soll den Studierenden deutlich vermittelt werden. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang auch der Verweis auf die Bewertungskriterien des Historischen Seminars für Hauptseminar- und Abschlussarbeiten sein, die für B.A.- und B.Ed.-Arbeiten in gleicher Weise gelten.

Betreuung:

Gemäß der Prüfungsordnung (B.A.) hat die betreuende Person der Arbeit „die Pflicht, die Kandidatin oder den Kandidaten bei der Anfertigung der Bachelorarbeit anzuleiten und sich regelmäßig über den Fortgang der Arbeit zu informieren“. Das Historische Seminar bekennt sich zum Grundsatz einer dichten und intensiven Betreuung. Dabei besteht jedoch eine Holschuld der Studierenden: Es liegt in ihrer Verantwortung, wie sie das Beratungs- und Betreuungsangebot wahrnehmen.

Ein zentraler Punkt bei der Betreuung von Bachelorarbeiten ist die Anleitung der Studierenden bei der Themenfindung und Themeneingrenzung. Eine nützliche Hilfestellung kann es sein, die Studierenden zur Vorlage eines Exposés, einer Quellen- und/oder Literaturliste zu verpflichten. Bei allen diesen Maßnahmen geht es aber nicht darum, den Studierenden die Themenfindung und die Formulierung einer geeigneten Leitfrage abzunehmen. Während der Schreibphase soll die intensive Betreuung durch verpflichtende Beratungstermine oder eine deutlich akzentuierte Gesprächsbereitschaft der betreuenden Person gewährleistet werden. Die Prüflinge sollen ermuntert werden, bei Bedarf konkrete Fragen zu stellen. Um den Fortgang der Arbeit an einer Bachelorarbeit einschätzen zu können, kann es auch hilfreich sein, sich einzelne Teile (z.B. Einleitung) vorlegen zu lassen.

Bitte denken Sie daran, frühzeitig auf Ihre gewünschten Prüfenden zuzugehen und mit Ihnen sowohl das Thema als auch den Zeitraum der Arbeit abzustimmen. Bedenken Sie dabei auch, dass nicht alle Prüfenden alle denkbaren Themen prüfen geschweige Sie fachlich kompetent beraten können; hier ist eine vorherige Absprache sehr sinnvoll!

Das Studienbüro Geschichte administriert die Bachelor- und Masterstudiengänge am Historischen Seminar. Es steht Studierenden und Lehrenden als Ansprechpartner für studiengangsspezifische Fragen oder auch für Fragen rund um Jogustine zur Verfügung. Sie erreichen das Studienbüro entweder persönlich oder telefonisch oder per Mail unter der gemeinsamen Mailadresse studienbuero-geschichte@uni-mainz.de. Bitte verwenden Sie diese Adresse, wenn Sie nicht sicher sind, an wen Sie Ihre Anfrage richten sollen; verschicken Sie bitte keine parallelen Mails an mehrere Mitarbeitende.

  • Verantwortliche Organisation und Koordination der geschichtswissenschaftlichen Studiengänge
  • Sicherstellen einer ordnungsgemäßen Zulassung von Studierenden zu Lehrveranstaltungen im Sinne des Prüfungsrechts
  • Qualitätssicherung
  • Weiterentwicklung der laufenden Studiengänge
  • An- und Abmeldung von Studierenden zu Lehrveranstaltungen im System
  • Semesterplanung
  • Beratung von Studierenden und Lehrenden in Prüfungsfragen
  • Planung von Prüfungsterminen und Prüfungskorridoren in Abstimmung mit den Prüfenden sowie weiteren zuständigen Gremien
  • Verwaltung der Prüfungsanmeldungen und Prüfungsdaten in Campusnet/JoguStine
  • An- und Abmeldung von Studierenden zu Prüfungen

E-Mail: shahla@uni-mainz.de
Tel.: (49)-6131-39-20195
Fax: (49)-6131-39-20324

Büro: Philosophicum, Raum 01-543

Sprechzeiten:
Nach Vereinbarung per Mail

  • Semesterplanung und Administration der Lehrveranstaltungen in Campusnet/JoguStine
  • Raumplanung
  • Mitwirkung bei der lehrveranstaltungsbezogenen Arbeit des Studienmanagements
  • Verwaltung von Lehraufträgen

Als „Bindeglied“ zwischen dem administrativen Aufgabenfeld der Studienbüros und dem eigentlichen „akademischen Bereich“ des Lehrpersonals fungiert für jeden Studiengang eine Studiengangsbeauftragte oder ein Studiengangsbeauftragter. Diese oder dieser gehört der Gruppe der Hochschullehrenden an. Die Studiengangsbeauftragten arbeiten eng mit dem Studienmanagement zusammen und tragen die Letztverantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der Prüfungsordnungen und der Modulhandbücher. Darüber hinaus sollen sie speziell in Konfliktfällen zwischen den Studienbüros und dem Akademischen Lehrpersonal tätig werden.

Wir bieten Ihnen eine breit gefächerte Studienberatung zu allen Fragen rund um das Geschichtsstudium an der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz und unterstützen Sie auch gerne in den Übergangsphasen zwischen Schule, Studium und Berufseinstieg. Unser Beratungsangebot haben wir für Sie im linken Menübaum thematisch gegliedert, damit Sie für Ihr Anliegen die richtige Ansprechperson finden können. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit und überlegen, welchem Thema sich ihre Fragen zuordnen lassen.

Bitte wenden Sie sich an die entsprechenden Studienfachberatenden und nutzen Sie die Sprechstunden. Einige Fragen lösen sich sicher, wenn Sie unseren Links zur Ersten Hilfe folgen oder die fächerübergreifenden Informationsangebote der Universität nutzen. Wenn Sie unsicher sind, an wen Sie Ihre Anfrage richten können, verwenden Sie diese Adresse: studienberatung@geschichte.uni-mainz.de. Bitte senden Sie Mails mit dem gleichen Anliegen nicht parallel an mehrere Studienfachberatende und Mitarbeitende des Studienbüros.

Die Studienfachberatung hat sich auf bestimmte Themenbereiche spezialisiert:

  • Wo finde ich Unterstützung, wenn bei der Veranstaltungs- oder Prüfungsanmeldung Schwierigkeiten auftreten?
  • Welche Fristen muss ich unbedingt einhalten?
  • Wieso macht „die Jogustine“ nicht, was ich ihr sage?
  • Wie kann ich mein Studium sinnvoll planen?
  • Welche Sprachnachweise muss ich im Geschichtsstudium erbringen?
  • Wie kann ich mein wissenschaftliches Arbeiten besser organisieren?
  • Was kann ich tun, wenn ich unsicher geworden bin, ob ich die richtige Studienwahl getroffen habe?
  • Wie bereite ich mich auf Prüfungen vor?
  • Was muss ich beachten, wenn ich meine Bachelorarbeit anmelden will?
  • Ist ein Master-Studium für mich sinnvoll, und welche Anforderungen stellt es?

Das Prüfungsamt Geschichte ist Teil des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 07 Geschichts- und Kulturwissenschaften. Frau Shahla, die die Prüfungsangelegenheiten in den geschichtswissenschaftlichen Studiengängen betreut, ist für diese Aufgaben vom Fachbereich in das Historische Seminar delegiert worden. Prüfungsrechtliche Hinweise auf der Seite des Zentralen Prüfungsamtes im Fachbereich 07 Geschichts- und Kulturwissenschaften gelten somit in der Regel auch für das Historische Seminar.

  • Beratung von Studierenden und Lehrenden in Prüfungsfragen
  • Planung von Prüfungsterminen und Prüfungskorridoren in Abstimmung mit den Prüfenden sowie weiteren zuständigen Gremien
  • Verwaltung der Prüfungsanmeldungen und Prüfungsdaten in Campusnet/JoguStine
  • An- und Abmeldung von Studierenden zu Prüfungen

E-Mail: shahla@uni-mainz.de
Tel.: (49)-6131-39-20195
Fax: (49)-6131-39-20324

Büro: Philosophicum, Raum 01-543

Sprechzeiten:
Derzeit nur nach Vereinbarung per Mail; später wieder Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 09:30-11:30 Uhr

  • Ich bin als Person oder als Mitglied einer Gruppe (wegen meines Aussehens, meines Geschlechts, meiner sexuellen Orientierung, meiner Nationalität, meiner Religion o.ä.) bedroht worden.
  • Ich bin von Personen oder Gruppen, die ich einem radikalen, rassistischen, frauenhassenden oder krankenfeindlichen Umfeld zuordnen würde, angesprochen worden.
  • Ich bin über Äußerungen oder Aktivitäten in meinem universitären Umfeld gestolpert, die ich einem solchen Umfeld zuordnen würde, bin mir aber unsicher, ob ich damit vielleicht falsch liege.

Die JGU bietet ihren Mitgliedern, vor allem ihren Studierenden, ein spezialisiertes Beratungs- und Unterstützungsangebot als Baustein ihrer Diversitätsstrategie an: So wurde im Rahmen der Umsetzung einer diversitätssensiblen Universitätskultur mit der Einrichtung einer Referentinnen- und Referentenstelle für Antidiskriminierung in der Stabsstelle für Gleichstellung und Diversität ein weiterer Schritt in Richtung einer chancengerechten und diskriminierungsarmen Universität getan. Frau Gonca Sariaydin ist die Referentin für Antidiskriminierung. Sie leitete bereits mehrere Antidiskriminierungsprojekte für unterschiedliche Ministerien und zuletzt eine Antidiskriminierungsstelle an einer hessischen Hochschule. Aufgabe der Stelle ist es, betroffenen Studierenden und Angehörenden der Universität eine Anlaufstelle zu bieten sowie Präventions- und Sensibilisierungsangebote zu erarbeiten.

  • Wo finde ich die richtigen Anlaufstellen und Ansprechpersonen?
  • Welche Vorzüge bietet ein Geschichtsstudium in Mainz?
  • Welcher Studiengang ist der richtige für mich: B.A. oder B.Ed.?
  • Ist ein Geschichtsstudium überhaupt das Richtige für mich?
  • Welche Voraussetzungen benötige ich für die Zulassung zum Geschichtsstudium?
  • Wo bekomme ich eine Einstufung in das entsprechende Fachsemester, wenn ich nach Mainz wechseln will?
  • Welche Studienleistungen meiner Herkunftsuniversität werden mir bei einem Wechsel nach Mainz anerkannt?
  • Welche Studienleistungen werden mir anerkannt, wenn ich den Studiengang wechseln oder ein Doppelstudium aufnehmen will?
  • Kann man im Bachelor schon Veranstaltungen für den Master absolvieren? Wie können sie mir anerkannt werden?

Studieren mit Kindern / Studieren mit physischen und psychischen Beeinträchtigungen („Nachteilsausgleich“) / Studieren unter den Bedingungen der Pflege Angehörender usw.

Viele Studierende sind in ihrem Studium durch Faktoren eingeschränkt, die nicht aus dem Studium selbst herrühren. Dazu gehören z.B. physische oder psychische Beeinträchtigungen. Auch das Studieren mit Kind kann angesichts eingeschränkter Betreuungszeiten Schwierigkeiten bereiten. Nach gesetzlichen Vorgaben sind wir verpflichtet, in diesen Fällen entsprechende Unterstützung zu leisten, und tun das auch gerne. Sie sind herzlich eingeladen, uns hierauf anzusprechen. Alles, was Sie ansprechen, ist selbstverständlich vertraulich.

  • Wo finde ich Rat, wenn in besonderen Lebenslagen Probleme mit der Studienorganisation auftreten?
  • Wer kann mich bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs unterstützen?
  • Ich habe bei Prüfungen oft Krankheitsschübe und/oder Ausfälle – welche Möglichkeiten gibt es, mich trotzdem im erfolgreichen Studieren zu unterstützen?
  • Meine Kinder sind nur vormittags vor 12 Uhr betreut – wie organisiere ich das Studium rund um diese Kinderbetreuungszeiten?

In der Bereichsbibliothek im Georg-Forster-Gebäude gibt es einen weiteren Eltern-Kind-Arbeitsraum. Dieser befindet sich im Untergeschoss der Bereichsbibliothek (Raum-Nr. -1.423). Dieser Raum ist vorrangig für Eltern mit Kind gedacht. Wenn der Arbeitsraum von Studierenden ohne Kind genutzt wird, können Sie sie bitten, Ihnen den Platz zu überlassen.

Ein dritter Eltern-Kind-Raum befindet sich im Kreuzbau. Dort gibt es neben einer Wickel- und Stillecke auch Computerarbeitsplätze und die Möglichkeit, Essen zuzubereiten oder aufzuwärmen.

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz unterstützt behinderte Studierende, damit sie ihr Studium auf dem Campus so weit wie möglich selbstbestimmt und ungehindert absolvieren können. Ansprechpersonen für behinderte Studierende sowie für die Vor-Ort-Betreuung in Mainz ist der Service für behinderte Studierende der JGU. Die Mitarbeitenden blicken auf umfangreiche Erfahrungen zurück und entwickeln gerne mit Ihnen zusammen einen auf sie abgestimmten Lösungsweg für jegliche Probleme, die im Zusammenhang mit Ihrem Studium an der JGU auftreten. Der Service für behinderte und chronisch kranke Studierende an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz informiert Sie über die Barrierefreiheit auf dem Campus. Sie finden auf den Internetseiten (http://www.barrierefrei.uni-mainz.de) eine große Anzahl von nützlichen Links zu allen möglichen Themen, sowie einen ausführliche Fotostrecke und Sammlung der barrierefreien Gebäude und Hörsäle.

Weitere Angebote für behinderte und chronisch kranke Studierende des Service für behinderte Studierende sind:

  • sozialrechtlichen Fragen
  • Organisation und Finanzierung der Hilfen in Studium und Alltag
  • Umgang mit Ämtern und Institutionen
  • der Bewältigung persönlicher Probleme und Krisensituationen
  • psychosozialen Fragen
  • der Antragstellung von technischen Hilfsmitteln und persönlicher Hilfe

Wir halten sehbehinderten- und blindengerechte Hilfsmittel für Sie bereit. Derzeit:

  • Blindenarbeitsplatz mit 80r-Braillezeile und Sprachausgabe
  • Sehbehindertenarbeitsplatz mit Großschrift und Sprachein- und ausgabe
  • Laptop mit Großschrift und Sprachausgabe
  • Leihgeräte
  • Lesegerät und Erweiterung des Hilfsmittelpools

Sonstige Hilfsmittel, Hardware- oder Softwareprodukte können auf Anfrage gerne organisiert und ggf. angeschafft werden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website: http://www.barrierefrei.uni-mainz.de/unseren-hilfsmittelpool/.

  • Hilfe beim Scannen von Dokumenten
  • Ausdruck in Punktschrift
  • Unterstützung bei Recherchen, z.B. in Bibliotheken und/oder im Internet
  • Vorlesedienst oder Organisation von persönlicher Assistenz
  • Beauftragung von Gebärdendolmetschenden
  • vor Ort, d.h. auf dem Campus der JGU in Mainz und Germersheim, Betreuung und Begleitung
  • Hilfestellung bei Klausuren und Hausarbeiten sowie deren Vorbereitung
  • Wer stellt mir Bafög-Bescheinigungen (rosa Formular) aus, und welche Leistungen benötige ich für den Leistungsnachweis?
  • Welche Möglichkeiten gibt es, das Studium zu finanzieren?
  • Wo finde ich Informationen zu Studienkrediten oder Stipendien?
  • An wen kann ich mich in einer finanziellen Notlage wenden?

Wenn Sie einen Leistungsnachweis für das Bafög-Amt brauchen, sollten Sie sich diesen wenn möglich auf dem Formblatt in der Studienfachberatung ausstellen lassen. Das Formblatt „Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG“ finden Sie hier: https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/alle-antragsformulare/alle-antragsformulare_node.html, allgemeine Informationen zum Leistungsnachweis unter https://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/leistungsnachweise.html. Das genannte Formblatt kann auch statt des an der JGU Mainz eingeführten Reporting-Dokuments weiterhin vorgelegt werden.

Aktuelle Hinweise zu Bafög-Regelungen finden Sie auf den folgenden Seiten. Wichtig: Zögern Sie nicht, entsprechende Anträge zu stellen, wenn sich ihre finanzielle Situation oder die ihrer Eltern verschlechtert!

Ausführliche Informationen zum Thema BAföG können Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung abrufen.

Der Bildungskredit ist ein zeitlich befristeter, zinsgünstiger Kredit zur Unterstützung von Studierenden sowie Schülerinnen und Schülern in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen. Er steht neben oder zusätzlich zum BAföG zur Verfügung. Daneben gibt es auch spezielle Studienkredite. An der Universität Mainz werden die Studienkredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über das Studierendenwerk vergeben.

Weitere Hinweise zu Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier:

Zum BAFöG selbst kann das Historische Seminar Sie nicht beraten; dafür ist das Amt für Ausbildungsförderung zuständig.

Wir können Ihnen aber bei der Zusammenstellung der für das BAFöG notwendigen Unterlagen helfen, d.h. bei den im Fach zu erstellenden Informationen. Das sind insbesondere Leistungsnachweise für BAföG-Angelegenheiten. Um die entsprechende Bestätigung zu bekommen, müssen sie mit dem Vordruck des BAföG-Amts (rosafarbene Bescheinigung über die „üblichen Leistungen“) in die Studienfachberatung gehen, um sich dort die Bestätigung ausstellen zu lassen. Dieses Gespräch ist oft sehr produktiv und eine wichtige Unterstützung; bitte machen Sie gerne davon Gebrauch!

  • Wie finde ich meine persönliche Antwort auf die Frage, was man mit dem Geschichtsstudium machen kann?
  • Wo finde ich Informationen zu Berufen für Historikerinnen und Historiker?
  • Wie kann ich meinen Berufseinstieg schon während des Studiums planen?
  • Welche Praktika kommen für mich infrage?
  • Wo kann ich mich über Weiterbildungsmöglichkeiten und akademische Stellenangebote informieren?

Bitte nutzen Sie auch den Blog „Geschichte und Beruf“ zur Orientierung. Bescheinigungen zum „Pflichtpraktikum“ erhalten Sie bei Dr. Freia Anders.

Dr. Heidrun Ochs ist derzeit beurlaubt.

  • Welche geschichtsdidaktischen Anforderungen stellt das Lehramtsstudium Geschichte?
  • Wie bereite ich mich auf die M.Ed.-Arbeit vor?
  • Was muss ich beachten, wenn ich mich zur Staatsexamensprüfung oder zur Erweiterungsprüfung anmelde?
  • Wo finde ich Informationen rund um den Zertifikatsstudiengang Erweiterungsprüfung Drittfach?
  • Welche Voraussetzungen sollte ich für ein erfolgreiches Studium im Ausland erfüllen?
  • Wie bewerbe ich mich für ein Studium im Ausland?
  • Was muss ich beachten, wenn ich meinen Auslandsaufenthalt vorbereite?
  • Wie lässt sich ein Auslandsaufenthalt in meine Studienplanung einfügen?
  • Welche im Ausland erbrachten Leistungen können mir anerkannt werden?
  • Welche Stärken hat das Studium im integrierten Studiengang Mainz-Dijon?

In jedem Semester bieten wir Veranstaltungen zu verschiedenen Beratungsthemen an:

Montag 12. Januar 2026, 14-16 Uhr im Besprechungsraum im Erdgeschoss des Philosophicum-II (Flur des Zentrums für Lehrerbildung) (Verena von Wiczlinski, Andreas Frings)

Wir informieren Sie über die Modalitäten der Bachelorprüfung sowie Fragen des Zugangs zum Masterstudium: 5. November 2025 (Mittwoch), 12-13 Uhr, Microsoft Teams-Besprechung, 

Jetzt an der Besprechung teilnehmen

Besprechungs-ID: 399 070 849 687 1, Passcode: eM9DZ2gE

Wir bieten Ihnen ein Bewerbungstraining zum Berufseinstieg für Historiker*innen an: gemeinsam mit Kommiliton*innen können Sie üben, ihre Profile mit Stellenangeboten oder den Anforderungen potentieller Praktikumsgeber abzugleichen: 21. Januar 2026 (Mittwoch), 16-19 Uhr, Voranmeldung unter Vorlage von (fiktiven oder tatsächlichen Bewerbungsunterlagen) bis 10. Januar 2025: anders@uni-mainz.de.

Besuch des Geschichtsorts Adlerwerke – Fabrik, Zwangsarbeit, Konzentrationslager – in Frankfurt am Main, Führung durch die Ausstellung und Workshop zur Gedenkstättenarbeit mit biographischen Quellen: 18. November 2025, 10-13 Uhr, vor Ort, Voranmeldung bis 9.11.: anders@uni-mainz.de.

Die Johannes Gutenberg-Universität Mainz verfügt über ein breites Informations- und Beratungsangebot. Auf dieser Seite finden Sie eine Liste mit den wichtigsten Links.