Hier finden Sie einige Informationen zu Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungstypen allgemein. Die dort angegebenen Hinweise sind vor allem für die Lehrenden als Orientierung bei der Konzeptualisierung ihrer Lehrveranstaltungen gedacht. Sie können sich als Studierende deshalb auch nicht in einem rechtlich relevanten Sinne hierauf berufen. Verstehen Sie es daher bitte vor allem als einen Beitrag zu einer transparenten Lehrorganisation!

In allen Bachelor-Studiengängen ist das Einführungsmodul mit seiner Kernvorlesung „Einführung in Grundlagen, Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft“ verpflichtend und prüfungsrelevant. Die Vorlesung ist weitgehend standardisiert und wird zur Zeit vor allem von Prof. Dr. J. Rogge und Prof. Dr. M. Kißener angeboten, die in Zusammenarbeit mit weiteren Vertretenden des Lehrkörpers die Modulprüfung durchführen. Bis auf weiteres soll diese erste Modulprüfung, der sich die Studierenden unterziehen müssen, vor allem wegen der Komplexität des Stoffes als mündliche Prüfung abgehalten werden.

Die Studierenden sollen Aufgaben, Arbeitsweisen und Ziele der Geschichtswissenschaft kennen lernen, die Methoden des geschichtswissenschaftlichen Arbeitens problemorientiert darstellen und verschiedene Theoriemodelle benennen und erklären können. Sie sollen die Spezifik historischen Denkens und geschichtswissenschaftlichen Arbeitens beschreiben können. Paradigmatisch sollen die Studierenden englischsprachige Quellentexte zuverlässig übersetzen und interpretieren können.

Diese Übung ist zur Ergänzung und Vertiefung der gleichnamigen Vorlesung gedacht. Sie soll eng an die Inhalte der Einführungsvorlesung angebunden werden. Vermittelt werden soll, dass Geschichte als Wissenschaft durch die Anwendung von Methoden und Theorien konstituiert wird.

Behandelt werden Texte, in denen zentrale geschichtswissenschaftliche Konzeptionen vorgestellt werden. Aus pragmatischen Gründen sollte eine Auswahl von sechs bis acht Texten getroffen werden. Die Übung soll verschiedene Schulen (v.a.: Historismus, Historische Sozialwissenschaft, Neuere Kulturgeschichte) und Problemstellungen (Fakten und Interpretation, „Theorie“ in der Geschichtswissenschaft“) sowie nach Möglichkeit auch die Bedeutung unterschiedlicher Herangehensweisen an das gleiche historische Thema thematisieren. Es können nicht alle möglichen Konzeptionen behandelt werden; aber es sollte den Studierenden vermittelt werden, dass historisches Arbeiten und die Entwicklung von Fragestellungen konzeptionell eingebunden sind. Insbesondere die Texte zu Schulen in der Geschichtswissenschaft sollten an Hand eines Rasters erarbeitet werden, das Erkenntnisinteressen, Sozialtheorie/ Gesellschaftstheorie, typische Quellen, typische Methoden und politische Implikationen der verschiedenen Schulen erfasst. Das hat Vorteile für die Studierenden in ihrer Prüfungsvorbereitung, aber auch für die Strukturierung eines meist völlig neu zu erschließenden Wissensbestandes. Sehr wichtig ist eine „Praxisstunde“, in der ohne Textvorbereitung an einem vertrauten historischen Beispiel in Kleingruppen die Relevanz je einer Schule für die historische Analyse dieses Phänomens skizziert und präsentiert wird.

Vorschläge für den Reader zur Übung:

Historisches Wissen

Sören Kjörup: Humanities – Geisteswissenschaften – Sciences Humaines. Eine Einführung. Stuttgart u.a.: Metzler 2001, S. 122-135.

Historismus / Hermeneutik

Friedrich Jaeger/Jörn Rüsen, Geschichte des Historismus, München 1992, S. 1-8 (Einführung), S. 41- 53 (Prinzipien der Fachlichkeit: Die disziplinäre Matrix).

Sozial-/Gesellschaftsgeschichte

Nolte, Paul, Historische Sozialwissenschaft, in: Kompass der Geschichtswissenschaft, hg. von Joachim Eibach, Günter Lottes, Göttingen 2002, S. 53-68.

Alltagsgeschichte

Lüdtke, Alf, Alltagsgeschichte, Mikro-Historie, historische Anthropologie, in: Geschichte. Ein Grundkurs, hg. von Hans-Jürgen Goertz, Hamburg 1998, S. 557-578.

Kulturgeschichte

Silvia S. Tschopp, Wolfgang E.J. Weber, Grundfragen der Kulturgeschichte, Darmstadt 2007, S. 1-23.

Die erfolgreiche Teilnahme der Übung wird durch das Erstellen eines Stundenprotokolls und einer Textzusammenfassung nachgewiesen.

Die Modulbeschreibung erläutert den Zweck dieser Veranstaltung folgendermaßen: „Schließlich soll der Studierende für die exakte Übersetzung und Interpretation auch fremdsprachiger Quellentexte sensibilisiert werden; zu diesem Zweck wird eine verpflichtende Quellenlektüreübung in Englisch ins Lehrprogramm eingebunden.“ Im Musterstudienverlauf wird diese Übung im 1. oder 2. Fachsemester belegt.

Zu konstatieren ist, dass ein Großteil der Studienanfänger und -anfängerinnen für das Übersetzen von englischsprachigen Texten (und damit für das exakte Textverständnis) nur geringe Voraussetzungen von der Schule mitbringt, wo (zumindest nach den Lehrplänen von Rheinland-Pfalz und Hessen) die „kommunikative Kompetenz“ in der Didaktik der modernen Fremdsprachen im Vordergrund steht. Für den Historiker und die Historikerin ist bei der Interpretation englischsprachiger Texte jedoch ein genaues Textverständnis notwendig (weil die Bedeutung häufig auch in der Nuance liegen kann), was sehr eng benachbart ist mit der Fähigkeit, diese Texte auch exakt zu übersetzen.

Wichtiges Anliegen der Übung ist also, den teilnehmenden Studierenden das exakte Übersetzen aus einer Fremdsprache durch ein über mehrere Wochen hinweg laufendes Üben grundsätzlich vertraut zu machen. Dazu gehört auch die Schärfung des Bewusstseins für die Unterschiede der Fremdsprache vom Deutschen, etwa im Hinblick auf Syntax, Grammatik und Semantik, und für die Folgen für richtiges Übersetzen. Insofern schärft die Übung auch in hohem Maß das Bewusstsein für die eigene Sprache, das Deutsche.

Daneben müssen die übersetzten Texte der Interpretation zugeführt werden, deren jeder Quellentext bedarf. Dafür müssen sie sowohl in einen Kontext gestellt werden, um den äußeren Rahmen der Quelle zu erkennen, als auch aus sich selbst heraus verstehend interpretiert werden. Letzteres verlangt selbstverständlich Fragestellungen, die sich nicht allein aus der Quelle ergeben, sondern die von außen, also von Lehrenden und Studierenden, herangetragen werden müssen. Zu ersterem gehört dagegen zwingend auch die Beschaffung von Informationen über angesprochene Dinge, die sich nicht aus der Quelle selbst heraus erklären lassen (Informationen zu genannten Namen, Ereignissen, Kontexten, usw.).

Als Lehrform empfiehlt sich, den Studierenden ein gewisses Konvolut an englischsprachigen Texten zum jeweiligen Thema der Übung zur Verfügung zu stellen und diese kapitelweise in jeweils einer Sitzung „abzuarbeiten“. Der vorgängige Arbeitsauftrag an alle Teilnehmenden besteht darin, sich auf die Übersetzung der jeweils nächsten Sitzung (2-4 Seiten) so vorzubereiten, dass er bzw. sie eine Übersetzung vortragen können. Diese ist dann mit allen zu erörtern. Dabei liegt es an den Übungsleitenden, korrigierend einzugreifen, auf Übersetzungsfehler hinzuweisen und diese ggf. von der Lerngruppe korrigieren zu lassen. Jeweils einzelne Teilnehmernden sollten vorgängig beauftragt werden, für die jeweils nächste Sitzung die oben angesprochenen Informationen zu ermitteln. Auf diesem Weg können auch wichtige Hilfsmittel (biographische Nachschlagewerke, Lexika, Handbücher) erwähnt werden, um die Arbeit der Proseminare der Basismodule zu unterstützen. Ggf. kann von diesen Teilnehmenden eine (sehr kurze) „Präsentation“ ihrer Informationen gefordert werden. Diese Informationen liefern die Basis für die angesprochene Interpretation. Darüber hinaus kann von allen Studierenden über das gesamte Semester hinweg die Lektüre von ein bis zwei Büchern zum Thema der jeweiligen Übung verlangt werden. Zusammen mit den beiden genannten Arbeitsaufträgen und mit der Kontaktzeit dürfte der Workload von 6 LP = 180 h im Durchschnitt der Studierenden damit ausgeschöpft sein.

Am Ende der Übung steht eine Klausur. Diese Klausur kann in der letzten oder in der vorletzten Vorlesungswoche geschrieben werden. Sie sollte eine Woche später korrigiert vorliegen. Klausurbögen werden gestellt (Kanzleipapier aus dem Sekretariat der Geschäftsführung), da dies die notwendige Archivierung erleichtert. Möglichst jede 2. Zeile sollte für Korrekturen und Ergänzungen frei bleiben. Übersetzungsvarianten sind zu vermeiden; es wird nur eine Version korrigiert. Studierende müssen Ihre Matrikelnummer (Studentenausweis) und einen Ausweis (Lichtbildkontrolle bei großen Klausurgruppen) mitbringen.

Die Klausur besteht aus zwei Teilen: a) einer Übersetzung im Umfang von +/- 200 Wörtern; b) zwei oder drei Fragen zum Übersetzungstext und auf den allgemeinen Inhalt dessen hin, was in der Übung bearbeitet wurde. Für die Klausur stehen laut Modulbeschreibung 60 min zur Verfügung (idealtypisch 45 min für die Übersetzung, 15 min für die Beantwortung der Fragen). Bei der Klausur darf ein nichtelektronisches zweisprachiges englisch-deutsches Wörterbuch verwandt werden. Andere Hilfsmittel sind ausgeschlossen.

Bei der Auswahl des Übersetzungsteils der Klausur werden die Übungsleitenden zweckmäßigerweise darauf achten, dass sich die Zahl der komplexen syntaktischen Konstruktionen im Rahmen hält und alle vorkommenden Wörter in einem üblichen Englisch-Wörterbuch aufgeführt sind. Ggf. sollten einige wenige seltene oder heute ganz ungebräuchliche Wörter erläutert werden. Eigennamen, die nicht zu übersetzen sind, sollten kursiv gekennzeichnet werden (und im Umkehrschluss sollte deutlich gemacht werden, dass für alles übrige deutsche Wörter bzw. Begriffe erwartet werden). Aus der Übung bekannte Begriffe (auch spezielle!) können in der Klausur als bekannt vorausgesetzt werden.

Bei den anschließenden zwei bis drei Fragen sollte mindestens eine an den Klausurtext selbst unmittelbar anschließen (z.B. „Erarbeiten Sie aus der Quelle den Standpunkt der Verfassenden …“), mindestens eine auf faktographische Kenntnisse aus der Übung und auf den Transfer des in der Übung Erarbeiteten abzielen. Dabei werden sich selbstverständlich Überschneidungen dieser drei Bereiche ergeben. Bei der Stellung und der Korrektur dieser Fragen ist der vergleichsweise geringe Zeitanteil von (idealtypisch) 15 min zu berücksichtigen.

Bei der Bewertung der Gesamtleistung werden die Teile „Übersetzung: Beantwortung der Fragen“ im Verhältnis 3:1 gewichtet (entsprechend den idealtypischen Zeitanteilen in der Klausur). Der Übersetzungsteil gilt als bestanden, wenn nicht mehr als 9 Fehler gemacht wurden; der Frageteil gilt als bestanden, wenn knapp die Hälfte der möglichen Punktzahl erworben wurde. Beide Teile müssen auch einzeln bestanden sein, um die Quellenlektüre-Klausur zu bestehen.

Als mögliches Modell für die Punkte- bzw. Notenvergabe (unter der Annahme, dass für die Beantwortung der zwei bis drei Fragen maximal 15 Punkte zu erzielen sind) wird empfohlen:

Übersetzungsteil: Fehler=Noten: 0=1,0; 1=1,3; 2=1,7; 3=2,0; 4=2,3; 5=2,7; 6=3,0; 7=3,3; 8=3,7; 9=4,0 (Übersetzung bestanden bei nicht mehr als 9 Fehlern);

Fragenteil: Punkte=Noten: 15=1,0; 14,5-14=1,3; 13,5=1,7; 13=2,0; 12,5-11,5=2,3; 11=2,7; 10,5=3,0; 10-9=3,3; 8,5=3,7; 8,0=4,0.

Bei der Korrektur der Übersetzung achten die Prüfenden auf eine adäquate Berücksichtigung des Schwierigkeitsgrades der übersetzten Texte.

Studierende dürfen ihre Klausur einsehen (z.B. in der Nachbesprechung), aber wegen der Archivierungspflicht im Prüfungsamt nicht behalten.

Das Durchführen einer Probeklausur zu Beginn des Semesters wird dringend empfohlen.

Klausur zur Englischen Quellenlektüre „The Eastern Question“, Die erste Mehmet-Ali-Krise (1831-1833):

For the British, as for the Russians, the prospect of an Ottoman collapse posed a serious threat in 1833. Not only might it provoke a Russian seizure of Constantinople and the Straits, and the permanent closure of the Straits to British warships which that would entail, but it might also result in the creation of a powerful Egyptian empire, embracing Syria, Mesopotamia, Arabia and parts of Anatolia, which would be capable, independently or in conjunction with the Russians or the French, of cutting Britain’s communications with India by way of the Near and Middle East. In the early stages of the crisis, however, the British showed little inclination to become involved. Only towards the end, as the extent of the threatened collapse became evident, did British ministers bestir themselves. By then, however, it was too late. The Russians, in reward for their support, had on 8 July 1833 secured from the Sultan the Treaty of Hunkiar Iskelesi, which committed Russia and the Ottoman Empire to render one another substantial aid and assistance in the event of an attack on either. In a secret article, it also defined the aid and assistance that the Ottomans might render as the closure of the Straits to foreign warships.

Fragen:

1) Skizzieren Sie den Verlauf der ersten Mehmet-Ali-Krise von 1831-1833.

2) Geben Sie die wesentlichen Bestimmungen des Vertrags von Hunkiar-Skelessi wieder.

3) Erläutern Sie die Schlussfolgerungen, die Großbritannien aus dem Ergebnis der 1. Mehemet-Ali-Krise zog, und zeigen Sie am Beispiel einer von Ihnen zu wählenden folgenden Orientkrise auf, welche Politik Großbritannien daraus ableitete.

Die Übung dient der intensiven Auseinandersetzung mit verschiedenen wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Textsorten, die historisches Wissen vermitteln. Das Lesen solcher Texte wie auch das Verfassen kürzerer Formen (Rezensionen, Abstracts, Lexikonartikel, Klappentexte u.ä.) stehen zu gleichen Teilen im Mittelpunkt der Lehrveranstaltung. Die Studierenden üben dadurch einerseits, Texte zu verstehen, sie auf zentrale Argumentationen zu reduzieren und gezielt zusammenzufassen. Andererseits entwickeln sie ihre eigene Ausdrucksfähigkeit, werden für die Anforderungen verschiedener Textsorten sensibilisiert und lernen, Texte an unterschiedlichen Zielgruppen und Informationsabsichten auszurichten. Durch das Redigieren und Beurteilen der Texte anderer Studierender im peer-to-peer-Verfahren wird Gruppenarbeit sowie konstruktives Feedback geübt.

Zu Semesterende verfassen die Studierenden einen längeren Text, bspw. ein Essay oder eine Sammelrezension von 3-4 Seiten Länge. Das Entwickeln der zugrundeliegenden Gedanken sowie das Verfassen kann durch entsprechende Übungen im Unterricht begleitet werden.

Um eine anschauliche und fundierte Auseinandersetzung mit dem wissenschaftlichen Schreiben zu ermöglichen, erfolgt der Unterricht anhand eines bestimmten Themas. Die Dozierenden wählen dazu ein überschaubares und durch die Literatur gut erschlossenes Thema aus. Liegt ein kompaktes Einführungswerk vor, kann auch der Aufbau einer Monographie beispielhaft diskutiert werden. Die Beschäftigung mit dem Thema und das Diskutieren und Verfassen von Texten sind vom Umfang her gleichwertige Übungsinhalte.

Die Übung wird nach regelmäßiger und aktiver Teilnahme als bestanden bewertet. Dazu zählt auch die Abgabe der zu verfassenden Texte sowie eines den Ansprüchen an eine wissenschaftliche Argumentation genügenden, abschließenden längeren Textes. Die Veranstaltung ist nicht notenrelevant; jedoch können einzelne Texte im Sinne einer qualifizierten Rückmeldung intern benotet werden.

Esselborn-Krumbiegel, Helga: Von der Idee zum Text. Eine Anleitung zum wissenschaftlichen Schreiben. Paderborn 2008 (UTB 2334).

Frank, Andrea / Haacke, Stefanie / Lahm, Swantje: Schlüsselkompetenzen: Schreiben in Studium und Beruf. Stuttgart 2007.

Göttert, Karl-Heinz: Kleine Schreibschule für Studierende. München 2002 (UTB 2068).

Kruse, Otto: Lesen und Schreiben. Der richtige Umgang mit Texten im Studium. Konstanz 2010 (UTB 3355).

Schmale, Wolfgang (Hg.): Schreib-Guide Geschichte. Schritt für Schritt wissenschaftliches Schreiben lernen. Wien 2006 (UTB 2854).

Wolfsberger, Judith: Frei geschrieben. Mut, Freiheit & Strategie für wissenschaftliche Abschlussarbeiten. Wien 2009 (UTB 3218).

Die Module 2, 3, 4 und 5 in den Studiengängen B.A. Kernfach und B.A Beifach bestehen jeweils aus einer Vorlesung, einem Proseminar und einer Übung.

Die Vorlesung hat dabei einführenden Charakter. In ihr soll den Studierenden, die zumeist mit lückenhaften historischen Grundkenntnissen ihr Studium beginnen, ein Überblick über die jeweilige Epoche geboten werden. Hier kommt es darauf an, tatsächlich die Epoche „einzufangen“ und Orientierung in Raum und Zeit zu vermitteln. Das heißt selbstverständlich: Die Vorlesung kann nicht umfassend informieren, sie kann im vorgegebenen Zeitrahmen in der Regel auch nicht die Kontroversen der Forschung vermitteln. Ergänzend zum Vorlesungsstoff ist die Lektüre einschlägiger Überblickswerke von den Dozierenden der Vorlesung verpflichtend zu machen und auch in der Modulprüfung abzuprüfen. Dabei ist der Leistungspunkteansatz für die Vorlesung zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, die Vorlesung in Absprache mit den Dozierenden der jeweiligen Epoche zu konzipieren, um eine Gleichmäßigkeit der Wissensvermittlung sicherzustellen und ggf. auch kurzfristige Vertretungen (bei Krankheit, Beurlaubung etc.) zu ermöglichen.

Die Verantwortung für die Organisation der in der Regel an die Vorlesung gekoppelten Modulprüfung obliegt den Dozierenden der Vorlesung. Die Modulprüfung in den Epochen-Basismodulen findet zumeist in schriftlicher Form (Klausur, E-Klausur) statt, nur im Epochen-Basismodul Mittelalter wird bis auf weiteres eine mündliche Prüfung vorgesehen, um, wie vorgeschrieben, auch diese Prüfungsform anzubieten.

Das Proseminar dient vor allem der epochenspezifischen Propädeutik und ist zu diesem Zweck an ein Thema gebunden. Entlang dieses Themas soll dann die Propädeutik entfaltet werden.

Übungen in alter, mittelalterlicher, neuer und neuester Geschichte werden im Rahmen des Bachelorstudiums in den Epochen-Basismodulen nur von den Studierenden im B.A. Kernfach und Beifach Geschichte verlangt. Die Gestaltung dieser Übungen ist den jeweiligen Übungsleitenden weitgehend überlassen, doch sollen sie in geeigneter Weise dazu beitragen, den im Basismodul durch Basisvorlesung und Proseminar vermittelten Stoff zu verfestigen und exemplarisch geschichtswissenschaftliches Arbeiten und Argumentieren einzuüben. Die Übung wird bei aktiver Teilnahme, die durch eine kleine Studienleistung (i.d.R. Referat, Protokoll oder Zusammenfassung; andere kleinere Formen sind ebenfalls möglich) als „bestanden“ (d.h. ohne Note) bewertet. Übungen in der alten Geschichte sind ausschließlich dem epochalen Basismodul zugeordnet und dienen der Kenntnis der althistorischen, materiellen Quellen; in den anderen Epochen sind sie in der Regel polyvalent zu den epochalen Aufbaumodulen.

Im Studiengang B.Ed. Geschichte entfällt in allen epochengebundenen Basismodulen die Übung.

  • Einführung in den historisch-kritischen Umgang mit epochenspezifischen Quellen
  • Einführung in die epochenspezifischen Grund- und Hilfswissenschaften (literarische Überlieferung, Epigraphik, Numismatik, Archäologie, Papyrologie, Chronologie, Historische Geographie)
  • Kenntnis der epochenspezifischen Charakteristika
  • Befähigung zum selbständigen und strukturierten wissenschaftlichen Arbeiten
  • Befähigung zu eigenständig-kritischer Urteilsfähigkeit
  1. Quellen, Quellenkunde (im weiten Sinne) und Quellenkritik
    1. Grundsätzliches zu Quellen und Literatur (Definition, Überlieferung, Quellenkritik, Quelleninterpretation)
    2. Quellensystematik: Quellenarten und Quellengattungen
    3. Hilfsmittel (Quellenkunden, Lexika, Sprachlexika)
    4. Editionen und Übersetzungen (gedruckt und digital)
  2. Hilfsmittel („Handwerkszeug des Althistorikers“)
    1. Lexika (u.a. RE, Kleiner Pauly, Neuer Pauly, OCD)
    2. Prosopographische Hilfsmittel (u. a. Broughton MRR, PIR, PLRE)
    3. Handbücher & Standardwerke (u. a. Handbuch der Altertumswissenschaft [HAW bzw. HdAW], Cambridge Ancient History [CAH], OGG, ANRW)
    4. Atlanten (u. a. Historischer Atlas der antiken Welt. DNP-Suppl.bd. 3, Barrington Atlas of the Greek and Roman Worlds)
    5. Zeitschriften (gedruckt und digital) f) fachspezifische Datenbanken
  3. Historische Hilfs- und Nachbarwissenschaften
    1. Epigraphik
    2. Numismatik
    3. Archäologie
    4. Papyrologie
    5. Chronologie
    6. Historische Geographie
  4. Techniken wissenschaftlicher Informationsbeschaffung, -selektion, -strukturierung
    1. Bibliographien (fachspezifische Datenbanken, Periodika, Kataloge, „Schneeballsystem“: u. a. Année Philologique [AE], Gnomon)
    2. Verarbeitung von Informationen (u. a. Datenverwaltungsprogramme, „Zettelkasten“)
  5. Präsentation und Vermittlung wissenschaftlicher Themen, Theorie und Praxis des Vortrags (Aufbau, Rhetorik, Medien, Tischvorlage, Handout)
  6. Verfassen der Hausarbeit
  • Gewichtung innerhalb der Proseminare (3 SWS): ca. 60 Prozent Propädeutik / ca. 40 Prozent themenorientierte Inhalte; die Propädeutik umfasst stets die konkrete Anwendung von Arbeitstechniken und Hilfsmitteln.
  • Primäre Funktion des Tutoriums: Vertiefung der propädeutischen Inhalte bzw. Anwendung an konkreten Hausaufgaben.
  • Erstellen einer Bibliographie zu einem vorgegebenen, vom Inhalt des Proseminars unabhängigen Thema aus der Alten Geschichte (25 Titel insgesamt, davon mindestens 5 wiss. Aufsätze, 5 Artikel aus Fachlexika, 5 Rezensionen).
  • Das Referat ist ein maximal 30-35 Minuten dauernder Fachvortrag über ein eng begrenztes Thema, das unter Berücksichtigung der relevanten Quellen und Forschungsliteratur eingehend beleuchtet wird (quellenorientierte Analyse). Alle Studierenden übernehmen ein Referatsthema. Übersteigt die Teilnehmendenzahl die Zahl der Referatsthemen, werden Referatsgruppen gebildet, die das Thema gemeinschaftlich vorbereiten (gemeinsame Tischvorlage, gemeinsame Präsentation). Der Vortrag wird von einer zu Beginn der Referatssitzung von den Dozierenden gelosten Person aus der Gruppe präsentiert. Die Auswertung des Referates erfolgt in der Sitzung durch die Studierenden.
  • Die Hausarbeit ist in der Regel eine wissenschaftliche Vertiefung zu einer mit den Dozierenden vereinbarten speziellen Themenstellung aus dem Bereich des Referatsthemas (z. B. zentrale Quelle, spezielle Fragestellung etc.). Sie erfordert eine angemessene und kritische Berücksichtigung der Quellen und der Forschungsliteratur und sollte auf die Untersuchung der Fragestellung(en) fokussiert sein (problemorientierte Analyse statt Deskription).

In ihrer Gesamtheit führen die vier geschichtswissenschaftlichen, epochengebundenen Proseminare der Bachelor-Studiengänge in das wissenschaftliche Arbeiten im Fach Geschichte ein. Sie übernehmen dabei je spezifische Aufgaben, die zusammengenommen dem Erwerb von Wissenschaftskompetenz, Methodenkompetenz, Interpretationskompetenz, Darstellungskompetenz und Gattungskompetenz dienen.

Das Proseminar Neueste Geschichte dient insbesondere der Einführung in das geschichtswissenschaftliche Arbeiten als Wissenschaft.

Das Proseminar Mittelalterliche Geschichte hat einen quellenkritischen und hilfswissenschaftlichen Schwerpunkt.

Das Proseminar Alte Geschichte entwickelt neben den epochenspezifischen, quellenkundlichen Kenntnissen die Kompetenz des individuellen Kurzvortrags (Referat).

Das Proseminar Neuere Geschichte führt neben der Vorstellung epochenspezifischer Quellentypen in gruppenspezifische Arbeitsformen ein und rundet die bisher erworbenen Fertigkeiten integrierend ab.

Proseminararbeiten dienen im Wesentlichen dem Einüben der im Proseminar erworbenen handwerklichen Fähigkeiten. Sie sollen den Studierenden Schritt für Schritt befähigen, eine korrekte und eigenständige wissenschaftliche Arbeit zu schreiben. Das Ziel des Proseminars ist die Beherrschung der epochenspezifischen propädeutischen Grundlagen, die sachgerechte und frageorientierte Analyse und Einordnung historischer Phänomene sowie die überzeugende Darstellung der gewonnenen Erkenntnisse. Die Leistungsmessung und –bewertung orientiert sich daher am erwarteten Kompetenzerwerb, der folgende zentrale Kompetenzen umfasst:

  1. Wissenschaftskompetenz (übergeordnet)
  2. Methodenkompetenz
  3. Interpretationskompetenz
  4. Darstellungskompetenz
  5. Gattungskompetenz

Die Hausarbeiten in den Proseminaren des Bachelorstudienganges sollten einen Umfang von ca. 6-8 Textseiten (zzgl. Inhaltsverzeichnis, Literatur-/ Abkürzungsverzeichnis, Beilagen etc.) haben und nicht mehr als 100 – 120 Stunden Arbeitszeit insgesamt (d.h. einschließlich Literaturbeschaffung, Lesezeit, Konzeption, Ausarbeitung etc.) in Anspruch nehmen. Diese Länge entspricht einer Gesamtzeichenzahl inkl. Leerzeichen von 20.000-28.000 Zeichen.

Mit den Hausarbeiten soll überprüft werden, ob die Studierenden in der Lage sind:

  • eine historische Fragestellung exakt zu formulieren,
  • die zur Beantwortung der Frage relevante Literatur zu ermitteln und sachgerecht auszuwerten,
  • die zur Verfügung stehende Literatur kritisch zu bewerten (Unterscheidung wissenschaftlicher von unwissenschaftlicher Literatur),
  • eine Antwort in einem stringent konzipierten und sprachlich wie argumentativ hinlänglichen Text zu formulieren und dabei
  • korrekt zu zitieren wie auch bibliographische Nachweise in Fußnoten zu führen.

Bei der Themenstellung muss daher dringend darauf geachtet werden, dass das Thema

  • auf 6-8 Seiten und
  • innerhalb von vier Wochen

bearbeitet werden kann.

In der Benotung wird vor allem auf Sprache, äußere Form, Aufbau, wissenschaftliche Erschließung sowie Eigenständigkeit und Urteilsfähigkeit geachtet. Für die Begutachtung der schriftlichen Hausarbeiten in Seminaren steht ein Bewertungsschema zur Verfügung, das der Objektivierung und größeren Transparenz der Notenvergabe dient:

Hinsichtlich der immer wieder verwirrenden Vielfalt an Regeln des korrekten Zitierens haben wir zudem eine Übersicht für Sie zusammengestellt, mit der Sie zumindest in allen normalen Fällen gut arbeiten können – die Übersicht haben wir ebenfalls auf der genannten Seite verlinkt.

Mit Ausnahme der Übungen in den Modulen 1, 1ED (Englische Quellenlektüre, ggf. Historische Darstellung) und 6ED (Übung Geschichtsdidaktik) dienen alle Übungen in den epochengebundenen Basis- und Aufbaumodulen vor allem der Vertiefung von für die jeweilige Epoche oder Region sinnvollen und wichtigen theoretischen oder methodischen Fertigkeiten oder thematischem Wissen. Prüfungen und Studienleistungen finden in diesen Übungen (die oben genannten Ausnahmen gelten auch hier) nicht statt. Dadurch wird Raum für freies Ausprobieren und methodisches/theoretisches Üben geschaffen, das nicht dem Druck der Note/Modulnote unterliegt. Um dennoch einen sinnvollen Nachweis über die aktive Teilnahme führen zu können, legen die Übungsleitenden selbst fest (und kündigen dies in der Regel im Veranstaltungskommentar und zu Beginn der Veranstaltung an), welche Formen der Vor- und Nachbereitung des Übungsstoffs sie jeweils erwarten. Das Historische Seminar hat sich unter Beteiligung von Studierendenvertretenden auf eine nicht abschließende Liste an Nachweisen geeinigt. Danach sind Einzel- und Gruppenreferate, Präsentationen, Essays (höchstens 3 Seiten), Portfolios, das Anfertigen von Plakaten, Protokollen, Übersetzungen und Transkriptionen sowie das Schreiben von Zeitungsartikeln, Wikipediaartikeln und Rezensionen als Nachweis der aktiven Teilnahme denkbar. Klausuren sind in der Regel keine geeignete Form dieses Nachweises, es sei denn, dass explizit das Klausurenschreiben geübt werden soll – und die Klausur somit nicht zum Nichtbestehen der Veranstaltung führt, sofern der/die Studierende an der Klausur teilgenommen hat.

Die Module 2, 3, 4 und 5 in den Studiengängen B.A. Kernfach und B.A Beifach bestehen jeweils aus einer Vorlesung, einem Proseminar und einer Übung.

Die Vorlesung hat dabei einführenden Charakter. In ihr soll den Studierenden, die zumeist mit lückenhaften historischen Grundkenntnissen ihr Studium beginnen, ein Überblick über die jeweilige Epoche geboten werden. Hier kommt es darauf an, tatsächlich die Epoche „einzufangen“ und Orientierung in Raum und Zeit zu vermitteln. Das heißt selbstverständlich: Die Vorlesung kann nicht umfassend informieren, sie kann im vorgegebenen Zeitrahmen in der Regel auch nicht die Kontroversen der Forschung vermitteln. Ergänzend zum Vorlesungsstoff ist die Lektüre einschlägiger Überblickswerke von den Dozierenden der Vorlesung verpflichtend zu machen und auch in der Modulprüfung abzuprüfen. Dabei ist der Leistungspunkteansatz für die Vorlesung zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, die Vorlesung in Absprache mit den Dozierednen der jeweiligen Epoche zu konzipieren, um eine Gleichmäßigkeit der Wissensvermittlung sicherzustellen und ggf. auch kurzfristige Vertretungen (bei Krankheit, Beurlaubung etc.) zu ermöglichen.

Die Verantwortung für die Organisation der in der r´Regel an die Vorlesung gekoppelten Modulprüfung obliegt dem Dozenten der Vorlesung. Die Modulprüfung in den Epochen-Basismodulen findet zumeist in schriftlicher Form (Klausur, E-Klausur) statt, nur im Epochen-Basismodul Mittelalter wird bis auf weiteres eine mündliche Prüfung vorgesehen, um, wie vorgeschrieben, auch diese Prüfungsform anzubieten.

Das Proseminar dient vor allem der epochenspezifischen Propädeutik und ist zu diesem Zweck an ein Thema gebunden. Entlang dieses Themas soll dann die Propädeutik entfaltet werden.

Übungen in alter, mittelalterlicher, neuer und neuester Geschichte werden im Rahmen des Bachelorstudiums in den Epochen-Basismodulen nur von den Studierenden im B.A. Kernfach und Beifach Geschichte verlangt. Die Gestaltung dieser Übungen ist den jeweiligen Übungsleitern weitgehend überlassen, doch sollen sie in geeigneter Weise dazu beitragen, den im Basismodul durch Basisvorlesung und Proseminar vermittelten Stoff zu verfestigen und exemplarisch geschichtswissenschaftliches Arbeiten und Argumentieren einzuüben. Die Übung wird bei aktiver Teilnahme, die durch eine kleine Studienleistung (in der Regel Referat, Protokoll oder Zusammenfassung; andere kleinere Formen sind ebenfalls möglich) als „bestanden“ (d.h. ohne Note) bewertet. Übungen in der alten Geschichte sind ausschließlich dem epochalen Basismodul zugeordnet und dienen der Kenntnis der althistorischen, materiellen Quellen; in den anderen Epochen sind sie in der Regel polyvalent zu den epochalen Aufbaumodulen.

Im Studiengang B.Ed. Geschichte entfällt in allen epochengebundenen Basismodulen die Übung.

Im Proseminar Mittelalter arbeiten die Studierenden intensiv mit Quellen. Es werden verschiedene Quellengattungen im Seminar behandelt, insbesondere Urkunden und erzählende Quellen, aber auch – je nach thematischer und zeitlicher Ausrichtung – weitere Quellengattungen. Die historische Methode mit Heuristik und Quellenkritik im umfassenden Sinn einzuüben, ist das zentrale Lernziel der Veranstaltung. Diplomatik und die historischen Hilfswissenschaften werden in allen Mittelalter-Proseminaren behandelt. Ebenso wird die Problematik der Epocheneinteilung und des Mittelalter-Begriffs erörtert.

Im Mittelalter-Proseminar liegt die Betonung vor allem auf der Methoden- und Gattungskompetenz. In der Hausarbeit haben die Studierenden in der Regel eine Quelle zu bearbeiten bzw. zu einem klar umgrenzten Thema geeignete Quellen auszuwählen. Für diese Quellen soll selbständig eine angemessene historische Fragestellung entwickelt werden. Die Quellen sollen kritisch eingeordnet und mittels einer Quellenanalyse und -interpretation soll die historische Frage unter Heranziehung der Forschungsliteratur beantwortet werden. Dies wird in den Seminarsitzungen systematisch erarbeitet. Das Tutorium übt die hierfür notwendigen Grundkenntnisse (Literaturrecherche einschließlich der einschlägigen Datenbanken, Zitieren, usw.) ein.

Klassische Referate werden im Mittelalter-Proseminar in der Regel nicht gehalten. Allerdings sind Kurzreferate, insbesondere zur Einführung in eine Quelle, aber auch zu den Hilfswissenschaften Bestandteile sowohl des eigentlichen Seminars als auch des Tutoriums.

1. Quellen, Quellenkunde (im weiten Sinne) und Quellenkritik

  • a) Grundsätzliches zu Quellen und Literatur Definition, Unterschied Quellen/Darstellungen, Quellenkritik (Goetz)
  • b) Quellensystematik Quellenarten und Quellengattungen (in Auswahl)
  • c) Hilfsmittel
    • 1. Quellenkunden: Potthast/ Repertorium Fontium, Wattenbach (Früh- und Hochmittelalter), Ottokar Lorenz, Dotzauer
    • 2. Sprachlexika: Orbis Latinus, Georges, Niermeyer, Lexer, Grimm
  • d) Editionen und Übersetzungen, Regesten: MGH (Buch und online), FvS, GdV, Städtechroniken, Oxford Medieval Texts, Regesta Imperii (Buch und online)

2. Kenntnis der Hilfsmittel („Handwerkszeug des Historikers“), Hilfs- und Nachbarwissenschaften

  • a) Lexika. Zu behandeln sind: Wikipedia (Problematisierung!), Lexikon des Mittelalters, LThK, TRE, HRG (alte und jetzt entstehende neue Ausgabe [Faszikel]), Geschichtliche Grundbegriffe sowie ein Fachlexikon je nach thematischer Ausrichtung des PS.
  • b) Biographische Hilfsmittel. Zu behandeln sind Verfasserlexikon, NDB.
  • c) Handbücher/Jahrbücher. Zu behandeln sind: OGG und EDG, Gebhardt (alt und neu), 3 allgemeine Handbücher zur deutschen und europäischen Geschichte, fachlich orientierte Handbücher je nach thematischer Ausrichtung des PS (z.B. Jedin)
  • d) Zeitschriften. Zu behandeln sind: DA, FMSt, ZHF sowie Past and Present als ausländische Zs., eine landesgeschichtliche Zs. (BldtLG/ RheinVjbl/ ZGO). Weitere Zss nach thematischer Ausrichtung des PS.
  • e) Historische Hilfs- und Nachbarwissenschaften für das Studium der mittelalterlichen Geschichte
    • 1. Überblick (mit Bildwiss.)
    • 2. Diplomatik, eine Hilfs- oder Nachbarwissenschaft nach Wahl

3. Techniken wissenschaftlicher Informationsbeschaffung, -selektion, -strukturierung

  • a) Bibliographien
    • 1. Datenbankenschulung (mit elektronischer Zeitschriften-Datenbank)
    • 2. Zu behandeln sind: IMB, CCM, Opac der Regesta Imperii, MGH-Opac, Jahresberichte (alles online), Historische Bibliographie, Medioevo Latino, Bibliothekskataloge (KVK, OPAC), Zeitschriftendatenbank JSTOR
    • 3. „Schneeballsystem“ (auch: pragmatisches Bibliographieren): Monographien, Handbücher, Zeitschriften als bibliographische Hilfsmittel
  • b) Verarbeitung von Informationen. Hier sollen verschiedene Möglichkeiten der Verarbeitung von Informationen in Datenbanken vorgestellt werden: Zettelkasten, Excel, Citavi.

4. Hausarbeit: Themenvergabe, Erschließung des Themas durch die bekannten Hilfsmittel unter Verwendung aller bekannten Arten von Literatur (Lexika, Handbücher, Monographien, Aufsätze), Aufbau, formale Vorgaben, Termine

5. Erkennen und Erarbeiten von wissenschaftlicher Fragestellungen und Argumente am Beispiel eines Aufsatzes

6. Präsentation und Vermittlung der Arbeitsergebnisse, Theorie und Praxis des Vortrags, Präsentation der Hausarbeitsthemen

  • Gewichtung innerhalb der PS (3 SWS): ca. zwei Drittel Propädeutik/ ein Drittel themenorientierte Inhalte; die Propädeutik umfasst stets die konkrete Anwendung von Arbeitstechniken und Hilfsmitteln.
  • Primäre Funktion des Tutoriums: Vertiefung der propädeutischen Inhalte bzw. Anwendung an konkreten Hausaufgaben.
  • Ggf. Referate: ca. 10-15 Min., diese können evtl. einen Aufsatz. vorstellen oder aber zur knappen Vorstellung des Hausarbeitsthemas dienen.
  • Hausarbeit: 5-8 Textseiten; sollte die Behandlung einer Quelle beinhalten.
  • Die Lehrenden sollten ein zum Thema des Seminars passendes Buch auswählen und dessen begleitende Lektüre durch die Studierenden verpflichtend machen. Eine Leseliste empfiehlt sich eher als Begleitung der Vorlesung.

In ihrer Gesamtheit führen die vier geschichtswissenschaftlichen, epochengebundenen Proseminare der Bachelor-Studiengänge in das wissenschaftliche Arbeiten im Fach Geschichte ein. Sie übernehmen dabei je spezifische Aufgaben, die zusammengenommen dem Erwerb von Wissenschaftskompetenz, Methodenkompetenz, Interpretationskompetenz, Darstellungskompetenz und Gattungskompetenz dienen.

Das Proseminar Neueste Geschichte dient insbesondere der Einführung in das geschcihtswissenschaftliche Arbeiten als Wissenschaft.

Das Proseminar Mittelalterliche Geschichte hat einen quellenkritischen und hilfswissenschaftlichen Schwerpunkt.

Das Proseminar Alte Geschichte entwickelt neben den epochenspezifischen, quellenkundlichen Kenntnissen die Kompetenz des individuellen Kurzvortrags (Referat).

Das Proseminar Neuere Geschichte führt neben der Vorstellung epochenspezifischer Quellentypen in gruppenspezifische Arbeitsformen ein und rundet die bisher erworbenen Fertigkeiten integrierend ab.

Proseminararbeiten dienen im Wesentlichen dem Einüben der im Proseminar erworbenen handwerklichen Fähigkeiten. Sie sollen den Studierenden Schritt für Schritt befähigen, eine korrekte und eigenständige wissenschaftliche Arbeit zu schreiben. Das Ziel des Proseminars ist die Beherrschung der epochenspezifischen propädeutischen Grundlagen, die sachgerechte und frageorientierte Analyse und Einordnung historischer Phänomene sowie die überzeugende Darstellung der gewonnenen Erkenntnisse. Die Leistungsmessung und –bewertung orientiert sich daher am erwarteten Kompetenzerwerb, der folgende zentrale Kompetenzen umfasst:

  1. Wissenschaftskompetenz (übergeordnet)
  2. Methodenkompetenz
  3. Interpretationskompetenz
  4. Darstellungskompetenz
  5. Gattungskompetenz

Die Hausarbeiten in den Proseminaren des neuen Bachelorstudienganges sollten einen Umfang von ca. 6-8 Textseiten (zzgl. Inhaltsverzeichnis, Literatur-/ Abkürzungsverzeichnis, Beilagen etc.) haben und nicht mehr als 100 – 120 Stunden Arbeitszeit insgesamt (d.h. einschließlich Literaturbeschaffung, Lesezeit, Konzeption, Ausarbeitung etc.) in Anspruch nehmen. Diese Länge entspricht einer Gesamtzeichenzahl inkl. Leerzeichen von 20.000-28.000 Zeichen.

Mit den Hausarbeiten soll überprüft werden, ob der Studierende in der Lage ist:

  • eine historische Fragestellung exakt zu formulieren,
  • die zur Beantwortung der Frage relevante Literatur zu ermitteln und sachgerecht auszuwerten,
  • die zur Verfügung stehende Literatur kritisch zu bewerten (Unterscheidung wissenschaftlicher von unwissenschaftlicher Literatur),
  • eine Antwort in einem stringent konzipierten und sprachlich wie argumentativ hinlänglichen Text zu formulieren und dabei
  • korrekt zu zitieren wie auch bibliographische Nachweise in Fußnoten zu führen.

Bei der Themenstellung muss daher dringend darauf geachtet werden, dass das Thema

  • auf 6-8 Seiten und
  • innerhalb von vier Wochen

bearbeitet werden kann.

In der Benotung wird vor allem auf Sprache, äußere Form, Aufbau, wissenschaftliche Erschließung sowie Eigenständigkeit und Urteilsfähigkeit geachtet. Für die Begutachtung der schriftlichen Hausarbeiten in Seminaren steht ein Bewertungsschema zur Verfügung, das der Objektivierung und größeren Transparenz der Notenvergabe dient:

Hinsichtlich der immer wieder verwirrenden Vielfalt an Regeln des korrekten Zitierens haben wir zudem eine Übersicht für Sie zusammengestellt, mit der Sie zumindest in allen normalen Fällen gut arbeiten können – die Übersicht haben wir ebenfalls auf der genannten Seite verlinkt.

Mit Ausnahme der Übungen in den Modulen 1, 1ED (Englische Quellenlektüre, ggf. Historische Darstellung) und 6ED (Übung Geschichtsdidaktik) dienen alle Übungen in den epochengebundenen Basis- und Aufbaumodulen vor allem der Vertiefung von für die jeweilige Epoche oder Region sinnvollen und wichtigen theoretischen oder methodischen Fertigkeiten oder thematischem Wissen. Prüfungen und Studienleistungen finden in diesen Übungen (die oben genannten Ausnahmen gelten auch hier) nicht statt. Dadurch wird Raum für freies Ausprobieren und methodisches/theoretisches Üben geschaffen, das nicht dem Druck der Note/Modulnote unterliegt. Um dennoch einen sinnvollen Nachweis über die aktive Teilnahme führen zu können, legen die Übungsleitenden selbst fest (und kündigen dies in der Regel im Veranstaltungskommentar und zu Beginn der Veranstaltung an), welche Formen der Vor- und Nachbereitung des Übungsstoffs sie jeweils erwarten. Das Historische Seminar hat sich unter Beteiligung von Studierendenvertretenden auf eine nicht abschließende Liste an Nachweisen geeinigt. Danach sind Einzel- und Gruppenreferate, Präsentationen, Essays (höchstens 3 Seiten), Portfolios, das Anfertigen von Plakaten, Protokollen, Übersetzungen und Transkriptionen sowie das Schreiben von Zeitungsartikeln, Wikipediaartikeln und Rezensionen als Nachweis der aktiven Teilnahme denkbar. Klausuren sind in der Regel keine geeignete Form dieses Nachweises, es sei denn, dass explizit das Klausurenschreiben geübt werden soll – und die Klausur somit nicht zum Nichtbestehen der Veranstaltung führt, sofern der/die Studierende an der Klausur teilgenommen hat.

Die Module 2, 3, 4 und 5 in den Studiengängen B.A. Kernfach und B.A Beifach bestehen jeweils aus einer Vorlesung, einem Proseminar und einer Übung.

Die Vorlesung hat dabei einführenden Charakter. In ihr soll den Studierenden, die zumeist mit lückenhaften historischen Grundkenntnissen ihr Studium beginnen, ein Überblick über die jeweilige Epoche geboten werden. Hier kommt es darauf an, tatsächlich die Epoche „einzufangen“ und Orientierung in Raum und Zeit zu vermitteln. Das heißt selbstverständlich: Die Vorlesung kann nicht umfassend informieren, sie kann im vorgegebenen Zeitrahmen in der Regel auch nicht die Kontroversen der Forschung vermitteln. Ergänzend zum Vorlesungsstoff ist die Lektüre einschlägiger Überblickswerke von den Dozierenden der Vorlesung verpflichtend zu machen und auch in der Modulprüfung abzuprüfen. Dabei ist der Leistungspunkteansatz für die Vorlesung zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, die Vorlesung in Absprache mit den Dozierednen der jeweiligen Epoche zu konzipieren, um eine Gleichmäßigkeit der Wissensvermittlung sicherzustellen und ggf. auch kurzfristige Vertretungen (bei Krankheit, Beurlaubung etc.) zu ermöglichen.

Die Verantwortung für die Organisation der in der Regel an die Vorlesung gekoppelten Modulprüfung obliegt dem Dozenten der Vorlesung. Die Modulprüfung in den Epochen-Basismodulen findet zumeist in schriftlicher Form (Klausur, E-Klausur) statt, nur im Epochen-Basismodul Mittelalter wird bis auf weiteres eine mündliche Prüfung vorgesehen, um, wie vorgeschrieben, auch diese Prüfungsform anzubieten.

Das Proseminar dient vor allem der epochenspezifischen Propädeutik und ist zu diesem Zweck an ein Thema gebunden. Entlang dieses Themas soll dann die Propädeutik entfaltet werden.

Übungen in alter, mittelalterlicher, neuer und neuester Geschichte werden im Rahmen des Bachelorstudiums in den Epochen-Basismodulen nur von den Studierenden im B.A. Kernfach und Beifach Geschichte verlangt. Die Gestaltung dieser Übungen ist den jeweiligen Übungsleitenden weitgehend überlassen, doch sollen sie in geeigneter Weise dazu beitragen, den im Basismodul durch Basisvorlesung und Proseminar vermittelten Stoff zu verfestigen und exemplarisch geschichtswissenschaftliches Arbeiten und Argumentieren einzuüben. Die Übung wird bei aktiver Teilnahme, die durch eine kleine Studienleistung (in der Regel Referat, Protokoll oder Zusammenfassung; andere kleinere Formen sind ebenfalls möglich) als „bestanden“ (d.h. ohne Note) bewertet. Übungen in der alten Geschichte sind ausschließlich dem epochalen Basismodul zugeordnet und dienen der Kenntnis der althistorischen, materiellen Quellen; in den anderen Epochen sind sie in der Regel polyvalent zu den epochalen Aufbaumodulen.

Im Studiengang B.Ed. Geschichte entfällt in allen epochengebundenen Basismodulen die Übung.

Das Proseminar Neuere Geschichte vermittelt folgende Kompetenzen

  • Kenntnis der für die Epoche zentralen Hilfswissenschaften und Hilfsmittel und die Befähigung zum eigenständigen, kritischen Umgang mit ihnen
  • Befähigung zum selbständigen, strukturierten wissenschaftlichen Arbeiten
  • Befähigung zu eigenständiger, kritischer Frage- und Urteilsfähigkeit
  • Befähigung zur Reflexion über zentrale Strukturen und Inhalte der Geschichtswissenschaft im Bereich Frühe Neuzeit

Die Vermittlung der Kernkompetenzen wissenschaftlichen Arbeitens ist auch Gegenstand der Proseminare der anderen Epochen, die in der Regel bereits absolviert wurden (zwingend jedoch das Proseminar Neueste Geschichte). Demzufolge werden die genannten, dort nur anfängerhaft erworbenen Kompetenzen im Proseminar Neuere Geschichte auf einem fortgeschrittenen Niveau vermittelt und vertieft.

Darüber hinaus wird die Kenntnis einiger Hilfswissenschaften vermittelt, die nicht nur, aber besonders für die Geschichte der Frühen Neuzeit von Bedeutung sind. Diese Vermittlung erfolgt anhand von Beispielen, die für die Frühe Neuzeit insgesamt und das Seminarthema im Besonderen einschlägig sind; die dadurch erworbenen Fähigkeiten sollen auf andere Epochen übertragen werden können.

Da das Proseminar „Neuere Geschichte“ im Modellstudienverlauf in der Regel als viertes Proseminar ansteht, werden die Anteile an inhaltlicher Arbeit im Proseminar gegenüber den Proseminaren im 19./20. Jahrhundert etwas ausgeweitet. Dabei ist eine 50:50-Verteilung von Inhalten und Propädeutik, gerechnet auf die ganze Zeit von 135 min. (3 SWS), anzustreben. Die Dozirenden führen die propädeutischen Inhalte in an das Proseminarthema angebundener Weise ein. Im Tutorium werden diese Kenntnisse dann jeweils vertieft und ihre Anwendung eingeübt. Propädeutische Inhalte werden im Proseminar „Neuere Geschichte“ also auch Teil des eigentlichen Seminars, in enger Anlehnung an den zu vermittelnden Stoff, im Wesentlichen aber Aufgabe des Tutoriums sein.

Diese Kompetenz wird schwerpunktmäßig im Tutorium vermittelt. Dabei wird darauf geachtet, dass die Studierenden die jeweiligen Hilfswissenschaften und Hilfsmittel nicht nur durch Rezeption des Vortrags der Tutorin oder des Tutors kennenlernen, sondern dass sie diese (durch kleinere Hausaufgaben, Gruppenarbeiten etc.) direkt anwenden.

Hilfsmittel: Ziel ist es, einen Kanon klassischer Bücher, die für das Studium der frühneuzeitlichen Geschichte von zentraler Relevanz sind, nicht nur als Titel zu kennen, sondern auch ihre Stärken und Schwächen einschätzen und damit ihre Relevanz für eine konkrete Fragestellung beurteilen zu können. Der im Folgenden genannte Minimalkanon dient als Orientierung, kann aber den Erfordernissen des Seminarthemas angepasst werden.

  1. Nachschlagewerke
    1. Diderot, D. / d’Alembert, J. B. (Hg.): Encyclopédie ou dictionnaire raisonné de sciences, des arts et des métiers. 17 Bde. 4 Ergänzungsbände. 2 Registerbände. Paris 1751-1780.
    2. Ersch, J. S. / Gruber, J. G. (Hg.): Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste. 67 Bde. Leipzig 1818-1889
    3. Großes vollständiges Universal-Lexikon aller Wissenschaften und Künste welche bishero durch menschlichen Verstand und Witz erfunden worden. 64 Bde. Halle, Leipzig 1732-1754.
    4. Jaeger, Friedrich (Hg.): Enzyklopädie der Neuzeit. Bisher 7 Bde. Stuttgart [u.a] 2005-2008.
  2. Organisationshandbücher
    1. Adelslexikon. Bearb. v. Walter v. Hueck u.a. 16 Bde. Limburg/Lahn 1972-2005.
    2. Latzke, Walther [u.a.] (Hg.): Repertorium der diplomatischen Vertreter aller Länder seit dem Westfälischen Frieden (1648-1815). 3 Bde. Oldenburg, Berlin 1963-1965. Bd. 1: 1648-1715. Bd. 2: 1715-1763. Bd. 3: 1764-1815.
    3. Stammtafeln zur Geschichte der europäischen Staaten. Von Wilhelm Karl Prinz von Isenburg. 2., verbesserte Auflage herausgegeben von Frank Baron Freytag von Loringhoven. Marburg seit 1953. Neue Folge herausgegeben von Detlev Schwennicke. 13 Bde. Marburg, Frankfurt am Main seit 1984.
  3. Zeitschriften
    1. Archiv für Reformationsgeschichte
    2. Das achtzehnte Jahrhundert
    3. Zeitschrift für historische Forschung (ZHF)
  4. Quellensammlungen
    1. Acta PacisWestphalicae. Hg. v. Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften. Abt. A-D. Münster seit 1965.
    2. Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges. Hg. v. Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. München seit 1942.
    3. Deutsche Reichstagsakten. Jüngere Reihe. Hg. v. Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. Göttingen seit 1962.
    4. VD 16/ VD 17: Digitale Bibliothek der Bayerischen Staatsbibliothek (BSB). URL: https://www.bsb-muenchen.de/sammlungen/digitale-objekte-aus-den-sammlungen-der-bayerischen-staatsbibliothek/).
    5. Friedensverträge der Vormoderne. URL: http://www.ieg-friedensvertraege.de/
    6. Göttinger Digitalisierungszentrum. URL: http://gdz.sub.uni-goettingen.de/de/index.html
  5. Einführungen in die Geschichte der Frühen Neuzeit
    1. Emich, Birgit: Geschichte der Frühen Neuzeit studieren. Konstanz 2006.
    2. Schorn-Schütte, Geschichte Europas in der Frühen Neuzeit. Studienhandbuch 1500-1800, Paderborn 2009.
    3. Opgenoorth, Ernst/Schulz, Günther: Einführung in das Studium der neueren Geschichte. Paderborn 62001.
    4. Schulze, Winfried: Einführung in die Neuere Geschichte. Stuttgart 42002.
    5. Völker-Rasor, Anette (Hg.): Frühe Neuzeit. Oldenbourg-Geschichte-Lehrbuch. München 22006.
    6. Stollberg-Rilinger, Barbara u.a.: Einführung in die Frühe Neuzeit. URL: https://fnz-online.univie.ac.at/.
  6. Datenbanken
    1. Angesichts der rasch voranschreitenden Entwicklung erscheint es kaum sinnvoll, hier eine Liste anzugeben. Vermittelt werden soll die Kompetenz, mit den einschlägigen Datenbanken selbständig umzugehen. Einschlägig sind dabei sowohl Literaturdatenbanken als auch z.B. Datenbanken mit digitalisierten Quellen (s.o. unter Quellensammlungen) und Büchern.
    2. Diesem Thema sollen zwei Tutoriensitzungen gewidmet sein. Während die erste der allgemeinen Einführung in die epochenspezifischen Datenbanken dienen soll, wird empfohlen, dass in einer zweiten Sitzung (die nach der Themenvergabe für die Hausarbeiten liegen muss) die Studierenden konkret zu ihren Themen recherchieren, idealerweise unter Anleitung von Dozent/in und Tutor/in, die durch die Reihen gehen und Hinweise geben. Eine kleine Übersicht nützlicher Datenbanken und Portale findet sich unter http://www.geschichte.uni-mainz.de/NeuereGeschichte/155.php.
  7. Hilfswissenschaften
    1. Chronologie
    2. Genealogie
    3. Historische Geographie: Vermittelt werden soll die Kompetenz des kritischen Umgangs mit historischen Karten im Allgemeinen (einschließlich der Kenntnis der wichtigsten Kartenwerke wie Putzger: Historischer Weltatlas; Großer Historischer Weltatlas) sowie die Kenntnis der Anfänge der modernen Kartographie
    4. Paläographie
    5. Quellenkunde (Aktenkunde, Publizistische Quellen wie Flugschriften und Flugblätter, Selbstzeugnisse/Ego-Dokumente, Symbol- und Bildgeschichte)

Dem Erwerb dieser Kompetenzen gilt der inhaltliche Teil des Proseminars, das heißt diese Kompetenzen werden anhand der Beschäftigung mit einem Thema aus der frühneuzeitlichen Geschichte erworben.

Die Wahl der Arbeitsformen bleibt den Lehrenden überlassen, doch ist dabei auf aktivierende Formen der Lehre zu achten. Auf ausführliche Einzelreferate wird verzichtet, kurze mündliche Auftritte der Studierenden (Moderation, Präsentation von Gruppenarbeiten, Vorstellung einzelner Hilfsmittel, Erläuterung selbst gestalteter Schaubilder etc.) sind jedoch verbindlich vorgesehen, um auf diese Weise wichtige wissenschaftliche Kommunikationsformen einzuüben. Gruppenbezogene Arbeitsformen nehmen einen breiten Raum ein. Sie werden dazu ausdrücklich als solche thematisiert und zu Beginn des Seminars als didaktische Anforderung eingeführt. Gute Erfahrungen liegen mit Gruppenarbeit über zwei Sitzungen hinweg vor, da dann für die Gruppen die Notwendigkeit besteht, sich selbst zu organisieren. Falls Gruppen eine ganze Sitzung vorbereiten sollen (auch hiermit gibt es gute Erfahrungen), empfiehlt es sich, in einer Tutoriumssitzung die unterschiedlichen Möglichkeiten der Gestaltung einer solchen Sitzung explizit zu thematisieren bzw. vorzustellen.

Der Nachweis, dass die Studierenden über diese Kompetenzen verfügen, erfolgt über eine Hausarbeit (Prüfungsleistung) im Umfang von 6-8 Seiten. Die Anfertigung der Hausarbeit wird im Seminar vorbereitet. Konkret werden vor allem folgende Fähigkeiten vermittelt und in der Hausarbeit nachgewiesen:

  • Entwickeln einer für die jeweilige Quelle / das jeweilige Thema adäquaten Fragestellung
  • Ermitteln und kritische Auswertung der zur Beantwortung dieser Frage relevanten Quellen und Literatur
  • Formulierung einer Antwort in einem klar gegliederten wissenschaftlichen Text

Da das Proseminar „Neuere Geschichte“ gemäß dem Modellstudienverlauf in der Regel als viertes Proseminar absolviert wird, ist die zu verfassende Hausarbeit für die B.A.-Studierenden die letzte schriftliche Arbeit vor dem ersten Hauptseminar, für B.Ed.-Studierende die letzte schriftliche Arbeit vor der Bachelorarbeit. Dementsprechend sollen die Studierenden in diesem Proseminar an ausgewählte Forschungsdiskussionen herangeführt und befähigt werden, sich in diesen begründet zu positionieren. Diese Fähigkeit sollte sich ansatzweise auch in den Seminararbeiten widerspiegeln.

Anmerkung: In einer selbst entwickelten Evaluation 2012 wurde festgestellt, dass dieser Punkt in der studentischen Wahrnehmung nicht sehr ausgeprägt ist. Es wird angestrebt, diese Aufgabe in der Seminarkonzeption zu stärken.

Aufgrund ihrer Schlüsselstellung im Studienverlauf und zumal sie die Modulprüfung im Basismodul „Neuere Geschichte“ darstellt, kommt der Hausarbeit besondere Bedeutung zu. Ihre Bewertung ist deshalb ausführlich zu begründen; die Benotung sollte sich hierbei am Bewertungsschema des Historischen Seminars orientieren.

Anmerkungen zum Verfahren: Die Themen für die Seminararbeiten werden in der 4. Semesterwoche vergeben. Der Abgabetermin für die Seminararbeiten wird für das Historische Seminar einheitlich festgelegt.

Da die Zitation im Proseminar Neueste Geschichte ausführlich abgehandelt wird und alle Studierenden dieses Proseminar vor dem in Früher Neuzeit besucht haben müssen, muss die Zitation im Proseminar Frühe Neuzeit nicht wiederholt werden. Stattdessen wird stärker an die Selbstverantwortung der Studierenden appelliert. Eine themenspezifische Literaturliste, die zumindest 1 Monographie, 1 Sammelband, 1 Zeitschriftenaufsatz, 1 Internetressource, 1 Lexikonartikel umfassen soll, kann eingefordert werden, denkbar ist auch ein Exposé zur Seminararbeit. Diese Entscheidung obliegt dem Seminarleiter.

In ihrer Gesamtheit führen die vier geschichtswissenschaftlichen, epochengebundenen Proseminare der Bachelor-Studiengänge in das wissenschaftliche Arbeiten im Fach Geschichte ein. Sie übernehmen dabei je spezifische Aufgaben, die zusammengenommen dem Erwerb von Wissenschaftskompetenz, Methodenkompetenz, Interpretationskompetenz, Darstellungskompetenz und Gattungskompetenz dienen.

Das Proseminar Neueste Geschichte dient insbesondere der Einführung in das geschcihtswissenschaftliche Arbeiten als Wissenschaft.

Das Proseminar Mittelalterliche Geschichte hat einen quellenkritischen und hilfswissenschaftlichen Schwerpunkt.

Das Proseminar Alte Geschichte entwickelt neben den epochenspezifischen, quellenkundlichen Kenntnissen die Kompetenz des individuellen Kurzvortrags (Referat).

Das Proseminar Neuere Geschichte führt neben der Vorstellung epochenspezifischer Quellentypen in gruppenspezifische Arbeitsformen ein und rundet die bisher erworbenen Fertigkeiten integrierend ab.

Proseminararbeiten dienen im Wesentlichen dem Einüben der im Proseminar erworbenen handwerklichen Fähigkeiten. Sie sollen den Studierenden Schritt für Schritt befähigen, eine korrekte und eigenständige wissenschaftliche Arbeit zu schreiben. Das Ziel des Proseminars ist die Beherrschung der epochenspezifischen propädeutischen Grundlagen, die sachgerechte und frageorientierte Analyse und Einordnung historischer Phänomene sowie die überzeugende Darstellung der gewonnenen Erkenntnisse. Die Leistungsmessung und –bewertung orientiert sich daher am erwarteten Kompetenzerwerb, der folgende zentrale Kompetenzen umfasst:

  1. Wissenschaftskompetenz (übergeordnet)
  2. Methodenkompetenz
  3. Interpretationskompetenz
  4. Darstellungskompetenz
  5. Gattungskompetenz

Die Hausarbeiten in den Proseminaren des neuen Bachelorstudienganges sollten einen Umfang von ca. 6-8 Textseiten (zzgl. Inhaltsverzeichnis, Literatur-/ Abkürzungsverzeichnis, Beilagen etc.) haben und nicht mehr als 100 – 120 Stunden Arbeitszeit insgesamt (d.h. einschließlich Literaturbeschaffung, Lesezeit, Konzeption, Ausarbeitung etc.) in Anspruch nehmen. Diese Länge entspricht einer Gesamtzeichenzahl inkl. Leerzeichen von 20.000-28.000 Zeichen.

Mit den Hausarbeiten soll überprüft werden, ob die Studierenden in der Lage sind:

  • eine historische Fragestellung exakt zu formulieren,
  • die zur Beantwortung der Frage relevante Literatur zu ermitteln und sachgerecht auszuwerten,
  • die zur Verfügung stehende Literatur kritisch zu bewerten (Unterscheidung wissenschaftlicher von unwissenschaftlicher Literatur),
  • eine Antwort in einem stringent konzipierten und sprachlich wie argumentativ hinlänglichen Text zu formulieren und dabei
  • korrekt zu zitieren wie auch bibliographische Nachweise in Fußnoten zu führen.

Bei der Themenstellung muss daher dringend darauf geachtet werden, dass das Thema

  • auf 6-8 Seiten und
  • innerhalb von vier Wochen

bearbeitet werden kann.

In der Benotung wird vor allem auf Sprache, äußere Form, Aufbau, wissenschaftliche Erschließung sowie Eigenständigkeit und Urteilsfähigkeit geachtet. Für die Begutachtung der schriftlichen Hausarbeiten in Seminaren steht ein Bewertungsschema zur Verfügung, das der Objektivierung und größeren Transparenz der Notenvergabe dient:

Hinsichtlich der immer wieder verwirrenden Vielfalt an Regeln des korrekten Zitierens haben wir zudem eine Übersicht für Sie zusammengestellt, mit der Sie zumindest in allen normalen Fällen gut arbeiten können – die Übersicht haben wir ebenfalls auf der genannten Seite verlinkt.

Mit Ausnahme der Übungen in den Modulen 1, 1ED (Englische Quellenlektüre, ggf. Historische Darstellung) und 6ED (Übung Geschichtsdidaktik) dienen alle Übungen in den epochengebundenen Basis- und Aufbaumodulen vor allem der Vertiefung von für die jeweilige Epoche oder Region sinnvollen und wichtigen theoretischen oder methodischen Fertigkeiten oder thematischem Wissen. Prüfungen und Studienleistungen finden in diesen Übungen (die oben genannten Ausnahmen gelten auch hier) nicht statt. Dadurch wird Raum für freies Ausprobieren und methodisches/theoretisches Üben geschaffen, das nicht dem Druck der Note/Modulnote unterliegt. Um dennoch einen sinnvollen Nachweis über die aktive Teilnahme führen zu können, legen die Übungsleitenden selbst fest (und kündigen dies in der Regel im Veranstaltungskommentar und zu Beginn der Veranstaltung an), welche Formen der Vor- und Nachbereitung des Übungsstoffs sie jeweils erwarten. Das Historische Seminar hat sich unter Beteiligung von Studierendenvertretenden auf eine nicht abschließende Liste an Nachweisen geeinigt. Danach sind Einzel- und Gruppenreferate, Präsentationen, Essays (höchstens 3 Seiten), Portfolios, das Anfertigen von Plakaten, Protokollen, Übersetzungen und Transkriptionen sowie das Schreiben von Zeitungsartikeln, Wikipediaartikeln und Rezensionen als Nachweis der aktiven Teilnahme denkbar. Klausuren sind in der Regel keine geeignete Form dieses Nachweises, es sei denn, dass explizit das Klausurenschreiben geübt werden soll – und die Klausur somit nicht zum Nichtbestehen der Veranstaltung führt, sofern der/die Studierende an der Klausur teilgenommen hat.

Die Module 2, 3, 4 und 5 in den Studiengängen B.A. Kernfach und B.A Beifach bestehen jeweils aus einer Vorlesung, einem Proseminar und einer Übung.

Die Vorlesung hat dabei einführenden Charakter. In ihr soll den Studierenden, die zumeist mit lückenhaften historischen Grundkenntnissen ihr Studium beginnen, ein Überblick über die jeweilige Epoche geboten werden. Hier kommt es darauf an, tatsächlich die Epoche „einzufangen“ und Orientierung in Raum und Zeit zu vermitteln. Das heißt selbstverständlich: Die Vorlesung kann nicht umfassend informieren, sie kann im vorgegebenen Zeitrahmen in der Regel auch nicht die Kontroversen der Forschung vermitteln. Ergänzend zum Vorlesungsstoff ist die Lektüre einschlägiger Überblickswerke von den Dozierenden der Vorlesung verpflichtend zu machen und auch in der Modulprüfung abzuprüfen. Dabei ist der Leistungspunkteansatz für die Vorlesung zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, die Vorlesung in Absprache mit den Dozierenden der jeweiligen Epoche zu konzipieren, um eine Gleichmäßigkeit der Wissensvermittlung sicherzustellen und ggf. auch kurzfristige Vertretungen (bei Krankheit, Beurlaubung etc.) zu ermöglichen.

Die Verantwortung für die Organisation der in der Regel an die Vorlesung gekoppelten Modulprüfung obliegt dem Dozenten der Vorlesung. Die Modulprüfung in den Epochen-Basismodulen findet zumeist in schriftlicher Form (Klausur, E-Klausur) statt, nur im Epochen-Basismodul Mittelalter wird bis auf weiteres eine mündliche Prüfung vorgesehen, um, wie vorgeschrieben, auch diese Prüfungsform anzubieten.

Das Proseminar dient vor allem der epochenspezifischen Propädeutik und ist zu diesem Zweck an ein Thema gebunden. Entlang dieses Themas soll dann die Propädeutik entfaltet werden.

Übungen in alter, mittelalterlicher, neuer und neuester Geschichte werden im Rahmen des Bachelorstudiums in den Epochen-Basismodulen nur von den Studierenden im B.A. Kernfach und Beifach Geschichte verlangt. Die Gestaltung dieser Übungen ist den jeweiligen Übungsleitenden weitgehend überlassen, doch sollen sie in geeigneter Weise dazu beitragen, den im Basismodul durch Basisvorlesung und Proseminar vermittelten Stoff zu verfestigen und exemplarisch geschichtswissenschaftliches Arbeiten und Argumentieren einzuüben. Die Übung wird bei aktiver Teilnahme, die durch eine kleine Studienleistung (in der Regel Referat, Protokoll oder Zusammenfassung; andere kleinere Formen sind ebenfalls möglich) als „bestanden“ (d.h. ohne Note) bewertet. Übungen in der alten Geschichte sind ausschließlich dem epochalen Basismodul zugeordnet und dienen der Kenntnis der althistorischen, materiellen Quellen; in den anderen Epochen sind sie in der Regel polyvalent zu den epochalen Aufbaumodulen.

Im Studiengang B.Ed. Geschichte entfällt in allen epochengebundenen Basismodulen die Übung.

Da die Vorlesung aus Modul 1 („GTM“) in jedem Semester angeboten wird, kann die Kenntnis ihrer Inhalte in den Proseminaren vorausgesetzt werden. Die Proseminare werden sich daher insgesamt stärker auf die praktische Vermittlung propädeutischer Kenntnisse und themenrelevanter Inhalte konzentrieren können. Das bedeutet im Einzelnen:

  • Teile 1 und 5 des bisherigen propädeutischen Proseminarkanons werden im Prinzip vorausgesetzt und sollen im Proseminar exemplarisch in die Anwendung überführt werden.
  • Die Vertiefung der themeninhaltlichen Arbeit im Proseminar wird ermöglicht.
  • Die Behandlung der zentralen propädeutischen Inhalte erfolgt themenorientiert im Proseminar in Verantwortung der Dozierenden (Modell der kompetenzorientierte Lehre) und kann im Tutorium exemplarisch erweitert werden.

Das Proseminar ist dreistündig. Zur Vertiefung der propädeutischen Inhalte enthält es ein einstündiges Tutorium.

Das Proseminar der Neuesten Geschichte führt die Studierenden in das akademische wissenschaftliche Arbeiten ein.

  • Befähigung zum selbständigen, strukturierten wissenschaftlichen Arbeiten,
  • Befähigung zu eigenständiger, kritischer Frage- und Urteilsfähigkeit,
  • Befähigung zur Reflexion über zentrale strukturelle Besonderheiten und Inhalte der Geschichtswissenschaft im Bereich Neueste Geschichte.

Schwerpunkte

  • Kompetenz zum Abfassen einer Proseminararbeit im Bereich der Neuesten Geschichte/Zeitgeschichte
  • Entwickeln einer historischen Fragestellung, d.h.:
    • ermitteln und kritische Auswertung der zur Beantwortung dieser Frage relevanten Quellen und Literatur,
    • systematische wissenschaftliche Recherchetechniken und Arbeitsformen,
    • kritische Bewertung der zur Verfügung stehenden Literatur (Unterscheidung von wissenschaftlicher und unwissenschaftlicher Literatur),
    • Formulierung einer Antwort in einem klar gegliederten wissenschaftlichen Text,
    • Beherrschung der Schreibkonventionen

sowie

  • am Beispiel eines epochenspezifischen Themas wissenschaftliche Kommunikationsformen anwenden (u.a. wissenschaftliches Lesen, Diskussion, Kurzpräsentation, Hausarbeit, individuelle und Teamarbeit).

Aktivierende, abwechslungsreiche Lehrformen zum Einüben mündlicher und schriftlicher Beteiligungsformen der Studierenden.

  1. Vermittlung der Grundfragen wissenschaftlichen Arbeitens aus der Vorlesung des Moduls 01; das Proseminar vertieft diese Aspekte exemplarisch am entsprechenden Thema (u.a. Unterscheidung wissenschaftlicher von nichtwissenschaftlicher Literatur); Erarbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen und Thesen (Frageorientierung und Problemlösen als Ziel von Wissenschaft); wissenschaftliche Argumentation (u.a. strukturierte Diskussion; Objektivität/Intersubjektivität als Geltungsgrundlage von Wahrheitsansprüchen).
  2. Präsentation und Vermittlung
  3. Grundlegende Hilfsmittel historischen Arbeitens, jeweils auch entsprechende Online-Ressourcen
    • Lexika (Wikipedia; Brockhaus, auch ältere Auflagen; ein Fachlexikon je nach thematischer Ausrichtung des PS; hier insbesondere Vertiefung der Unterscheidung wissenschaftliche/ nichtwissenschaftliche Nachschlagewerke)
    • Biographische Nachschlagewerke (z.B. ADB/NDB, DBE, World Biographical Index, je nach thematischer Ausrichtung des Proseminars)
    • Handbücher (ein fachlich-thematisch orientiertes Handbuch, z.B. OGG)
    • Zeitschriften (HZ und eine weitere themen- oder epochenspezifische Zeitschrift)
  4. Techniken der wissenschaftlichen Informationsbeschaffung und -verwaltung
    • Bibliographien und praktisches Bibliographieren (Bibliothekskataloge: OPAC, KVK, ZDB/EZB; laufende und abgeschlossene Bibliographie; insbesondere Datenbanken zur Erschließung von Zeitschrifteninhalten und Rezensionen, z.B. H-Soz-u-Kult, sehepunkte, Historische Bibliographie online, JSTOR u.a.; Datenbankschulung)
    • Literaturverwaltung (z.B. Citavi, EndNote o.Ä.)
  5. Quellen und Quellenkritik
    • Allgemeine Quellenkunde (Quellendefinition nach Kirn, Unterschied Quellen/Darstellungen, Unterscheidung Tradition/Überrest, Theorie und Praxis der Quellenkritik)
    • Quellen zur Geschichte der Neuesten und Zeitgeschichte (eine wissenschaftliche Quellenedition in Printform, ein wissenschaftliches Quellenwerk online)

Die Inhalte orientieren sich an dem Erwartungskatalog des Historischen Seminars zur Anfertigung von Proseminararbeiten. Die Inhalte 1-5 sollen sich die Studierenden auch im internationalen Kontext erschließen. Im Mittelpunkt steht nicht das „Kennen“ der unter 3-5 genannten Lehrinhalte, sondern das kompetente „Benutzen-Können“ der jeweils themengeeigneten Hilfsmittel. Die zentralen Lehrinhalte des Proseminars werden kontinuierlich aktualisiert.

Die Lehrinhalte sind verbindlich und sollten dem Seminarthema entsprechend angepasst werden.

In ihrer Gesamtheit führen die vier geschichtswissenschaftlichen, epochengebundenen Proseminare der Bachelor-Studiengänge in das wissenschaftliche Arbeiten im Fach Geschichte ein. Sie übernehmen dabei je spezifische Aufgaben, die zusammengenommen dem Erwerb von Wissenschaftskompetenz, Methodenkompetenz, Interpretationskompetenz, Darstellungskompetenz und Gattungskompetenz dienen.

Das Proseminar Neueste Geschichte dient insbesondere der Einführung in das geschichtswissenschaftliche Arbeiten als Wissenschaft.

Das Proseminar Mittelalterliche Geschichte hat einen quellenkritischen und hilfswissenschaftlichen Schwerpunkt.

Das Proseminar Alte Geschichte entwickelt neben den epochenspezifischen, quellenkundlichen Kenntnissen die Kompetenz des individuellen Kurzvortrags (Referat).

Das Proseminar Neuere Geschichte führt neben der Vorstellung epochenspezifischer Quellentypen in gruppenspezifische Arbeitsformen ein und rundet die bisher erworbenen Fertigkeiten integrierend ab.

Proseminararbeiten dienen im Wesentlichen dem Einüben der im Proseminar erworbenen handwerklichen Fähigkeiten. Sie sollen den Studierenden Schritt für Schritt befähigen, eine korrekte und eigenständige wissenschaftliche Arbeit zu schreiben. Das Ziel des Proseminars ist die Beherrschung der epochenspezifischen propädeutischen Grundlagen, die sachgerechte und frageorientierte Analyse und Einordnung historischer Phänomene sowie die überzeugende Darstellung der gewonnenen Erkenntnisse. Die Leistungsmessung und –bewertung orientiert sich daher am erwarteten Kompetenzerwerb, der folgende zentrale Kompetenzen umfasst:

  1. Wissenschaftskompetenz (übergeordnet)
  2. Methodenkompetenz
  3. Interpretationskompetenz
  4. Darstellungskompetenz
  5. Gattungskompetenz

Die Hausarbeiten in den Proseminaren des neuen Bachelorstudienganges sollten einen Umfang von ca. 6-8 Textseiten (zzgl. Inhaltsverzeichnis, Literatur-/ Abkürzungsverzeichnis, Beilagen etc.) haben und nicht mehr als 100 – 120 Stunden Arbeitszeit insgesamt (d.h. einschließlich Literaturbeschaffung, Lesezeit, Konzeption, Ausarbeitung etc.) in Anspruch nehmen. Diese Länge entspricht einer Gesamtzeichenzahl inkl. Leerzeichen von 20.000-28.000 Zeichen.

Mit den Hausarbeiten soll überprüft werden, ob der Studierende in der Lage ist:

  • eine historische Fragestellung exakt zu formulieren,
  • die zur Beantwortung der Frage relevante Literatur zu ermitteln und sachgerecht auszuwerten,
  • die zur Verfügung stehende Literatur kritisch zu bewerten (Unterscheidung wissenschaftlicher von unwissenschaftlicher Literatur),
  • eine Antwort in einem stringent konzipierten und sprachlich wie argumentativ hinlänglichen Text zu formulieren und dabei
  • korrekt zu zitieren wie auch bibliographische Nachweise in Fußnoten zu führen.

Bei der Themenstellung muss daher dringend darauf geachtet werden, dass das Thema

  • auf 6-8 Seiten und
  • innerhalb von vier Wochen

bearbeitet werden kann.

In der Benotung wird vor allem auf Sprache, äußere Form, Aufbau, wissenschaftliche Erschließung sowie Eigenständigkeit und Urteilsfähigkeit geachtet. Für die Begutachtung der schriftlichen Hausarbeiten in Seminaren steht ein Bewertungsschema zur Verfügung, das der Objektivierung und größeren Transparenz der Notenvergabe dient:

Hinsichtlich der immer wieder verwirrenden Vielfalt an Regeln des korrekten Zitierens haben wir zudem eine Übersicht für Sie zusammengestellt, mit der Sie zumindest in allen normalen Fällen gut arbeiten können – die Übersicht haben wir ebenfalls auf der genannten Seite verlinkt.

Mit Ausnahme der Übungen in den Modulen 1, 1ED (Englische Quellenlektüre, ggf. Historische Darstellung) und 6ED (Übung Geschichtsdidaktik) dienen alle Übungen in den epochengebundenen Basis- und Aufbaumodulen vor allem der Vertiefung von für die jeweilige Epoche oder Region sinnvollen und wichtigen theoretischen oder methodischen Fertigkeiten oder thematischem Wissen. Prüfungen und Studienleistungen finden in diesen Übungen (die oben genannten Ausnahmen gelten auch hier) nicht statt. Dadurch wird Raum für freies Ausprobieren und methodisches/theoretisches Üben geschaffen, das nicht dem Druck der Note/Modulnote unterliegt. Um dennoch einen sinnvollen Nachweis über die aktive Teilnahme führen zu können, legen die Übungsleitenden selbst fest (und kündigen dies in der Regel im Veranstaltungskommentar und zu Beginn der Veranstaltung an), welche Formen der Vor- und Nachbereitung des Übungsstoffs sie jeweils erwarten. Das Historische Seminar hat sich unter Beteiligung von Studierendenvertretenden auf eine nicht abschließende Liste an Nachweisen geeinigt. Danach sind Einzel- und Gruppenreferate, Präsentationen, Essays (höchstens 3 Seiten), Portfolios, das Anfertigen von Plakaten, Protokollen, Übersetzungen und Transkriptionen sowie das Schreiben von Zeitungsartikeln, Wikipediaartikeln und Rezensionen als Nachweis der aktiven Teilnahme denkbar. Klausuren sind in der Regel keine geeignete Form dieses Nachweises, es sei denn, dass explizit das Klausurenschreiben geübt werden soll – und die Klausur somit nicht zum Nichtbestehen der Veranstaltung führt, sofern der/die Studierende an der Klausur teilgenommen hat.

Das Exkursionsmodul besteht aus einer Exkursion, einer Übung zur Exkursion und einer thematisch verwandten Vorlesung. Die Studierenden lernen so exemplarisch die Spiegelung historischen Geschehens im Nahraum bzw. am historischen Ort kennen. Im Rahmen des des B.A. Kernfach Geschichte erarbeiten sie eine qualifizierte historische Führung bzw. ein Referat und präsentieren ihre Arbeitsergebnisse im Rahmen einer historischen Exkursion oder beteiligen sich an der Organisation der Exkursion. Im Zuge dieser Arbeit verbessern die Studierenden ihre performativen Fähigkeiten, lernen die einschlägigen Hilfsmittel kennen und schulen ihre Organisations- und Teamfähigkeit. Studierende des B.A. Beifach Geschichte nehmen lediglich an der Exkursion teil.

Das Exkursionsmodul wird in Form der für die Exkursion zu erbringenden Leistung geprüft (B.A. Kernfach Geschichte). Der Besuch der Vorlesung wird vorausgesetzt. Die Leistung „Beitrag zur Exkursion“ im Rahmen der begleitenden Übung wird mit bestanden/ nicht bestanden gewertet; eine Note wird auf die Studienleistung (Referat, Exkursionsorganisation o.ä.) nicht vergeben. Studierende mit Beifach Geschichte benötigen nur einen Teilnahmeschein, fahren also mit, ohne im Vorfeld zu organisieren.

Die Exkursion soll weitestgehend von den Studierenden selbst organisiert werden (Ablauf, Referate, Bus, Mahlzeiten etc.). Mit den Leitenden der Übung sind nur soviele Treffen wie nötig vorgesehen, um die Vorbereitungen zu koordinieren und den Studierenden die Möglichkeit zur Klärung offener Fragen zu geben. Daraus ergibt sich, dass die eigentliche Exkursion in aller Regel in die 2. Semesterhälfte fallen wird. Das Exkursionsmodul wird mindestens einmal jährlich angeboten. Die Länge der Exkursion bleibt den Veranstaltenden überlassen. Regulär ist an Tagesexkursionen gedacht, aber auch längere Fahrten sind möglich. Diese erfordern aber vermutlich einen höheren Eigenanteil der Lehrenden, da die Kreditpunktezahl der Studierenden nicht zur Disposition steht. Prinzipiell ist es auch möglich, bestehende Übungen mit einer Exkursion enden zu lassen und die Organisation auf die Studierenden zu übertragen. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass keine Lehrveranstaltung doppelt angerechnet werden kann.

Die Finanzierung der Exkursion erfolgt über Teilnehmendenbeiträge sowie ggf. Exkursionsetats in den Abteilungen (sofern vorhanden) oder eingeworbene Drittmittel. An der Einwerbung der Drittmittel können die Studierenden beteiligt werden. Ungewöhnlich aufwendige und vermutlich teure Exkursionen sollen im Interesse der Studierenden frühzeitig als solche erkennbar gemacht werden.

Modellhaft könnte ein Modul „Exkursion“ dann so aussehen:

Woche
1Besprechung des Exkursionszieles und der Lernziele, Verteilung der Aufgaben:
1) Exkursionsleitung
2) Organisation und Infrastruktur (Anfahrt, Verpflegung, evtl. Unterbringung, …)
3) Referate
2studentische Eigenarbeit
3studentische Eigenarbeit
4studentische Eigenarbeit
5Zwischentreffen:
1) Klärung des Vorbereitungsstandes im Hinblick auf Anfahrt, Verpflegung usw.
2) Verständigung über den Ablauf der Exkursion: Welche Referate werden in einer Sitzung vor der Exkursion gehalten, welche während der Exkursion? Klärung des Standes der Vorarbeiten für die Referate
6studentische Eigenarbeit
7studentische Eigenarbeit
8studentische Eigenarbeit
9studentische Eigenarbeit
10Vorbereitendes Treffen:
1) gegebenenfalls vorbereitende Referate
2) letzte Besprechung technischer Fragen
11Exkursion
12studentische Eigenarbeit
13/14Nachtreffen:
1) Inhaltliche Auswertung
2) Kritik an Vorbereitung und Durchführung

Dieser Lektürekanon ist je nach Exkursionstyp auszuwählen, die hier angegebene Literatur daher als exemplarisch zu begreifen:

  • Heinrich Theodor Grütter: Die historische Ausstellung. In: Klaus Bergmann u.a. (Hg.): Handbuch der Geschichtsdidaktik. Seelze-Velber 1997, S. 668-675;
  • Heinrich Theodor Grütter: Geschichte im Museum. In: ebenda, S. 707-714;
  • Marion Wohlleben: Denkmalpflege und Geschichte. In: ebenda, S. 714-718;
  • Bernd Hey: Exkursionen, Lehrpfade, alternative Stadterkundungen. In: ebenda, S. 727-732;
  • Andreas Urban: Geschichtsvermittlung im Museum. In: Ulrich Mayer u.a. (Hg.): Handbuch Methoden im Geschichtsunterricht. Schwalbach/Taunus 2004, S. 370–388;
  • Mayer, Ulrich: Historische Orte als Lernorte. In: Ebenda, S. 389–407.

Im Basismodul Geschichtsdidaktik sollen sich die Studierenden mit den Voraussetzungen für das historische Lernen an den unterschiedlichen Schularten näher befassen. Dabei soll das Geschichtsbewusstsein als zentrale Kategorie der Geschichtsdidaktik näher in den Blick genommen werden. Des Weiteren geht es um den Planungsprozess und um die Reflexion von Geschichtsunterricht unter Berücksichtigung aktueller und grundlegender geschichtsdidaktischer Prämissen, wie Multiperspektivität, Gegenwartsbezug, Problemorientierung, Schülerorientierung, forschend-entdeckendes Lernen und Handlungsorientierung. Darüber hinaus werden grundsätzliche Einblicke in die Methoden- und Medienfrage gegeben, wobei hier fachspezifische Medien (z.B.: schriftliche Quellen, Bilder, Gegenstände, Lieder, Filme, Karten) und Methoden (z.B. Projektunterricht, forschendes und entdeckendes Lernen, Lernen an Stationen) für die Vermittlung historischer Themen im Vordergrund stehen. Von besonderer Bedeutung ist die Beschäftigung mit handlungs- und produktionsorientierten Unterrichtsformen.

  • Erarbeitung von Grundüberlegungen zur Planung und Reflexion von Geschichtsunterricht (auch zur Vorbereitung der Vertiefenden Praktika)
  • Kenntnis der Grundlagenliteratur der Geschichtsdidaktik
  • Einführung in die Lehrplan- und Schulbuchanalyse (sowie die Bildungsstandards) als Grundlagen der Unterrichtsplanung
  • Kritische Betrachtung von Medien und Methoden und deren Einsetzung in einen sinnvollen Planungszusammenhang
  • Kenntnis der besonderen Bedeutung von Unterrichtsformen (problemorientiert, handlungsorientiert) für den historischen Lernprozess
  • Basisinformationen
    • Grundlagenliteratur der Geschichtsdidaktik: Handbuch der Geschichtsdidaktik; Handbuch Methoden im Geschichtsunterricht; Handbuch Medien im Geschichtsunterricht; Michael Sauer: Geschichte unterrichten; Hilke Günther-Arndt (Hg.): Geschichtsdidaktik. Praxishandbuch für die Sekundarstufe I und II
  • Grundlagen des Geschichtsunterrichts
    • Geschichtsbewusstsein (Einführung)
    • Lehrplananalyse
    • Schulbuchanalyse
    • (Bildungsstandards)
  • Planungskonzepte
    • Problemorientierung
    • Multiperspektivität
    • Gegenwartsbezug
    • forschend-entdeckendes Lernen, Spurensuche Geschichte
    • Handlungsorientierung
  • Medien im GU (schriftliche Quellen, Bilder, Gegenstände, Filme, Karten u.a.)
  • Reflexion: Kriterien der Unterrichtsbeobachtung und Unterrichtsanalyse (auch in Bezug auf Aufgabenkataloge für Praktika)

In dieser Lehrveranstaltung geht es um Planung und Reflexion von Geschichtsunter­richt unter Berücksichtigung grundlegender geschichtsdidaktischer Prämissen wie Problemorientierung, Multiperspektivität, Gegenwartsbezug, Schülerorientierung, for­schend-entdeckendes Lernen und Handlungsorientierung. Außerdem werden grund­sätzliche Einblicke in die Methoden- und Medienfrage gegeben. Neben Methoden stehen fachspezifische Medien für die Vermittlung historischer Themen im Vorder­grund. Die Übung dient auch zur Vorbereitung des Orientierenden und des Vertiefenden Praktikums.

Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Übung wird durch einen Unterrichtsentwurf nachgewiesen.

  • Analyse und Reflexion von Zielen, Bedingungen und Prozessen des fachbezogenen Lernens und der Geschichtsvermittlung
  • Kenntnis verschiedener theoretischer Zugänge zum Geschichtsbewusstsein
  • Geschichtsbewusstsein in seinen unterschiedlichen Formen erkennen und analysieren können
  • Kenntnis domänenspezifischer Kompetenzen und Reflexion ihrer Bedeutung für das Lernen an und durch Geschichte

In dieser Lehrveranstaltung werden einzelne Aspekte des Geschichtsbewusstseins als Grundlage für den Geschichtsunterricht sowie für die Geschichtsdidaktik als Wissenschaftsdisziplin herausgearbeitet. Zunächst wird es darum gehen, theoretische und empirische Zugänge zum Geschichtsbewusstsein kennenzulernen, um an konkreten Inhalten Formen des Geschichtsbewusstseins zu analysieren und zu beurteilen. In einem weiteren Schritt geht es dann darum, die aktuelle Diskussion in der Geschichtsdidaktik im Hinblick auf eine Kompetenzorientierung aufzugreifen und weiterzu­führen.

Geschichtsbewusstsein und Geschichtskultur als Kategorien der Geschichtsdidaktik in theoretischer, empirischer und pragmatischer Sicht

  • Dimensionen (Pandel, Jeismann, Rüsen, Borries)
  • Analyseansätze
    • Empirische Ansätze
    • Ausformungen und Erscheinungsformen des Geschichtsbewusstseins:
      • Lehrpläne und Schulbücher
      • in der historischen Forschung
      • weitere Beispiele: im Fernsehen, in Filmen, in Bildern, im Inter­net, Medien, Denkmäler, Gedenktage, hist. Inszenierungen, an historischen Lernorten etc.

Geschichtsbewusstsein und Prozesse des historischen Lernens: Kompetenzmodelle

  • Sachkompetenz
  • Methodenkompetenz
    • Historisches Denken: Dekonstruktion – Rekonstruktion, Konstruktcharakter, Alterität, Fremdverstehen, Identität/ Alterität, Gegenwarts- und Lebensweltbezug, Methoden historischer Untersuchung
    • Gattungskompetenz
    • Interpretationskompetenz
    • Narrative Kompetenz
    • Geschichtskulturelle Kompetenz

Der erfolgreiche Besuch dieses Proseminars wird durch eine Klausur nachgewiesen, die gleichzeitig die Modulprüfung bildet – und in der auch die Themen der begleitenden Vorlesung mit abgeprüft werden.

  • Borries, Bodo von: Geschichtsbewusstsein als System von Gleichgewichten und Transformationen. In: Geschichtsbewusstsein. Psychologische Grundlagen, Entwicklungskonzepte, empirische Befunde. Hg. Jörn Rüsen. Köln u.a. 2001, 239-280.
  • Jeismann, Karl-Ernst: Geschichtsbewusstsein als zentrale Kategorie der Geschichtsdidaktik. In: Geschichtsbewusstsein und historisch-politisches Lernen. Hg. Gerhard Schneider. Pfaffenweiler 1988, 1-24.
  • Pandel, Hans-Jürgen: Dimensionen des Geschichtsbewusstseins. Ein Versuch, seine Struktur für Empirie und Pragmatik diskutierbar zu machen. In: Geschichtsdidaktik 12/1987, 130-142.
  • Pandel, Hans-Jürgen: Geschichtsunterricht nach PISA: Kompetenzen, Bildungsstandards und Kerncurricula. Schwalbach/Ts. ²2007.
  • Rüsen, Jörn: Was ist Geschichtsbewusstsein? Theoretische Überlegungen und heuristische Hinweise. In: Historische Orientierung. Über die Arbeit des Geschichtsbewusstseins sich in der Zeit zurechtzufinden. Hg. Ders. Köln u.a. 1994, 3-24.

Unter Projektlehre verstehen wir Lehrveranstaltungen, in denen sich Studierende aufbauend auf aktuellen Forschungen kollaborativ und eigenständig ein geschichtswissenschaftliches Forschungsfeld erschließen und ein Produkt erarbeiten, das zumeist für eine breitere und außeruniversitäre Öffentlichkeit bestimmt ist.

Die Rolle der Lehrenden verändert sich stark: In einer klassischen Lehrveranstaltung ist es Aufgabe der Lehrenden, einen kompletten Semesterverlauf mit Blick auf die angestrebten Lernziele durchzustrukturieren. Sie sind somit eine Art Führungskraft in einem Lernprozess.

In der projektförmigen Lehre sind sie mehr Coach als Lehrer: Sie delegieren sehr viel mehr Verantwortung auf die Studierendenseite. Dazu müssen sie eine verantwortungsbewusste Abwägung zwischen Moderation und Führung sowie zwischen Abgabe von Kontrolle und Bereitstellung von Erfahrung und Expertise treffen; sie müssen erkennen, wo es ihr Eingreifen erfordert und wie sie das richtige Maß an „Zumutung“ finden bzw. wo Überforderung beginnt. 

Die Relation zwischen der fachwissenschaftlichen Arbeit am Thema und der Durchführung aller für das mediale Produkt notwendigen Arbeitsschritte muss austariert werden. Dabei geht es nicht nur um die Anteile an den Semesterwochen (wie viele Wochen fachwissenschaftliche Arbeit, wie viele Wochen Auseinandersetzung mit dem Medium mit Fragen der Produktion, der Distribution usw.). Es geht auch um die Platzierung bestimmter Schritte in einer sinnvollen Abfolge innerhalb des Semesters. Und: Es gilt, bestimmte fachwissenschaftsspezifische Fähigkeiten, wie etwa ein sehr domänenspezifisches Denken, Lesen und Schreiben, explizit zu thematisieren und auf die Gattungserwartungen des zu produzierenden Mediums hin weiterzuentwickeln. 

Zu den nicht abstrakt lösbaren Herausforderungen gehört auch die Verteilung von Verantwortung. Nicht nur delegieren Lehrende notwendigerweise weit mehr Verantwortung an die Studierenden als üblich; die Studierenden übernehmen diese Verantwortung typischerweise auch in Teams, das heißt kollaborativ, was bis zu diesem Punkt in der Regel im Studium nicht erlernt worden ist. Im Ergebnis werden nicht immer alle Aufgaben in jeder Kleingruppe zu Ende gedacht, aufeinander abgestimmt oder vollständig umgesetzt. Es gelingt Studierenden auch nicht immer, untereinander zu klären, wer für welche Herausforderung genau die Verantwortung übernimmt. Ihnen diese Lernerfahrungen abzunehmen, indem die Lehrenden hier stärker steuern, wäre aber kontraproduktiv; es gilt vielmehr, ihnen diese Lehrerfahrung zuzumuten und sie immer wieder mit Nachfragen und Hinweisen zu unterstützen. 

Der ohnehin hochschuldidaktisch eingeübte Blick auf die Vielfalt bzw. Heterogenität der Studierenden erweitert sich. Rein fachlich ist das vertraut: Studierende mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Herkünften und Biografien reagieren unterschiedlich auf fachliche Herausforderungen. In der Projektarbeit kommt die Vielfalt der Erfahrungen in medialer Arbeit, in professioneller Produktion und Distribution und mehr hinzu. Aufgrund fehlender Kenntnisse über die beteiligten Studierenden im Vorfeld der Lehrveranstaltung erfordert dies zwingend eine stärkere Flexibilität der Lehrenden. 

Bei der Konzeption sollten ein oder zwei Punkte (Thema, Quellen oder Produkt) im Vorfeld festgelegt und die übrigen von den Studierenden entschieden werden. Die Setzung ist oft notwendig, um das Projekt in einem Semester fertigstellen zu können.

Das Produkt lässt sich eher realisieren, wenn die einzelnen Gruppen recht abgeschlossene, von den anderen unabhängige Themen bearbeiten, die in das thematische Gesamtkonzept eingebunden sind, aber keine detaillierten inhaltlichen Abstimmungen untereinander erfordern (wie beispielsweise bei einzelnen Kapiteln eines gemeinsamen Beitrags für eine Website).

In der Regel sind die Projekte nicht in 14 Semesterwochen abgeschlossen. Die Finalisierung der Produkte dauert in der Regel über das Vorlesungsende hinaus an. 

Projektlehrveranstaltungen sollten eine gewisse Größe haben, das heißt, es sollten mindestens sechs und höchstens 25 Studierende an ihnen teilnehmen. 

Projekte finden fast immer in Kooperation mit inner- und/oder außeruniversitären Kooperationspartnern statt. Diese muss frühzeitig geplant und ihre besonderen Herausforderungen (Verlässlichkeit von Absprachen, Orientierung an personellen Kapazitäten der Partner, gewisser zeitlicher Vorlauf wegen der Einbindung in Arbeitsabläufe der Partner) mit den Studierenden besprochen werden.

Beispiel für Meilensteine:

(1) Entscheidung für ein konkretes Konzept

(2) Präsentation der fachwissenschaftlichen Erschließung

(3) Verständigung über die Ideen für die Umsetzung im Produkt

(4) Präsentation des Zwischenstands und Feedback

(5) Fertigstellung der Korrekturfassung Finalisierung des Produkts

(6) Finalisierung des Produkts

In Projekten gibt es in der Regel keine Anwesenheitspflicht.

Die aktive Teilnahme wird z.B. über Exposés, Präsentationen, Arbeitsaufträge oder organisiertes Feedback nachgewiesen.

Die Benotung (wo vorgesehen) erfolgt über Reflexionsberichte. Das Produkt selbst sollte nicht Grundlage der Benotung sein, weil ein Produkt (aus welchen Gründen auch immer) auch scheitern kann.

Download eines Bewertungsbogens:

Die Studierenden reflektieren intensiv ihr „antrainiertes“, sehr fachimmanentes Denken und Arbeiten. Studierende denken viel stärker als erwartet von den erlernten Logiken einer Seminararbeit her. Das belegt einerseits, wie stark unser grundständiges Studium wirkt, das heißt, wie sehr es das domänenspezifische Denken ausbildet. Andererseits zeigt es, welche Ebenen wir in diesem Lernprozess nicht ansprechen. Die Umstellung auf unkonventionellere Produkte erfordert daher eine explizite Thematisierung und Reflexion im Seminar. Ein erfreulicher Nebeneffekt auf einer metakognitiven Ebene.

Die Studierenden setzen sich mit den empirisch-analytischen und normativen Implikationen einer wissenschaftsgestützten Kommunikation in eine breitere Öffentlichkeit auseinander. Die Studierenden lernen ein anderes Sprechen, ein anderes Texten und eine andere Vorsicht und Reflexion in Bezug auf das eigene Tun. Und mit Blick auf das kollaborative Arbeiten erfahren sie Projektlehrveranstaltungen (viel stärker als „normale“ Lehrveranstaltungen) als Vorbereitung auf den Berufsalltag. 

Die Motivationspotentiale dieses projektförmigen, produktorientierten Arbeitens sind hoch. Die Studierenden erfahren die entstehenden Produkte viel stärker als „Eigenes“. „Marxistisch“ gesprochen: die Entfremdung zwischen Produzent und Produkt schrumpft. Das zeigt sich auch daran, dass Studierende oft spürbar mehr Zeit und Energie in die gemeinsame Produktion stecken. 

Jedes Produkt für eine außeruniversitäre Öffentlichkeit erfordert eine starke didaktische Reduktion, die oft als schmerzhaft empfunden wird und deshalb thematisiert werden muss. Denn Voraussetzung für das Gelingen der didaktischen Reduktion ist eine möglichst umfassende Beherrschung des Themas.

Die sprachlichen Herausforderungen einer adressatengerechten Formulierung und Gestaltung können kaum überschätzt werden. Es erscheint hilfreich, hierfür ein explizites schreib- oder sprechpraktisches Training einzubauen.

Es kann hilfreich sein, die medialen Eigenlogiken des gewählten Produkts mit einem/einer externen Expert:in zu erarbeiten und sich darüber auszutauschen.

Bewährt hat sich eine gemeinsame Projektpräsentation am Ende des Projekts, weil die Studierenden idealerweise das Projekt als „ihr“ Projekt begreifen. Gerade die Präsentation unterscheidet ein Projekt von der „Arbeit für die Dozentenschublade“ bei einer Hausarbeit.

Auch die Distribution, d.h. die Wahl einer geeigneten Plattform und die Entscheidung für geeignete Werbung, sollte mit den Studierenden besprochen sein.

Als außerordentlich fruchtbar hat sich der regelmäßige Austausch unter den mit Projektlehre befassten Kolleg*innen erwiesen, gerade angesichts der doch vielfach ungewohnten Herausforderungen.

Das Basismodul 7 (Studium Generale 1: „Interdisziplinarität“) ist ein Modul, das extern vom Studium Generale angeboten und organisiert wird. Mit diesem Modul soll Interdisziplinarität als Methode aufgezeigt und als Kompetenz gefördert und die nach wie vor gültige Idee eines die Fachgrenzen überschreitenden, interdisziplinären Lernens auch unter den Bedingungen der neuen Studienordnungen erhalten und im Studienverlauf fest verankert werden.

Die Studierenden sollen dabei Methoden, Inhalte und Terminologien anderer Fachgebiete und den Mehrwert, aber auch die Anforderungen, interdisziplinärer Vorgehensweisen kennen lernen. Das Modul soll die Studierenden dazu befähigen, sich mit grundlegenden und aktuellen Problemen über Fachgrenzen hinweg auseinanderzusetzen. Es ergänzt das Fachwissen durch allgemeines Grundlagen- und Orientierungswissen und dient der Integration des Fachwissens in übergeordnete Zusammenhänge. Geschult werden sollen inter- und transdisziplinäre Kompetenzen, methodische und analytische Fähigkeiten sowie kreatives und vernetzendes Denken – sowohl im Hinblick auf die weitere wissenschaftliche Arbeit der Studierenden als auch auf eine berufliche Tätigkeit.

Die Inhalte dieses Studium Generale richten sich nach den jeweiligen Angeboten der zentralen universitären Einrichtung „Studium Generale“ und ihren semesterweise ausgerichteten Vortragsreihen. Diese werden ergänzt durch begleitende Übungen, deren personelle Leitung in Absprache zwischen Studium Generale und Historischem Seminar bestimmt wird. Die Vortragsreihen und Übungen müssen regelmäßig besucht werden. In der Übung werden Arbeitsaufträge erteilt und eine aktive Mitarbeit verlangt. Eine benotete Abschlussprüfung jedoch entfällt, die Leistungen in diesem Modul gehen nicht in die Endnote ein.

Besonders hinweisen möchte das Studium Generale dabei auf die alljährlich im Sommersemester eingerichtete Johannes Gutenberg-Stiftungsprofessur, die gleichfalls im Rahmen dieses Moduls gewählt werden kann.

Das Hauptseminar überführt die bis dahin eingeübte Wissenschaftskompetenz (Vertrautheit mit wissenschaftlichen Arbeitsformen, Darstellungsweisen und dergleichen mehr) in den Erwerb der Forschungskompetenz, das heißt die Fähigkeit, Forschungsfelder aus dem Blickwinkel eigener Erkenntnisinteressen kritisch zu rekonstruieren und eine eigene, argumentativ begründete Verortung in diesen Feldern zu erarbeiten. Es ist ausdrücklich Aufgabe der Dozierenden, diese Aufgabe des Kompetenzerwerbs in die Seminargestaltung einzubringen.

Vor diesem Hintergrund geht es im Hauptseminar wesentlich um folgende Kompetenzen:

  1. Ausweitung der Literatur- und Quellenkritikkompetenz;
  2. Vertiefung der Methoden- und Interpretationskompetenz, d.h. auch Einüben von heuristischen und epistemologischen Fähigkeiten;
  3. elaborierte Darstellungskompetenz (mündlich und schriftlich), d.h. auch Vertiefung der Begriffssensibilität;
  4. Teilnahme am Forschungsdiskurs: Verstehen unterschiedlicher Forschungspositionen, produktive Aneignung von Forschungsperspektiven in Bezug auf das eigene Thema, argumentative Positionierung im Forschungsfeld.

Die Anforderungen im Hauptseminar unterscheiden sich nicht zwischen Studierenden des B.A.-Kernfach-, M.A.- und M.Ed.-Studiengangs. Die im entsprechenden Epochen-Proseminar erworbenen propädeutischen Kenntnisse werden im Hauptseminar vorausgesetzt.

Hauptseminararbeiten haben einen Umfang von bis zu 15 Seiten Text (ohne Titelblatt, Quellen- und Literaturverzeichnis usw.). Das entspricht einer Zeichenzahl von max. 55.000 Zeichen inkl. Leerzeichen. Es ist darauf zu achten, dass der Ausdruck lesbar ist und Platz für Korrekturen lässt.

Für die Bewertung von Hauptseminararbeiten wurde das Bewertungsschema aus den Proseminararbeiten überarbeitet. Sie finden es hier:

Es wurde hierfür ein gemeinsames Bewertungsschema für Bachelorarbeiten, Hauptseminar-Hausarbeiten und Master-Abschlussarbeiten erstellt. Der wesentliche Unterschied im Anforderungsprofil für Bachelor-, Hauptseminar- und Master-Abschlussarbeiten liegt nicht in den Kriterien der wissenschaftlichen Durchdringung bzw. Bearbeitung, sondern im Umfang und in der Stofffülle, in der breiteren Themenstellung und in der damit verbundenen höheren konzeptionellen Leistung sowie im höheren Maß an Eigenständigkeit.

Im Hauptseminar soll eine mündliche Leistung erbracht werden (Referat, Präsentation, Moderation o.ä.), zu der die Hauptseminarleitenden eine qualifizierte Rückmeldung geben sollen. Für diese Rückmeldung hat der Arbeitskreis auf Vorschlag des Fachschaftsrates einen Leitfaden zur differenzierten Rückmeldung erarbeitet:

Die Nutzung dieses Schemas wird nachdrücklich empfohlen. Bei Nichtbestehen dieser mündlichen Leistung (Studienleistung) muss das Seminar wiederholt werden (mündliche Leistungen sind im selben Seminar nicht wiederholbar).

Das Historische Seminar hat sich unter anderem im Hinblick auf eine gute Vorbereitung der Studierenden auf ihre Abschlussprüfungen entschieden, in den verschiedenen Modulen auch unterschiedliche Prüfungsformen anzubieten, z.B. E-Klausuren, klassische Klausuren, mündliche Prüfungen und Seminararbeiten. Mit der Reform der Bachelorstudiengänge im Jahr 2010 wird die Zahl an Prüfungen, die in die Modul- und in die Abschlussnote eingehen, mutmaßlich auf eine Prüfung pro Modul reduziert werden müssen; die Gesamtzahl der Prüfungen und Studienleistungen in den geschichtswissenschaftlichen Studiengängen liegt jedoch seit Anfang an unter den jetzt als Obergrenze gesetzten Maximalzahlen. Auf dieser Seite wollen wir Sie kurz über allgemeine Richtlinien zu unseren Prüfungen informieren.

Alle für eine korrekte Prüfungsanmeldung notwendigen Informationen finden Sie hier:

Mit Ausnahme der Übungen in den Modulen 1, 1ED (Englische Quellenlektüre, ggf. Historische Darstellung) und 6ED (Übung Geschichtsdidaktik) dienen alle Übungen in den epochengebundenen Basis- und Aufbaumodulen vor allem der Vertiefung von für die jeweilige Epoche oder Region sinnvollen und wichtigen theoretischen oder methodischen Fertigkeiten oder thematischem Wissen. Prüfungen und Studienleistungen finden in diesen Übungen (die oben genannten Ausnahmen gelten auch hier) nicht statt. Dadurch wird Raum für freies Ausprobieren und methodisches/theoretisches Üben geschaffen, das nicht dem Druck der Note/Modulnote unterliegt. Um dennoch einen sinnvollen Nachweis über die aktive Teilnahme führen zu können, legen die Übungsleitenden selbst fest (und kündigen dies in der Regel im Veranstaltungskommentar und zu Beginn der Veranstaltung an), welche Formen der Vor- und Nachbereitung des Übungsstoffs sie jeweils erwarten. Das Historische Seminar hat sich unter Beteiligung von Studierendenvertretenden auf eine nicht abschließende Liste an Nachweisen geeinigt. Danach sind Einzel- und Gruppenreferate, Präsentationen, Essays (höchstens 3 Seiten), Portfolios, das Anfertigen von Plakaten, Protokollen, Übersetzungen und Transkriptionen sowie das Schreiben von Zeitungsartikeln, Wikipediaartikeln und Rezensionen als Nachweis der aktiven Teilnahme denkbar. Klausuren sind in der Regel keine geeignete Form dieses Nachweises, es sei denn, dass explizit das Klausurenschreiben geübt werden soll – und die Klausur somit nicht zum Nichtbestehen der Veranstaltung führt, sofern der/die Studierende an der Klausur teilgenommen hat.

Die Prüfungsordnungen für die Studiengänge B.Ed. und B.A. sehen zwei- oder vierwöchige Seminararbeiten vor. Im Interesse einer guten Seminararbeit, die einen gewissen Bearbeitungsprozess voraussetzt, hat sich das Historische Seminar für vierwöchige Seminararbeiten entschieden. Dabei geht das Historische Seminar davon aus, dass den Studierenden ein fester Abgabezeitpunkt vorgegeben wird, der über das Vorlesungsende hinausgeht – zwischen der Anmeldung der Arbeit und ihrer Abgabe vergehen somit mehr als vier Wochen. Das Historische Seminar verpflichtet sich jedoch, bei der Themenausgabe darauf zu achten, dass die Themen innerhalb von vier Wochen bearbeitet werden können. Wo genau Studierende diese vier Wochen einplanen, wird jedoch in die Verfügung der Studierenden gegeben. Das Historische Seminar hofft, hiermit einen Beitrag zur größeren Flexibilisierung der individuellen Arbeitspläne und zur Entzerrung der Arbeitsbelastungen im laufenden Semester zu leisten, da sich die Parallelität kurzfristiger Seminararbeiten (verbunden mit den Vorbereitungsphasen für mündliche Prüfungen) als sehr hinderlich erwiesen hat.

In ihrer Gesamtheit führen die vier geschichtswissenschaftlichen, epochengebundenen Proseminare der Bachelor-Studiengänge in das wissenschaftliche Arbeiten im Fach Geschichte ein. Sie übernehmen dabei je spezifische Aufgaben, die zusammengenommen dem Erwerb von Wissenschaftskompetenz, Methodenkompetenz, Interpretationskompetenz, Darstellungskompetenz und Gattungskompetenz dienen.

Das Proseminar Neueste Geschichte dient insbesondere der Einführung in das geschichtswissenschaftliche Arbeiten als Wissenschaft.

Das Proseminar Mittelalterliche Geschichte hat einen quellenkritischen und hilfswissenschaftlichen Schwerpunkt.

Das Proseminar Alte Geschichte entwickelt neben den epochenspezifischen, quellenkundlichen Kenntnissen die Kompetenz des individuellen Kurzvortrags (Referat).

Das Proseminar Neuere Geschichte führt neben der Vorstellung epochenspezifischer Quellentypen in gruppenspezifische Arbeitsformen ein und rundet die bisher erworbenen Fertigkeiten integrierend ab.

Proseminararbeiten dienen im Wesentlichen dem Einüben der im Proseminar erworbenen handwerklichen Fähigkeiten. Sie sollen den Studierenden Schritt für Schritt befähigen, eine korrekte und eigenständige wissenschaftliche Arbeit zu schreiben. Das Ziel des Proseminars ist die Beherrschung der epochenspezifischen propädeutischen Grundlagen, die sachgerechte und frageorientierte Analyse und Einordnung historischer Phänomene sowie die überzeugende Darstellung der gewonnenen Erkenntnisse. Die Leistungsmessung und –bewertung orientiert sich daher am erwarteten Kompetenzerwerb, der folgende zentrale Kompetenzen umfasst:

  1. Wissenschaftskompetenz (übergeordnet)
  2. Methodenkompetenz
  3. Interpretationskompetenz
  4. Darstellungskompetenz
  5. Gattungskompetenz

Die Hausarbeiten in den Proseminaren des neuen Bachelorstudienganges sollten einen Umfang von ca. 6-8 Textseiten (zzgl. Inhaltsverzeichnis, Literatur-/ Abkürzungsverzeichnis, Beilagen etc.) haben und nicht mehr als 100 – 120 Stunden Arbeitszeit insgesamt (d.h. einschließlich Literaturbeschaffung, Lesezeit, Konzeption, Ausarbeitung etc.) in Anspruch nehmen. Diese Länge entspricht einer Gesamtzeichenzahl inkl. Leerzeichen von 20.000-28.000 Zeichen.

Mit den Hausarbeiten soll überprüft werden, ob der Studierende in der Lage ist:

  • eine historische Fragestellung exakt zu formulieren,
  • die zur Beantwortung der Frage relevante Literatur zu ermitteln und sachgerecht auszuwerten,
  • die zur Verfügung stehende Literatur kritisch zu bewerten (Unterscheidung wissenschaftlicher von unwissenschaftlicher Literatur),
  • eine Antwort in einem stringent konzipierten und sprachlich wie argumentativ hinlänglichen Text zu formulieren und dabei
  • korrekt zu zitieren wie auch bibliographische Nachweise in Fußnoten zu führen.

Bei der Themenstellung muss daher dringend darauf geachtet werden, dass das Thema

  • auf 6-8 Seiten und
  • innerhalb von vier Wochen

bearbeitet werden kann.

In der Benotung wird vor allem auf Sprache, äußere Form, Aufbau, wissenschaftliche Erschließung sowie Eigenständigkeit und Urteilsfähigkeit geachtet. Für die Begutachtung der schriftlichen Hausarbeiten in Seminaren steht ein Bewertungsschema zur Verfügung, das der Objektivierung und größeren Transparenz der Notenvergabe dient:

Hinsichtlich der immer wieder verwirrenden Vielfalt an Regeln des korrekten Zitierens haben wir zudem eine Übersicht für Sie zusammengestellt, mit der Sie zumindest in allen normalen Fällen gut arbeiten können – die Übersicht haben wir ebenfalls auf der genannten Seite verlinkt.

Siehe den Abschnitt „Hauptseminare“ auf dieser Seite.

Als Richtwert hat sich das Historische Seminar für die Erstellung von Abschlussarbeiten auf folgende formale Vorgaben geeinigt:

  • B.Ed., Bachelorarbeit: bis zu 20 Seiten Text (sechs Wochen Bearbeitungszeit) bzw. bis zu 25 Seiten Text (acht Wochen Bearbeitungszeit)
  • B.A. Kernfach, Bachelorarbeit: bis zu 30 Seiten Text
  • M.Ed., Masterarbeit: bis zu 80 Seiten Text
  • M.A., Masterarbeit: bis zu 100 Seiten Text

Die Richtlinien zur Bewertung von Abschlussarbeiten finden Sie hier:

Im Rahmen des Erasmus+-Programms können Lehrende der Johannes Gutenberg-Universität Gastdozenturen an Partneruniversitäten durchführen. In der Regel handelt es sich dabei um ein- bis zweiwöchige Kurzzeitaufenthalte an Erasmus+-Partnerhochschulen, die unter bestimmten Voraussetzungen aus Erasmus+-Mitteln bezuschusst werden können. Gastdozenturen tragen zur Stärkung der europäischen Dimension und der „Internationalization at home“ an der Gasthochschule bei, vor allem aber bieten sie den JGU-Lehrenden eine Möglichkeit, internationale Lehrerfahrungen zu sammeln, andere Lehrkulturen kennenzulernen und sich international zu vernetzen. Gastdozenturen an Erasmus+-Partnerhochschulen eröffnen zudem die Chance, sich über unterschiedliche Lehrinhalte und -methoden auszutauschen und die Entwicklung gemeinsamer Module oder Studienprogramme der Partnerhochschulen anzustoßen. Alle Lehrenden der Johannes Gutenberg-Universität einschließlich der Lehrbeauftragten sind berechtigt, Erasmus+-Gastdozenturen, auch „Staff Mobility for Teaching Assignment“ (STA) genannt, wahrzunehmen und finanzielle Zuschüsse dafür zu erhalten.

Zudem ist der Abschluss weiterer bilateraler Kooperationsverträge (relativ) formlos möglich. Weitere Informationen zur Dozierendenmobilität sowie Anträge für eventuelle Gastdozenturen finden Sie hier: