FAQ
Rasche Hilfe bei Jogustine-Problemen
Die Studienbüros sind leider nicht immer in der Lage, Jogustine-bezogene Anfragen zeitnah beantworten zu können. Die JGU Mainz hat daher eine Hotline für Studierende eingerichtet, die Sie sowohl über ein Webformular als auch telefonisch erreichen können. Diese Hotline funktioniert als erste Anlaufstelle für alle Probleme, die Studierende in ihrem Jogustine-Webportal haben; sie analysiert das Problem und leitet es dann zur bearbeitung an die jeweils Zuständigen weiter beziehungsweise berät Sie bei Anwenderproblemen. Bitte nehmen Sie dieses Angebot unbedingt wahr, da Sie so das Studienbüro Geschichte entlasten können. Nennen Sie in Ihrer Anfrage bitte immer Nachname, Vorname und Matrikelnummer, da eine Fehleranalyse sonst nicht möglich ist, und beschreiben Sie das Problem bitte möglichst präzise und detailliert.Die Hotline ist MO-DO von 9 bis 16 Uhr und FR von 9 bis 13 Uhr besetzt.
- Webformular (nur mit Account und Passwort): http://www.info.jogustine.uni-mainz.de/234.php
- Telefon: +49 6131 39-29999
Ich studiere auf B.Ed. im x. Semester - bis wann muss ich mein Latein (Englisch, Französisch o.ä.) nachgewiesen haben?
Wir werden sehr häufig in Mails gefragt, welche Sprachvoraussetzungen für welchen Studiengang gelten und welche Sprache man bis zu welchem Semester nachweisen muss. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir diese Anfragen kaum in einer Mail beantworten können; die Erfahrung zeigt, dass wir Sie bei solchen Fragen am besten individuell beraten können. Bitte kommen Sie daher in die Studienfachberatung für Ihren Studiengang und erläutern uns dort Ihre persönliche "Sprachensituation" - nur dann können wir Sie wirklich optimal beraten.Wen kann ich was fragen? Zuständigkeiten für die Bachelor-Studiengänge im Historischen Seminar
Es ist nicht immer leicht, sich einen Überblick zu beschaffen, an wen Sie sich mit einer konkreten Frage wenden können. Einige Hinweise finden Sie auf der Seite der Studienfachberatung:Weitere Ansprechpartner, insbesondere in Fragen konkreter Zuständigkeiten für einzelne Bestandteile der Bachelor-Studiengänge, finden Sie im folgenden PDF: